Binimetinib und Encorafenib bei NSCLC: Nutzenbewertung
Hintergrund
Die IQWiG-Dossierbewertung (A24-101) untersucht den Zusatznutzen der Kombinationstherapie aus Binimetinib und Encorafenib. Das Anwendungsgebiet umfasst erwachsene Patientinnen und Patienten mit einem fortgeschrittenen nicht kleinzelligen Lungenkarzinom (NSCLC).
Eine zwingende Voraussetzung für diese zielgerichtete Therapie ist das Vorliegen einer BRAF-V600E-Mutation. Das IQWiG unterteilt die Zielpopulation anhand der Vortherapie und der PD-L1-Expression in drei unterschiedliche Fragestellungen.
Für alle drei Patientengruppen wurde die Therapie mit der vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegten zweckmäßigen Vergleichstherapie verglichen. Dazu zählen unter anderem Pembrolizumab, Atezolizumab oder die Kombination aus Dabrafenib und Trametinib.
Empfehlungen
Bewertung der Evidenz
Laut Bericht wurde keine randomisierte kontrollierte Studie (RCT) identifiziert, die einen direkten Vergleich mit der zweckmäßigen Vergleichstherapie ermöglicht. Der pharmazeutische Unternehmer reichte Daten aus der einarmigen PHAROS-Studie ein.
Diese Studie ist laut IQWiG nicht für die Ableitung eines Zusatznutzens geeignet, da der direkte Vergleich zur Standardtherapie fehlt.
Ergebnisse zum Zusatznutzen
Das IQWiG leitet für alle untersuchten Patientengruppen ab, dass ein Zusatznutzen nicht belegt ist. Dies betrifft folgende Gruppen:
-
Erstlinientherapie bei einer PD-L1-Expression von mindestens 50 %
-
Erstlinientherapie bei einer PD-L1-Expression von unter 50 %
-
Vorbehandelte Patientinnen und Patienten nach einer Erstlinientherapie
Diagnostische Voraussetzungen
Vor dem Beginn der Therapie wird eine Bestätigung der BRAF-V600E-Mutation gefordert. Laut Dossier muss diese durch ein CE-gekennzeichnetes In-vitro-Diagnostikum (IVD) oder einen alternativen validierten Test erfolgen.
Dosierung
Die Dossierbewertung zitiert folgende Dosierungsempfehlungen für die Kombinationstherapie:
| Medikament | Standarddosis | Reduzierte Dosis (bei Toxizität) |
|---|---|---|
| Binimetinib | 45 mg zweimal täglich | 30 mg zweimal täglich |
| Encorafenib | 450 mg einmal täglich | 300 mg einmal täglich (bei Binimetinib-Pause) |
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Dosisreduktion von Binimetinib unter 30 mg zweimal täglich nicht empfohlen wird. Bei inakzeptabler Toxizität sollte die Therapie laut Bericht abgebrochen werden.
Kontraindikationen
Laut Bericht darf Encorafenib nicht bei Patientinnen und Patienten mit einem NSCLC vom BRAF-Wildtyp angewendet werden.
Zudem wird betont, dass Encorafenib als Einzelwirkstoff in einer Dosis von 450 mg nicht gut verträglich ist und daher als Monotherapie nicht empfohlen wird.
Wenn die Behandlung mit einem der beiden Wirkstoffe dauerhaft abgesetzt wird, muss laut Dossier auch das jeweils andere Medikament abgesetzt werden.
💡Praxis-Tipp
Laut den zitierten Fachinformationen im Bericht erfordert eine vorübergehende Unterbrechung von Binimetinib zwingend eine Dosisreduktion von Encorafenib auf 300 mg einmal täglich. Es wird davor gewarnt, Encorafenib in der vollen Dosis von 450 mg als Monotherapie weiterzuführen, da dies mit einer schlechten Verträglichkeit einhergeht.
Häufig gestellte Fragen
Laut der aktuellen IQWiG-Bewertung ist ein Zusatznutzen für die Kombinationstherapie bei NSCLC mit BRAF-V600E-Mutation nicht belegt. Es lagen keine geeigneten Vergleichsstudien gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie vor.
Die Therapie erfordert den Nachweis einer BRAF-V600E-Mutation. Das IQWiG betont, dass bei einem BRAF-Wildtyp eine Kontraindikation für Encorafenib besteht.
Die empfohlene Dosis beträgt 45 mg zweimal täglich im Abstand von etwa 12 Stunden. Bei Nebenwirkungen kann eine Dosisreduktion auf 30 mg zweimal täglich erfolgen.
Der Bericht rät von einer Monotherapie mit 450 mg Encorafenib ab, da diese Dosis als Einzelwirkstoff nicht gut verträglich ist. Bei einer Pause von Binimetinib muss die Encorafenib-Dosis auf 300 mg reduziert werden.
War diese Zusammenfassung hilfreich?
Quelle: IQWiG A24-101: Binimetinib und Encorafenib (NSCLC) – Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (IQWiG, 2025). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
Verwandte Leitlinien
IQWiG A17-17: Dabrafenib (nicht kleinzelliges Lungenkarzinom) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V
IQWiG A17-16: Trametinib (nicht kleinzelliges Lungenkarzinom) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V
IQWiG A22-30: Tepotinib (NSCLC) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V
IQWiG A25-09: Amivantamab (NSCLC, vorbehandelt) – Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V
IQWiG A25-81: Nivolumab (NSCLC, perioperativ) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V
ClariMed durchsucht alle medizinischen Leitlinien
AWMF, NVL, NICE, WHO, ESC, KDIGO - Quellenzitiert, kostenlos. Speichern Sie Ihren Verlauf auf allen Geräten mit einem kostenlosen Konto.
Kostenloses Konto erstellen