Atezolizumab (NSCLC): Indikation und Erstlinientherapie
Hintergrund
Der IQWiG-Bericht A19-83 bewertet den Zusatznutzen von Atezolizumab in Kombination mit Bevacizumab, Paclitaxel und Carboplatin. Das Anwendungsgebiet umfasst die Erstlinienbehandlung von Erwachsenen mit metastasiertem nicht kleinzelligem Lungenkarzinom (NSCLC) mit nicht plattenepithelialer Histologie.
Bei Vorliegen von EGFR-Mutationen oder ALK-positivem NSCLC ist die Kombinationstherapie laut Zulassung erst nach Versagen entsprechender zielgerichteter Therapien indiziert.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Patientenpopulation für die Bewertung in zwei Gruppen unterteilt, abhängig von der PD-L1-Expression und dem Vorliegen von Tumormutationen. Für beide Gruppen wurden spezifische zweckmäßige Vergleichstherapien festgelegt.
Empfehlungen
Der Bericht unterteilt die Bewertung des Zusatznutzens in zwei Fragestellungen basierend auf dem PD-L1-Status und dem Vorliegen von Mutationen.
PD-L1-Expression < 50 % oder EGFR/ALK-positiv
Für diese Patientengruppe legte der pharmazeutische Unternehmer einen adjustierten indirekten Vergleich der Studien IMpower150 und E4599 vor.
Das IQWiG bewertet diesen Vergleich als nicht verwertbar, da die Studien nicht hinreichend ähnlich sind. Die Gründe hierfür umfassen:
-
Relevante Unterschiede in der Versorgung durch einen Zeitabstand von etwa 12 Jahren zwischen den Studien
-
Unterschiede bei den Vor- und Folgetherapien, insbesondere das Fehlen zielgerichteter Therapien und Immuntherapien in der älteren Studie E4599
-
Eine unzureichende Vergleichbarkeit der Patientencharakteristika bezüglich der Tumorhistologie
Folglich ist ein Zusatznutzen für diese Patientengruppe laut Bericht nicht belegt.
PD-L1-Expression ≥ 50 % ohne EGFR/ALK-Mutationen
Für diese Patientengruppe wurde als zweckmäßige Vergleichstherapie eine Monotherapie mit Pembrolizumab festgelegt.
Da der pharmazeutische Unternehmer hierzu keine Daten vorgelegt hat, ist ein Zusatznutzen für diese Gruppe laut Bericht ebenfalls nicht belegt.
Dosierung
Die Dosierungsempfehlungen basieren auf den Angaben zur qualitätsgesicherten Anwendung im Bericht.
| Medikament | Dosis | Schema | Dauer |
|---|---|---|---|
| Atezolizumab | 1200 mg i.v. | Tag 1, alle 3 Wochen | Induktion (4-6 Zyklen) und Erhaltung |
| Bevacizumab | 15 mg/kg i.v. | Tag 1, alle 3 Wochen | Induktion (4-6 Zyklen) und Erhaltung |
| Paclitaxel | gemäß Fachinformation | Tag 1, alle 3 Wochen | Induktion (4-6 Zyklen) |
| Carboplatin | gemäß Fachinformation | Tag 1, alle 3 Wochen | Induktion (4-6 Zyklen) |
Auf die Induktionsphase folgt eine Erhaltungsphase ohne Chemotherapie, in der Atezolizumab und Bevacizumab weitergeführt werden. Es wird empfohlen, die Behandlung bis zum Verlust des klinischen Nutzens oder bis zum Auftreten inakzeptabler Toxizität fortzuführen.
Kontraindikationen
Der Bericht verweist auf das Risiko immunvermittelter Nebenwirkungen, die mehr als ein Körpersystem betreffen und auch nach der letzten Dosis auftreten können.
Bei Verdacht auf solche Nebenwirkungen wird eine Unterbrechung der Therapie und die Gabe von Kortikosteroiden empfohlen. Bei erneutem Auftreten von Grad-3- oder jeglichen Grad-4-Ereignissen (außer kontrollierbaren Endokrinopathien) muss Atezolizumab dauerhaft abgesetzt werden.
Eine Anwendung während der Schwangerschaft darf nicht erfolgen, es sei denn, der klinische Zustand der Frau erfordert dies zwingend. Frauen im gebärfähigen Alter müssen während und für 5 Monate nach der Behandlung eine wirksame Verhütungsmethode anwenden.
💡Praxis-Tipp
Laut Bericht sollte die Verwendung systemischer Kortikosteroide oder Immunsuppressiva vor Behandlungsbeginn mit Atezolizumab vermieden werden, da dies die Wirksamkeit beeinträchtigen kann. Nach Beginn der Therapie können diese Medikamente jedoch zur Behandlung von immunvermittelten Nebenwirkungen eingesetzt werden.
Häufig gestellte Fragen
Laut IQWiG-Bericht ist ein Zusatznutzen von Atezolizumab in Kombination mit Bevacizumab, Paclitaxel und Carboplatin gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie nicht belegt. Dies gilt sowohl für Patienten mit hoher als auch mit niedriger PD-L1-Expression.
Die Bewertung gibt an, dass bei Vorliegen von EGFR-Mutationen oder ALK-positivem NSCLC die Kombinationstherapie erst nach Versagen der entsprechenden zielgerichteten Therapien angewendet werden soll.
Es wird eine Dosis von 1200 mg Atezolizumab als intravenöse Infusion alle drei Wochen empfohlen. Diese Gabe erfolgt zunächst in einer Induktionsphase mit der Chemotherapie und Bevacizumab und wird danach als Erhaltungstherapie fortgeführt.
Der Bericht verweist darauf, die Behandlung bei entsprechenden Nebenwirkungen zu unterbrechen und Kortikosteroide zu verabreichen. Bei schweren Verläufen (Grad 3 rezidivierend oder Grad 4) wird ein dauerhaftes Absetzen des Medikaments empfohlen.
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Quelle: IQWiG A19-83: Atezolizumab (NSCLC; Kombination mit Bevacizumab, Carboplatin und Paclitaxel) – Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (IQWiG, 2020). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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