G-BA2018

Benralizumab: Therapie bei schwerem eosinophilem Asthma

Diese Leitlinie stammt aus 2018 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2018)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Dieser Artikel fasst die administrative Übersicht der Nutzenbewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aus dem Jahr 2018 zum Wirkstoff Benralizumab (Fasenra®) zusammen. Das Verfahren bewertet den therapeutischen Nutzen des Medikaments im Bereich der Atemwegserkrankungen.

Benralizumab ist ein Biologikum, das in der Therapie des schweren Asthma bronchiale eingesetzt wird. Die Bewertung fokussiert sich auf die Anwendung als zusätzliche Erhaltungstherapie.

Da der vorliegende Quelltext primär administrative Verfahrensdaten enthält, beschränkt sich diese Zusammenfassung auf das definierte Anwendungsgebiet. Für detaillierte klinische Ergebnisse wird auf die verlinkten Beschlussdokumente verwiesen.

Empfehlungen

Zugelassenes Anwendungsgebiet

Die Nutzenbewertung definiert ein spezifisches Anwendungsgebiet für den Einsatz von Benralizumab gemäß Fachinformation. Es wird für folgende Indikation bewertet:

  • Add-On-Erhaltungstherapie bei erwachsenen Patienten.

  • Vorliegen eines schweren eosinophilen Asthmas.

  • Unzureichende Asthmakontrolle trotz einer Basistherapie aus hochdosierten inhalativen Kortikosteroiden (ICS) plus langwirksamer Beta-Agonisten (LABA).

Zweckmäßige Vergleichstherapie und Zusatznutzen

Die Festlegung der zweckmäßigen Vergleichstherapie ist ein zentraler Bestandteil des Verfahrens. Laut dem vorliegenden Dokument werden die spezifische Vergleichstherapie sowie das genaue Ausmaß des Zusatznutzens jedoch nicht im administrativen Steckbrief aufgeführt.

Für diese detaillierten Ergebnisse wird explizit auf die "Tragenden Gründe" und den Beschlusstext vom 02.08.2018 verwiesen. Die zugrundeliegende Nutzenbewertung wurde primär durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) durchgeführt.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass die detaillierten Informationen zur zweckmäßigen Vergleichstherapie und zum Ausmaß des Zusatznutzens in den separaten Beschlussdokumenten (Tragende Gründe) des Verfahrens nachzulesen sind, da der administrative Steckbrief diese nicht explizit benennt.

Häufig gestellte Fragen

Das Medikament wurde als Add-On-Erhaltungstherapie bei erwachsenen Patienten mit schwerem eosinophilem Asthma bewertet. Voraussetzung ist eine unzureichende Kontrolle trotz hochdosierter ICS und LABA.

Die genauen Ergebnisse zum Ausmaß des Zusatznutzens und zur zweckmäßigen Vergleichstherapie sind in den "Tragenden Gründen" und dem Beschlusstext vom 02.08.2018 dokumentiert.

Die zugrundeliegende Nutzenbewertung sowie ein zugehöriges Addendum wurden vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) erstellt.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Benralizumab (Asthma bronchiale) (G-BA, 2018). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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