G-BA2025

Acalabrutinib (CLL): Erstlinientherapie mit Venetoclax

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2025)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat ein Nutzenbewertungsverfahren nach § 35a SGB V für den Wirkstoff Acalabrutinib (Handelsname Calquence) durchgeführt. Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Eckdaten des Beschlusses vom Dezember 2025.

Die chronische lymphatische Leukämie (CLL) ist die häufigste Leukämieform bei Erwachsenen in westlichen Ländern. Die Erstlinientherapie hat sich in den letzten Jahren zunehmend von Chemoimmuntherapien hin zu zielgerichteten Substanzen entwickelt.

Acalabrutinib ist ein Tyrosinkinase-Inhibitor, der spezifisch die Bruton-Tyrosinkinase (BTK) hemmt. Die Kombination mit dem BCL-2-Inhibitor Venetoclax stellt einen chemotherapiefreien Behandlungsansatz dar.

Empfehlungen

Die vorliegenden Dokumente des G-BA definieren das genaue Anwendungsgebiet und den Bewertungsrahmen für die Nutzenbewertung.

Zugelassenes Anwendungsgebiet

Laut G-BA-Dokumentation ist Acalabrutinib (Calquence) für folgendes neues Anwendungsgebiet indiziert:

  • Behandlung von erwachsenen Patienten mit chronischer lymphatischer Leukämie (CLL).

  • Einsatz in der Erstlinientherapie (nicht vorbehandelte Patienten).

  • Anwendung als Kombinationstherapie mit Venetoclax.

  • Die Kombination kann mit oder ohne Obinutuzumab erfolgen.

Zweckmäßige Vergleichstherapie und Zusatznutzen

Die Ermittlung des Zusatznutzens durch den G-BA basiert auf dem Vergleich mit einer spezifischen zweckmäßigen Vergleichstherapie. Für die genaue Definition der Patientenpopulationen und der Vergleichstherapie zieht der G-BA die Nutzenbewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) heran.

Zusätzlich fließen ein Addendum zur IQWiG-Bewertung sowie die Ergebnisse einer mündlichen Anhörung vom November 2025 in die Entscheidung ein. Das finale Ausmaß des Zusatznutzens wird auf Basis dieser Gegenüberstellung im Beschluss vom 18. Dezember 2025 festgelegt.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass die Erstlinientherapie mit Acalabrutinib in diesem Anwendungsgebiet spezifisch als Kombinationstherapie mit Venetoclax (mit oder ohne Obinutuzumab) zugelassen ist.

Häufig gestellte Fragen

Die Zulassung umfasst erwachsene Patienten mit chronischer lymphatischer Leukämie (CLL), die zuvor noch nicht behandelt wurden. Es handelt sich somit um einen Einsatz in der Erstlinientherapie.

Acalabrutinib wird primär mit Venetoclax kombiniert. Diese Kombination kann laut G-BA-Dokumentation zusätzlich mit oder ohne Obinutuzumab verabreicht werden.

Der Gemeinsame Bundesausschuss bewertet den Zusatznutzen im Vergleich zu einer festgelegten zweckmäßigen Vergleichstherapie. In diesen Prozess fließen unter anderem die Nutzenbewertung des IQWiG sowie Stellungnahmen und Anhörungen ein.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Acalabrutinib (Neues Anwendungsgebiet: Chronische lymphatische Leukämie, Erstlinie, Kombination mit Venetoclax) (G-BA, 2025). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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