G-BA2019

Apalutamid bei nm-CRPC: Nutzenbewertung und Indikation

Diese Leitlinie stammt aus 2019 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2019)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) führte 2019 ein Nutzenbewertungsverfahren nach § 35a SGB V für den Wirkstoff Apalutamid (Erleada®) durch. Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Eckdaten des Beschlusses, da der vorliegende Quelltext keine detaillierten klinischen Ergebnisse oder Begründungen enthält.

Das Prostatakarzinom ist eine der häufigsten Krebserkrankungen bei Männern. Ein kastrationsresistentes Stadium (CRPC) liegt vor, wenn der Tumor trotz Testosteronentzug weiter wächst.

In der nicht-metastasierten Phase (nm-CRPC) zielen Therapien darauf ab, das Auftreten von Metastasen so lange wie möglich hinauszuzögern. Apalutamid wird als Antiandrogen in dieser spezifischen Krankheitsphase eingesetzt.

Empfehlungen

Die vorliegende Dokumentation des G-BA definiert die formalen Rahmenbedingungen für den Einsatz von Apalutamid.

Zugelassenes Anwendungsgebiet

Laut Fachinformation ist Apalutamid für folgende spezifische Indikation vorgesehen:

  • Behandlung erwachsener Männer mit nicht-metastasiertem kastrationsresistenten Prostatakarzinom (nm-CRPC)

  • Es muss ein hohes Risiko für die Entwicklung von Metastasen vorliegen

Zweckmäßige Vergleichstherapie und Zusatznutzen

Der Quelltext verweist für die Definition der zweckmäßigen Vergleichstherapie sowie für das genaue Ausmaß des Zusatznutzens explizit auf die externen Dokumente des Beschlusses. Die detaillierten tragenden Gründe und das IQWiG-Gutachten sind nicht Teil dieser administrativen Zusammenfassung.

Es wird lediglich dokumentiert, dass das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) eine entsprechende Nutzenbewertung inklusive Addendum erstellt hat.

Verfahrensstatus und Gültigkeit

Das ursprüngliche Bewertungsverfahren aus dem Jahr 2019 ist mittlerweile abgeschlossen und nicht mehr gültig.

  • Der ursprüngliche Beschluss vom 01.08.2019 wurde befristet erlassen

  • Die Befristung endete am 01.04.2020

  • Die Regelungen wurden durch ein nachfolgendes Verfahren zur Neubewertung nach Fristablauf aufgehoben und ersetzt

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass der G-BA-Beschluss zu Apalutamid aus dem Jahr 2019 durch ein Verfahren aus dem Jahr 2020 abgelöst wurde und die alten Regelungen aufgehoben sind.

Häufig gestellte Fragen

Apalutamid ist für erwachsene Männer mit nicht-metastasiertem kastrationsresistenten Prostatakarzinom (nm-CRPC) indiziert. Voraussetzung ist ein hohes Risiko für die Entwicklung von Metastasen.

Nein, der Beschluss vom 01.08.2019 war befristet. Er wurde durch eine Neubewertung nach Fristablauf im April 2020 aufgehoben und ersetzt.

Die administrativen Eckdaten verweisen für das genaue Ausmaß des Zusatznutzens und die zweckmäßige Vergleichstherapie auf die separaten Dokumente der tragenden Gründe und den vollständigen Beschlusstext.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Apalutamid (Prostatakarzinom, nicht metastasiert, hohes Metastasenrisiko) (G-BA, 2019). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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