G-BA2019

Dacomitinib bei NSCLC: Indikation bei EGFR-Mutation

Diese Leitlinie stammt aus 2019 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2019)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat ein Nutzenbewertungsverfahren nach § 35a SGB V für den Wirkstoff Dacomitinib (Handelsname Vizimpro) durchgeführt. Das Verfahren wurde im Oktober 2019 mit einem entsprechenden Beschluss abgeschlossen.

Das nicht-kleinzellige Lungenkarzinom (NSCLC) macht den Großteil aller Lungenkrebserkrankungen aus. Bei einem Teil der Betroffenen liegen spezifische genetische Veränderungen vor, wie beispielsweise aktivierende Mutationen im epidermalen Wachstumsfaktor-Rezeptor (EGFR).

Diese Mutationen bieten einen Ansatzpunkt für zielgerichtete Therapien. Dacomitinib gehört zur Wirkstoffklasse der Tyrosinkinase-Inhibitoren, die spezifisch an diesen mutierten Rezeptoren ansetzen und das Tumorwachstum hemmen sollen.

Empfehlungen

Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Eckdaten des G-BA-Beschlusses.

Zugelassenes Anwendungsgebiet

Laut G-BA wird Dacomitinib als Monotherapie für folgende Indikation angewendet:

  • Erstlinienbehandlung bei erwachsenen Personen

  • Lokal fortgeschrittenes oder metastasiertes nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom (NSCLC)

  • Vorliegen von aktivierenden EGFR-Mutationen (epidermaler Wachstumsfaktor-Rezeptor)

Zweckmäßige Vergleichstherapie und Zusatznutzen

Der vorliegende Quelltext umfasst die administrativen Rahmendaten des Bewertungsverfahrens. Die Dokumentation verweist für die spezifische Benennung der zweckmäßigen Vergleichstherapie sowie für das konkrete Ausmaß des Zusatznutzens explizit auf die vollständigen Beschlussdokumente:

  • Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie zu Dacomitinib

  • Tragende Gründe zum Beschluss vom 17.10.2019

  • Methodische Nutzenbewertung des IQWiG vom 01.08.2019

ClariMed durchsucht 14.000+ weitere Leitlinien
Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass für die genaue Bestimmung der zweckmäßigen Vergleichstherapie und des festgestellten Zusatznutzens die vollständigen Beschlussdokumente (Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie) herangezogen werden müssen, da diese in der administrativen Übersicht nicht explizit aufgeführt sind.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA wird Dacomitinib als Monotherapie zur Erstlinienbehandlung bei Erwachsenen mit lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem NSCLC eingesetzt. Voraussetzung ist das Vorliegen von aktivierenden EGFR-Mutationen.

Der Beschluss zur Nutzenbewertung von Dacomitinib wurde am 17.10.2019 gefasst und trat am selben Tag in Kraft.

Die administrativen Daten verweisen für die genaue Definition der zweckmäßigen Vergleichstherapie auf die tragenden Gründe und den Beschlusstext der Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie.

War diese Zusammenfassung hilfreich?

Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Dacomitinib (nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom, EGFR-Mutation, Erstlinie) (G-BA, 2019). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

Verwandte Leitlinien

Über Google hier gelandet?

ClariMed durchsucht alle medizinischen Leitlinien

AWMF, NVL, NICE, WHO, ESC, KDIGO - Quellenzitiert, kostenlos. Speichern Sie Ihren Verlauf auf allen Geräten mit einem kostenlosen Konto.

Kostenloses Konto erstellen
Keine Kreditkarte. DSGVO-konform. In Deutschland gehostet.