Metastasiertes Nierenzellkarzinom: Cochrane Review
Hintergrund
Der Cochrane Review (2020) untersucht die Wirksamkeit zielgerichteter Therapien bei Patienten mit klarzelligem, metastasiertem Nierenzellkarzinom (mNZK) ohne vorherige Systemtherapie.
In den letzten Jahren haben sich neben den etablierten Tyrosinkinaseinhibitoren (TKI) zunehmend Immuncheckpoint-Inhibitoren als vielversprechende Therapieoption etabliert.
Die Meta-Analyse wertet 18 randomisierte kontrollierte Studien mit über 11.500 Teilnehmern aus, um verschiedene Monotherapien und Kombinationsbehandlungen hinsichtlich des progressionsfreien Überlebens (PFS), des Gesamtüberlebens (OS) und der Nebenwirkungen zu vergleichen.
Empfehlungen
Der Review fasst die Evidenz zu verschiedenen Erstlinientherapien beim metastasierten Nierenzellkarzinom zusammen.
| Vergleichstherapie zu Sunitinib | Progressionsfreies Überleben (PFS) | Gesamtüberleben (OS) | Schwere Nebenwirkungen (SAE) |
|---|---|---|---|
| Pazopanib | Kein relevanter Unterschied | Kein relevanter Unterschied | Kein relevanter Unterschied |
| Avelumab + Axitinib | Sunitinib unterlegen | Kein relevanter Unterschied | Kein relevanter Unterschied |
| Pembrolizumab + Axitinib | Sunitinib unterlegen | Sunitinib unterlegen | Sunitinib leicht überlegen |
| Nivolumab + Ipilimumab | Sunitinib unterlegen | Sunitinib unterlegen | Sunitinib unterlegen (mehr SAE) |
Monotherapien im Vergleich
-
Laut Review zeigt Pazopanib im Vergleich zu Sunitinib voraussichtlich keinen relevanten Unterschied bezüglich des progressionsfreien Überlebens oder des Gesamtüberlebens (niedrige Evidenz).
-
Auch bei den schweren Nebenwirkungen wird kein signifikanter Unterschied zwischen den beiden Tyrosinkinaseinhibitoren beschrieben.
TKI versus Immuntherapie-Kombinationen
-
Die Daten zeigen, dass Sunitinib in der Erstlinientherapie den Kombinationen aus Immuncheckpoint-Inhibitoren (wie Nivolumab plus Ipilimumab) hinsichtlich des Gesamtüberlebens unterlegen ist (hohe Evidenz).
-
Ebenso wird das progressionsfreie Überleben durch Sunitinib im Vergleich zu Kombinationen wie Pembrolizumab plus Axitinib wahrscheinlich verkürzt (moderate Evidenz).
-
Der Review schlussfolgert, dass TKI-Monotherapien als bisheriger Standard zunehmend durch Immuntherapie-Kombinationen abgelöst werden.
Stellenwert der Monotherapie
-
Es wird hervorgehoben, dass zielgerichtete Monotherapien weiterhin eine effektive Behandlungsoption darstellen.
-
Dies gilt insbesondere für Patienten, die eine Immuncheckpoint-Inhibition nicht erhalten können oder diese nicht tolerieren.
💡Praxis-Tipp
Laut dem Review gelten Immuntherapie-Kombinationen mittlerweile als überlegen in der Erstlinientherapie des metastasierten Nierenzellkarzinoms. Es wird jedoch betont, dass TKI-Monotherapien wie Sunitinib oder Pazopanib weiterhin eine wichtige Alternative für Patienten darstellen, bei denen Immuncheckpoint-Inhibitoren kontraindiziert sind oder nicht vertragen werden.
Häufig gestellte Fragen
Der Cochrane Review zeigt, dass Kombinationen mit Immuncheckpoint-Inhibitoren (wie Pembrolizumab plus Axitinib oder Nivolumab plus Ipilimumab) einer TKI-Monotherapie hinsichtlich des Überlebens überlegen sind. Diese Kombinationen gelten als neuer Standard.
Laut den ausgewerteten Studiendaten gibt es zwischen Pazopanib und Sunitinib kaum Unterschiede bezüglich der Wirksamkeit und der Rate an schweren Nebenwirkungen. Beide Medikamente zeigen ein vergleichbares Profil.
Der Review beschreibt zielgerichtete Monotherapien weiterhin als effektive Option für Patienten, die für eine Immuntherapie nicht in Frage kommen. Dies betrifft vor allem Personen, die Immuncheckpoint-Inhibitoren nicht tolerieren.
Die Daten deuten darauf hin, dass unter Sunitinib wahrscheinlich mehr schwere Nebenwirkungen auftreten als unter der Kombination aus Nivolumab und Ipilimumab. Die Evidenz hierfür wird als moderat eingestuft.
War diese Zusammenfassung hilfreich?
Quelle: Cochrane Review: Targeted therapy for metastatic renal cell carcinoma (Cochrane, 2020). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.