G-BA2021

Cenobamat (Ontozry): Zusatztherapie fokaler Anfälle

Diese Leitlinie stammt aus 2021 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2021)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Dokumenten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Nutzenbewertung nach § 35a SGB V aus dem Jahr 2021. Gegenstand des abgeschlossenen Verfahrens ist der Wirkstoff Cenobamat (Handelsname Ontozry).

Epilepsie ist eine neurologische Erkrankung, die durch wiederkehrende Krampfanfälle gekennzeichnet ist. Bei fokalen Anfällen ist die epileptische Aktivität auf einen bestimmten Bereich des Gehirns beschränkt, kann sich aber im Verlauf sekundär generalisieren.

Für viele Betroffene ist es klinisch herausfordernd, eine vollständige Anfallsfreiheit zu erreichen. Daher werden kontinuierlich neue antiepileptische Arzneimittel entwickelt und vom G-BA hinsichtlich ihres Zusatznutzens für spezifische Indikationen bewertet.

Empfehlungen

Der G-BA definiert in seinem Beschluss das genaue Anwendungsgebiet für den Wirkstoff Cenobamat.

Zugelassene Indikation

Laut G-BA wird Cenobamat (Ontozry) für folgende spezifische Indikation angewendet:

  • Zur adjunktiven Behandlung (Zusatztherapie) von fokalen Anfällen.

  • Dies schließt Anfälle mit oder ohne sekundäre Generalisierung ein.

  • Die Anwendung ist auf erwachsene Personen mit Epilepsie beschränkt.

  • Voraussetzung ist, dass die Anfälle trotz einer Vorbehandlung mit mindestens zwei antiepileptischen Arzneimitteln nicht ausreichend kontrolliert sind.

Zweckmäßige Vergleichstherapie und Zusatznutzen

Das vorliegende Dokument strukturiert das Nutzenbewertungsverfahren und verweist für die finalen medizinischen Ergebnisse auf den Beschluss vom 19.11.2021.

  • Die namentliche Nennung der zweckmäßigen Vergleichstherapie ist im vorliegenden Kurztext nicht explizit aufgeführt, sondern in der Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie dokumentiert.

  • Ebenso wird für das konkrete Ausmaß des Zusatznutzens transparent auf die tragenden Gründe und den finalen Beschlusstext verwiesen.

  • Die zugrundeliegende Nutzenbewertung des IQWiG wurde am 01.09.2021 veröffentlicht.

ClariMed durchsucht 14.000+ weitere Leitlinien
Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass Cenobamat (Ontozry) laut Zulassung erst nach dem Versagen von mindestens zwei vorherigen antiepileptischen Therapien als Zusatzbehandlung bei fokalen Anfällen eingesetzt wird.

Häufig gestellte Fragen

Der Wirkstoff ist für erwachsene Personen mit Epilepsie zugelassen. Er wird bei fokalen Anfällen mit oder ohne sekundäre Generalisierung eingesetzt.

Die Anwendung erfolgt als Zusatztherapie (adjunktive Behandlung). Voraussetzung ist, dass die Anfälle trotz Vorbehandlung mit mindestens zwei antiepileptischen Arzneimitteln nicht ausreichend kontrolliert sind.

Das vorliegende Dokument verweist für die genaue Definition der Vergleichstherapie auf den G-BA-Beschluss vom 19.11.2021. Die Details sind in der Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie dokumentiert.

War diese Zusammenfassung hilfreich?

Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Cenobamat (Epilepsie, fokale Anfälle, nach mind. 2 Vortherapien) (G-BA, 2021). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

Verwandte Leitlinien

Über Google hier gelandet?

ClariMed durchsucht alle medizinischen Leitlinien

AWMF, NVL, NICE, WHO, ESC, KDIGO - Quellenzitiert, kostenlos. Speichern Sie Ihren Verlauf auf allen Geräten mit einem kostenlosen Konto.

Kostenloses Konto erstellen
Keine Kreditkarte. DSGVO-konform. In Deutschland gehostet.