G-BA2021

Dupilumab (Atopische Dermatitis): Therapie bei Kindern

Diese Leitlinie stammt aus 2021 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2021)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Daten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Nutzenbewertung von Dupilumab aus dem Jahr 2021.

Die atopische Dermatitis (Neurodermitis) ist eine chronisch-entzündliche Hauterkrankung, die oft bereits im Kindesalter auftritt. Bei schweren Verläufen reicht eine rein topische Behandlung häufig nicht aus, sodass eine systemische Therapie erforderlich wird.

Dupilumab ist ein monoklonaler Antikörper, der in die Entzündungskaskade eingreift. In Deutschland wird regelmäßig der Zusatznutzen solcher neuen Arzneimittel oder neu zugelassener Anwendungsgebiete im Vergleich zu einer zweckmäßigen Vergleichstherapie bewertet.

Empfehlungen

Zugelassenes Anwendungsgebiet

Das Dokument definiert die exakte Indikation für den Wirkstoff (Handelsname Dupixent) in der untersuchten Altersgruppe. Die Anwendung erfolgt unter folgenden Kriterien:

  • Behandlung der schweren atopischen Dermatitis

  • Zielgruppe sind Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahren

  • Voraussetzung ist, dass die Betroffenen für eine systemische Therapie in Betracht kommen

Verfahrensablauf und Beschlussfassung

Das Nutzenbewertungsverfahren nach § 35a SGB V wurde im Januar 2021 eingeleitet und durchlief mehrere Prüfinstanzen. Die Bewertung umfasst folgende formale Schritte:

  • Veröffentlichung der Nutzenbewertung durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)

  • Durchführung eines schriftlichen Stellungnahmeverfahrens sowie einer mündlichen Anhörung

  • Finale Beschlussfassung und Aufnahme in die Arzneimittel-Richtlinie (Anlage XII)

Zweckmäßige Vergleichstherapie und Zusatznutzen

Die Feststellung eines potenziellen Zusatznutzens basiert auf dem Vergleich mit einer zweckmäßigen Vergleichstherapie.

Die spezifischen Details zur Vergleichstherapie sowie das finale Ausmaß des Zusatznutzens sind in den tragenden Gründen des Beschlusses vom 01.07.2021 hinterlegt. Das vorliegende Dokument verweist für die konkreten Ergebnisse auf die entsprechenden Anlagen der Arzneimittel-Richtlinie, da der administrative Steckbrief selbst keine quantitativen Aussagen zum Ausmaß des Zusatznutzens trifft.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass die Nutzenbewertung für Dupilumab bei Kindern zwischen 6 und 11 Jahren explizit das Vorliegen einer schweren atopischen Dermatitis mit Indikation zur systemischen Therapie voraussetzt.

Häufig gestellte Fragen

Das Bewertungsverfahren bezieht sich auf Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahren.

Der Wirkstoff wird zur Behandlung der schweren atopischen Dermatitis angewendet. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Kinder für eine systemische Therapie in Betracht kommen.

Die Bewertung des Zusatznutzens erfolgt im Rahmen des Verfahrens nach § 35a SGB V durch den Vergleich mit einer zweckmäßigen Vergleichstherapie. Die Ergebnisse werden anschließend in die Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie aufgenommen.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Dupilumab (neues Anwendungsgebiet: Atopische Dermatitis, 6–11 Jahre) (G-BA, 2021). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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