G-BA2012

Brentuximab Vedotin: Indikation bei Hodgkin und ALCL

Diese Leitlinie stammt aus 2012 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2012)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Das vorliegende Dokument fasst das Verfahren zur Nutzenbewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) nach § 35a SGB V für den Wirkstoff Brentuximab Vedotin (Handelsname Adcetris) zusammen. Das initiale Verfahren begann im Dezember 2012 und wurde im Mai 2013 mit einem Beschluss abgeschlossen.

Brentuximab Vedotin wird im onkologischen Bereich zur zielgerichteten Behandlung spezifischer Lymphome eingesetzt. Dazu gehören das CD30-positive Hodgkin-Lymphom sowie das systemische anaplastische großzellige Lymphom.

Bei dem Wirkstoff handelt es sich um ein sogenanntes Orphan Drug. Dies kennzeichnet Arzneimittel, die speziell zur Behandlung von seltenen Leiden entwickelt und zugelassen wurden.

Empfehlungen

Das vorliegende Dokument des G-BA ist eine formale Verfahrensübersicht und enthält keine direkten klinischen Handlungsanweisungen.

Anwendungsgebiete

Der Wirkstoff Brentuximab Vedotin wurde für folgende onkologische Indikationen im Rahmen dieses Verfahrens bewertet:

  • CD30-positives Hodgkin-Lymphom

  • Systemisches anaplastisches großzelliges Lymphom

Verfahrensdetails und Evidenz

Laut G-BA-Dokumentation durchlief das Arzneimittel als Orphan Drug den Bewertungsprozess. Die Bewertung der Therapiekosten und Patientenzahlen erfolgte durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG).

Das vorliegende Übersichts-Dokument dokumentiert den formalen Ablauf und verweist auf die entsprechenden Volltexte. Konkrete klinische Studienergebnisse oder das genaue Ausmaß des Zusatznutzens sind in dieser formalen Verfahrensübersicht nicht abgebildet, sondern müssen den verlinkten Originaldokumenten (wie Beschlusstext und tragende Gründe) entnommen werden.

Weitere Entwicklungen

Das initiale Verfahren wurde am 16.05.2013 mit einem Beschluss zur Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie abgeschlossen. Das Dokument verweist auf zahlreiche weitere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff in den Folgejahren bis 2024.

Diese späteren Verfahren wurden teils abgeschlossen, teils aufgehoben oder eingestellt. Dies deutet auf Indikationserweiterungen oder neue Evidenzbewertungen im zeitlichen Verlauf hin.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Da es sich bei Brentuximab Vedotin um ein Orphan Drug handelt, gelten im G-BA-Verfahren besondere formale Kriterien für den Beleg des Zusatznutzens, weshalb für die genaue klinische Einordnung die detaillierten Beschlusstexte der Anlage XII herangezogen werden sollten.

Häufig gestellte Fragen

Die Bewertung umfasst laut G-BA das CD30-positive Hodgkin-Lymphom sowie das systemische anaplastische großzellige Lymphom.

Der Wirkstoff wird in der G-BA-Dokumentation als Orphan Drug geführt. Dies kennzeichnet Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens.

Nein, das vorliegende Dokument ist eine formale Verfahrensübersicht. Die konkreten Ergebnisse zum Zusatznutzen und zur klinischen Evidenz sind in den verlinkten Beschlusstexten und tragenden Gründen hinterlegt.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Brentuximab Vedotin (Hodgkin-Lymphom, CD30+; Systemisches anaplastisches großzelliges Lymphom) (G-BA, 2012). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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