RKI/STIKO2026Infektiologie

COVID-19 Impfquoten: Daten der KV-Impfsurveillance

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: RKI/STIKO (2026)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Diese Zusammenfassung basiert auf den Kurzinformationen des Robert Koch-Instituts (RKI) zum Digitalen Impfquotenmonitoring (DIM).

Das DIM diente in Deutschland als eigenständiges Meldesystem zur systematischen Erfassung der COVID-19-Impfungen und der entsprechenden Impfquoten. Die kontinuierliche Überwachung von Impfquoten ist epidemiologisch essenziell, um den Immunisierungsgrad der Bevölkerung zu beurteilen und gezielte Impfkampagnen zu steuern.

Mit dem Übergang der COVID-19-Impfung in die medizinische Regelversorgung ändern sich nun auch die etablierten Meldewege. Das RKI informiert in diesem Dokument über den Abschluss des spezifischen Monitorings und die Überführung in die Routine-Surveillance.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass niedergelassene Ärzte COVID-19-Impfungen seit dem 01.07.2024 nicht mehr über die spezifischen DIM-Meldeportale übermitteln müssen. Die Dokumentation und Abrechnung erfolgen nun ausschließlich über die regulären Wege der Kassenärztlichen Vereinigungen, welche die Daten für die KV-Impfsurveillance bereitstellen.

Häufig gestellte Fragen

Laut RKI werden COVID-19-Impfungen seit dem Auslaufen der Vorsorgeverordnung wie andere Routineimpfungen behandelt. Die Auswertung erfolgt nun über die reguläre KV-Impfsurveillance.

Das RKI stellt den finalen Datenstand des Digitalen Impfquotenmonitorings in tabellarischer Form zur Verfügung. Detaillierte Rohdaten und Informationen zum Meldesystem sind zudem auf GitHub abrufbar.

Die Abschaltung der Meldeportale für die niedergelassene Ärzteschaft erfolgte aufgrund des Außerkrafttretens der COVID-19-Vorsorgeverordnung am 30.06.2024. Das RKI hat das Monitoring daraufhin in die Routine-Surveillance überführt.

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Quelle: RKI: Impfquoten-Tab (RKI/STIKO, 2026). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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