AkdÄ2009

PML unter Natalizumab (Tysabri): AkdÄ-Sicherheitswarnung

Diese Leitlinie stammt aus 2009 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: AkdÄ (2009)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Diese Zusammenfassung basiert auf einer Sicherheitsbekanntgabe der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) aus dem Jahr 2009. Sie thematisiert das Risiko einer progressiven multifokalen Leukenzephalopathie (PML) unter der Behandlung mit Natalizumab (Tysabri).

Natalizumab ist ein monoklonaler Antikörper, der zur Behandlung der hochaktiven, schubförmig remittierenden multiplen Sklerose (MS) eingesetzt wird. Er verhindert die Migration von Leukozyten aus dem Blutstrom in das Gewebe und unterdrückt so entzündliche Reaktionen.

Die PML ist eine seltene, demyelinisierende Erkrankung des zentralen Nervensystems. Sie wird durch die Reaktivierung einer latenten Infektion mit dem JC-Virus ausgelöst, welches bei etwa 80 Prozent der gesunden Bevölkerung nachweisbar ist.

Empfehlungen

Die AkdÄ formuliert in ihrer Bekanntgabe wichtige Hinweise zur Arzneimittelsicherheit und zum klinischen Management.

Indikationsstellung und Aufklärung

Es wird nachdrücklich darauf hingewiesen, die strengen Zulassungskriterien für Natalizumab zu beachten. Als Erstlinientherapie ist die Substanz laut AkdÄ ausschließlich bei einem rasch fortschreitenden, schubförmig remittierenden Krankheitsverlauf zugelassen.

Zudem wird eine sorgfältige Aufklärung der Behandelten über das PML-Risiko vor Beginn der Therapie gefordert.

Klinische Überwachung und Diagnostik

Die Bekanntgabe mahnt zur Wachsamkeit bei neu auftretenden neurologischen Symptomen. Initial kann sich eine PML durch folgende Beschwerden äußern:

  • Hemisyndrome und Ataxie

  • Epileptische Anfälle

  • Aphasie oder Dysarthrie

  • Gesichtsfeldausfälle und Hirnstammsymptome

  • Kognitive Beeinträchtigungen

Bei Verdacht auf eine PML wird eine MRT-Untersuchung des Schädels sowie der Nachweis von JC-Virus-DNA im Liquor zur Diagnosesicherung beschrieben.

Therapeutisches Vorgehen bei PML

Laut AkdÄ existiert bislang keine etablierte Therapie der PML. Bei Erkrankung unter Natalizumab wird beschrieben, dass versucht wird, die Elimination des Antikörpers mittels Plasmapherese zu beschleunigen.

Dadurch soll die Hemmung der transendothelialen Migration von aktivierten Lymphozyten aufgehoben werden, um die Immunantwort im ZNS wiederherzustellen.

Frage zu dieser Leitlinie stellen...

💡Praxis-Tipp

Die AkdÄ warnt davor, neu auftretende neurologische Symptome unter Natalizumab vorschnell als akuten MS-Schub fehlzudeuten. Es wird betont, bei Beschwerden wie Sprachstörungen oder motorischen Ausfällen differenzialdiagnostisch stets an eine PML zu denken und eine entsprechende Diagnostik mittels MRT und Liquoruntersuchung einzuleiten.

Häufig gestellte Fragen

Laut der AkdÄ-Bekanntgabe von 2009 wird die Inzidenz der PML auf etwa 1 von 1000 behandelten Personen geschätzt. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass das Risiko nach einer Behandlungsdauer von mehr als 24 Monaten möglicherweise ansteigt.

Die Diagnose wird gemäß der Bekanntgabe durch den Nachweis von ZNS-Läsionen in der MRT-Untersuchung gesichert. Zusätzlich wird der Nachweis von JC-Virus-DNA im Liquor herangezogen.

Es existiert laut AkdÄ keine etablierte Therapie für die PML. Es wird jedoch beschrieben, dass mittels Plasmapherese versucht wird, den Antikörper Natalizumab beschleunigt aus dem Körper zu eliminieren.

Der genaue Mechanismus ist laut Quelle nicht abschließend geklärt. Es wird vermutet, dass persistierende JC-Viren aus dem Knochenmark in die Blutbahn gelangen und aufgrund der durch Natalizumab eingeschränkten Immunantwort im ZNS eine lytische Infektion auslösen.

War diese Zusammenfassung hilfreich?

Quelle: AkdÄ Bekanntgabe: Progressive multifokale Leukenzephalopathie (PML) unter Behandlung einer multiplen Sklerose mit Natalizumab (Tysabri®) (AkdÄ, 2009). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

Verwandte Leitlinien