AkdÄ2023Pharmakologie

Arzneimittelsicherheit: Warnhinweise und Nebenwirkungen

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: AkdÄ (2023)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Das Bulletin zur Arzneimittelsicherheit der AkdÄ, des BfArM und des PEI aus dem September 2023 fokussiert sich auf aktuelle Risikobewertungen und die Bedeutung der Pharmakovigilanz. Ein zentrales Thema ist die internationale Kampagne #MedSafetyWeek, die zur Meldung von unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW) aufruft.

Spontanmeldungen durch medizinisches Fachpersonal sind essenziell, um seltene oder bisher unbekannte Nebenwirkungen nach der Zulassung zu identifizieren. Laut Publikation besteht eine berufsrechtliche Verpflichtung für Ärzte, Verdachtsfälle an die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) zu melden.

Neben allgemeinen Hinweisen zur Meldepraxis enthält das Dokument konkrete Warnhinweise und PRAC-Empfehlungen (Pharmacovigilance Risk Assessment Committee) zu verschiedenen Wirkstoffen. Diese resultieren aus aktuellen europäischen Risikobewertungsverfahren.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Laut Publikation ist die häufigste Fehlerquelle bei der Transfusion von Erythrozytenkonzentraten die ABO-inkompatible Fehltransfusion, oft bedingt durch unzureichende Kontrollen. Es wird nachdrücklich darauf hingewiesen, den Bedside-Test konsequent durchzuführen und die Identität des Blutproduktes unmittelbar vor der Gabe mit dem vorgesehenen Empfänger abzugleichen. Zudem wird betont, dass auch der bloße Verdacht auf eine Medikamentennebenwirkung meldepflichtig ist, ohne dass ein Kausalbeweis vorliegen muss.

Häufig gestellte Fragen

Laut Publikation besteht eine ärztliche Berufsverpflichtung zur Meldung aller Verdachtsfälle von Nebenwirkungen. Besonders wichtig sind Meldungen zu schwerwiegenden Reaktionen, unbekannten Nebenwirkungen sowie Ereignissen bei neu zugelassenen Medikamenten.

Die Publikation warnt vor einem zwei- bis dreifach erhöhten Risiko für neurologische Entwicklungsstörungen wie Autismus und ADHS. Zudem ist ein erhöhtes Risiko für schwere Fehlbildungen und Wachstumsstörungen beim Fötus belegt.

Die Bezeichnung wird von der Salzform (Amitriptylinhydrochlorid) auf die reine Base (Amitriptylin) umgestellt. Beispielsweise wird aus einer 100-mg-Tablette nun eine 88,38-mg-Filmtablette, um das Risiko von Medikationsfehlern zu senken.

Gemäß den PRAC-Empfehlungen wird das fixe Arzneimittelexanthem (FDE) als neue Nebenwirkung in die Produktinformationen von meloxicamhaltigen Arzneimitteln aufgenommen.

Das Dokument warnt vor möglichen Brüchen an der Fingerauflage oder der Spitze der Glasspritze. Es wird empfohlen, die Spritze vor der Injektion visuell auf Beschädigungen zu prüfen und bei einem Defekt zu verwerfen.

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Quelle: AkdÄ: Information zur MedSafetyWeek 2023 (AkdÄ, 2023). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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