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Antisoziale Persönlichkeitsstörung: Diagnose & Therapie

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: NICE|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Die antisoziale Persönlichkeitsstörung (APS) ist durch Impulsivität, rücksichtsloses Verhalten und die Missachtung der Rechte anderer gekennzeichnet. Laut der NICE-Leitlinie CG77 haben Betroffene oft eine Vorgeschichte von familiären Konflikten und Verhaltensstörungen in der Kindheit.

Die Prävalenz der APS in der Allgemeinbevölkerung liegt bei etwa 3 % bei Männern und 1 % bei Frauen. In Gefängnissen erfüllen jedoch knapp 50 % der Insassen die Kriterien für diese Störung.

Menschen mit APS wurden in der Vergangenheit häufig von Gesundheits- und Sozialdiensten ausgeschlossen. Die Leitlinie betont, dass eine positive und bestärkende Herangehensweise deutlich erfolgreicher ist als strafende Ansätze, um Betroffene in eine Behandlung einzubinden.

Empfehlungen

Die Leitlinie formuliert folgende Kernempfehlungen für den klinischen Alltag:

Diagnostik und Assessment

Bei der Beurteilung einer möglichen antisozialen Persönlichkeitsstörung wird eine umfassende Untersuchung empfohlen. Diese sollte antisoziales Verhalten, Bewältigungsstrategien, Komorbiditäten sowie den Bedarf an psychologischer und sozialer Unterstützung abdecken.

Für eine valide Beurteilung in spezialisierten oder forensischen Einrichtungen nennt die Leitlinie spezifische Instrumente zur strukturierten Beurteilung:

Assessment-InstrumentAnwendungsbereichZielsetzung
PCL-R (Psychopathy Checklist-Revised)Forensische und spezialisierte DiensteBeurteilung des Schweregrads der antisozialen Persönlichkeitsstörung
PCL-SV (Screening Version)Forensische und spezialisierte DiensteScreening und Schweregradeinschätzung der Störung
HCR-20Forensische und spezialisierte DiensteFormale Risikoeinschätzung und Entwicklung einer Risikomanagementstrategie

Risikomanagement

Die Einschätzung des Gewaltrisikos ist ein zentraler Bestandteil der Behandlungsplanung. Es wird empfohlen, folgende Faktoren systematisch zu erfassen:

  • Aktuelle oder frühere Gewalttaten (inklusive Schweregrad und Auslöser)

  • Kontakt mit dem Strafrechtssystem und Haftstrafen

  • Vorliegen von komorbiden psychischen Störungen oder Substanzmissbrauch

  • Aktuelle Stressoren und Lebensereignisse

Bei akuter Gewaltgefahr oder einer Historie schwerer, zielgerichteter Gewalt wird eine sofortige Überweisung an forensische Dienste empfohlen.

Psychologische Interventionen

Laut Leitlinie sollten Menschen mit antisozialer Persönlichkeitsstörung in gemeindenahen und psychiatrischen Diensten gruppenbasierte kognitive und verhaltenstherapeutische Interventionen angeboten werden. Diese zielen darauf ab, Impulsivität, zwischenmenschliche Schwierigkeiten und antisoziales Verhalten zu reduzieren.

Bei Personen mit Psychopathie oder gefährlicher, schwerer Persönlichkeitsstörung (DSPD) wird eine Anpassung der Interventionen empfohlen. Dies umfasst eine Verlängerung der Therapiedauer, Auffrischungssitzungen und ein engmaschiges Monitoring.

Pharmakotherapie und Komorbiditäten

Die Leitlinie betont, dass komorbide Störungen wie Depressionen oder Angststörungen unabhängig von der APS-Behandlung gemäß den jeweiligen fachspezifischen Leitlinien behandelt werden sollen.

Bei der Behandlung von Substanzmissbrauch (insbesondere Opioide oder Stimulanzien) werden psychologische Interventionen wie das Kontingenzmanagement empfohlen.

Kontraindikationen

Die Leitlinie spricht eine klare Warnung bezüglich der medikamentösen Therapie aus:

  • Pharmakologische Interventionen sollen nicht routinemäßig zur Behandlung der antisozialen Persönlichkeitsstörung eingesetzt werden.

  • Dies gilt ebenso für die medikamentöse Behandlung von assoziierten Verhaltensweisen wie Aggression, Wut und Impulsivität.

  • Bei der medikamentösen Behandlung von Komorbiditäten wird zu besonderer Vorsicht geraten, da ein hohes Risiko für mangelnde Adhärenz, Medikamentenmissbrauch und Überdosierungen besteht.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Ein zentraler Hinweis der Leitlinie ist, dass stationäre Aufnahmen ausschließlich zur Behandlung der antisozialen Persönlichkeitsstörung vermieden werden sollten. Es wird empfohlen, stationäre Aufnahmen auf das Krisenmanagement oder die Behandlung von Komorbiditäten zu beschränken und diese kurz sowie mit einem klar definierten Endpunkt zu halten. Zudem wird betont, dass ein positiver, belohnender Therapieansatz bei dieser Personengruppe deutlich erfolgversprechender ist als ein strafendes Vorgehen.

Häufig gestellte Fragen

Laut Leitlinie gibt es keine routinemäßige medikamentöse Therapie für die antisoziale Persönlichkeitsstörung selbst. Es wird empfohlen, ausschließlich komorbide Erkrankungen wie Depressionen oder Angststörungen pharmakologisch zu behandeln.

Es werden primär gruppenbasierte kognitive und verhaltenstherapeutische Interventionen empfohlen. Diese sollen helfen, Impulsivität, zwischenmenschliche Konflikte und antisoziales Verhalten zu reduzieren.

Für die strukturierte Beurteilung in spezialisierten Settings empfiehlt die Leitlinie Instrumente wie die PCL-R oder PCL-SV zur Schweregradeinschätzung. Für das Risikomanagement wird der Einsatz des HCR-20 empfohlen.

Die Leitlinie empfiehlt bei Opioid- oder Stimulanzienmissbrauch psychologische Interventionen, insbesondere das Kontingenzmanagement. Bei Alkoholabhängigkeit sollen die gängigen nationalen Richtlinien zur Suchtbehandlung angewendet werden.

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Quelle: CG77: Antisocial personality disorder: prevention and management (NICE). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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