Alectinib bei ALK+ NSCLC: Erstlinientherapie-Empfehlung
Hintergrund
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat 2018 ein Nutzenbewertungsverfahren nach § 35a SGB V für den Wirkstoff Alectinib (Handelsname Alecensa) durchgeführt. Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Eckdaten des Beschlusses.
Das nicht-kleinzellige Lungenkarzinom (NSCLC) ist eine der häufigsten Formen von Lungenkrebs. Bei einem Teil der Betroffenen liegt eine genetische Veränderung in Form einer Anaplastischen-Lymphomkinase (ALK)-Translokation vor, die ein gezieltes therapeutisches Vorgehen ermöglicht.
Alectinib ist ein zielgerichtetes Therapeutikum, das spezifisch bei ALK-positiven Tumoren eingesetzt wird. Das vorliegende Verfahren bewertet den Einsatz des Wirkstoffs in einem neuen Anwendungsgebiet als Erstlinientherapie.
Empfehlungen
Zugelassenes Anwendungsgebiet
Laut G-BA-Beschluss wird Alectinib (Alecensa) für eine spezifische Indikation in der Onkologie bewertet. Die Anwendung erfolgt gemäß Fachinformation unter folgenden Voraussetzungen:
-
Einsatz als Monotherapie
-
Erstlinienbehandlung des fortgeschrittenen nicht-kleinzelligen Lungenkarzinoms (NSCLC)
-
Vorliegen eines ALK-positiven Tumorstatus
-
Anwendung bei erwachsenen Personen
Zusatznutzen und Vergleichstherapie
Das Nutzenbewertungsverfahren für dieses neue Anwendungsgebiet wurde am 21.06.2018 durch einen Beschluss zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (Anlage XII) abgeschlossen.
Die formale Festlegung der zweckmäßigen Vergleichstherapie sowie das genaue Ausmaß des Zusatznutzens sind in den tragenden Gründen des G-BA-Beschlusses dokumentiert. Im klinischen Kontext der Erstlinientherapie des ALK-positiven NSCLC wird als zweckmäßige Vergleichstherapie in der Regel ein anderer ALK-Inhibitor wie Crizotinib herangezogen, gegenüber dem Alectinib einen beträchtlichen Zusatznutzen aufweisen kann.
💡Praxis-Tipp
Der G-BA-Beschluss verweist für die genauen Details zur zweckmäßigen Vergleichstherapie und dem Ausmaß des Zusatznutzens explizit auf die tragenden Gründe der Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie.
Häufig gestellte Fragen
Laut G-BA wurde Alectinib zur Erstlinienbehandlung des ALK-positiven, fortgeschrittenen nicht-kleinzelligen Lungenkarzinoms (NSCLC) bewertet. Die Zulassung bezieht sich auf erwachsene Personen.
Der Beschluss bewertet den Einsatz von Alectinib explizit als Monotherapie. Eine Kombination mit anderen Wirkstoffen ist in diesem spezifischen Anwendungsgebiet nicht vorgesehen.
Die genauen Informationen zur zweckmäßigen Vergleichstherapie sind in den tragenden Gründen dokumentiert. Diese gehören zum Beschlusstext der Arzneimittel-Richtlinie (Anlage XII) vom 21.06.2018.
War diese Zusammenfassung hilfreich?
Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Alectinib (neues Anwendungsgebiet: nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom, ALK+, Erstlinie) (G-BA, 2018). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
Verwandte Leitlinien
G-BA Nutzenbewertung: Alectinib (nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom, ALK+, nach Crizotinib-Vortherapie)
G-BA Nutzenbewertung: Alectinib (Neues Anwendungsgebiet: nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom, ALK+, hohes Rezidivrisiko, adjuvante Therapie)
G-BA Nutzenbewertung: Crizotinib (neues Anwendungsgebiet: nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom, ALK+, Erstlinie)
G-BA Nutzenbewertung: Crizotinib (Neubewertung nach Fristablauf: nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom, ALK+, vorbehandelte Patienten)
G-BA Nutzenbewertung: Entrectinib (Nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom (NSCLC), ROS1-positiv, fortgeschritten, Erstlinie)
ClariMed durchsucht alle medizinischen Leitlinien
AWMF, NVL, NICE, WHO, ESC, KDIGO - Quellenzitiert, kostenlos. Speichern Sie Ihren Verlauf auf allen Geräten mit einem kostenlosen Konto.
Kostenloses Konto erstellen