Medikationsplan & BfArM-Datenbank: AkdÄ
Hintergrund
Gesetzlich Versicherte, die gleichzeitig mindestens drei verordnete Arzneimittel anwenden, haben einen Anspruch auf die Erstellung und Aushändigung eines Medikationsplans. Dieser enthält neben dem Handelsnamen auch patientenverständlich formulierte Angaben zu Darreichungsform, Wirkstoff und Wirkstärke.
Diese standardisierten Bezeichnungen werden über die Referenzdatenbank des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereitgestellt. Ziel ist es, die Arzneimitteltherapiesicherheit durch verständliche Informationen für Patienten zu erhöhen.
Die Drug Safety Mail der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) weist auf ein aktuelles Problem bei der Darstellung dieser Daten hin. Diese Zusammenfassung basiert auf der entsprechenden Sicherheitsinformation.
Empfehlungen
Die AkdÄ formuliert in ihrer Drug Safety Mail folgende Kerninformationen zur Nutzung der BfArM-Referenzdatenbank:
Diskrepanzen bei Wirkstärken
Laut AkdÄ korreliert die patientenverständlich gestaltete Wirkstoffbezeichnung in manchen Fällen pharmazeutisch-rechnerisch nicht mit der angegebenen Wirkstoffstärke. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Daten der Referenzdatenbank nicht als Basis für Dosierschemata oder Therapiepläne dienen sollen.
Anpassung der Datenbank
Die Information besagt, dass eine Regeländerung zur Behebung des Problems vereinbart wurde. Die technische Umsetzung soll voraussichtlich bis Ende Juni 2025 abgeschlossen sein.
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Parallel erfolgen bereits manuelle Datenänderungen.
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Diese Anpassungen werden sukzessive mit den zweiwöchigen Datenlieferungen wirksam.
Vermeidung von Medikationsfehlern
Um potenziellen Medikationsfehlern vorzubeugen, wird eine erhöhte Aufmerksamkeit im Praxisalltag empfohlen. Die AkdÄ bittet darum:
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Die Angaben auf dem Medikationsplan auf Plausibilität zu prüfen.
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Eventuelle Unstimmigkeiten direkt an das BfArM (Referenzdaten@bfarm.de) zu melden.
💡Praxis-Tipp
Es wird dringend empfohlen, sich bei der Erstellung von Dosierschemata nicht blind auf die patientenverständlichen Angaben der BfArM-Referenzdatenbank zu verlassen. Laut AkdÄ können Wirkstoffbezeichnung und Wirkstärke voneinander abweichen, was ein Risiko für Medikationsfehler darstellt. Eine sorgfältige Plausibilitätsprüfung der generierten Medikationspläne durch den behandelnden Arzt wird angeraten.
Häufig gestellte Fragen
Laut AkdÄ liegt dies an der patientenverständlichen Gestaltung der Wirkstoffbezeichnungen in der BfArM-Referenzdatenbank. Diese Bezeichnungen korrelieren in einigen Fällen pharmazeutisch-rechnerisch nicht exakt mit der tatsächlichen Wirkstoffstärke.
Die AkdÄ weist ausdrücklich darauf hin, dass die Daten in der Referenzdatenbank nicht den Anspruch erheben, als Basis für Dosierschemata oder Therapiepläne zu dienen. Es wird eine eigenständige ärztliche Plausibilitätsprüfung der Dosierungen empfohlen.
Gemäß der Information der AkdÄ soll die technische Umsetzung einer entsprechenden Regeländerung voraussichtlich bis Ende Juni 2025 abgeschlossen sein. Bis dahin werden bereits sukzessive manuelle Datenänderungen vorgenommen.
Es wird empfohlen, festgestellte Unstimmigkeiten bei den Angaben auf dem Medikationsplan direkt an das BfArM zu melden. Hierfür steht die E-Mail-Adresse Referenzdaten@bfarm.de zur Verfügung.
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Quelle: AkdÄ: Information des BfArM: Referenzdatenbank für Fertigarzneimittel gemäß § 31b SGB V (AkdÄ, 2025). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.