Wintersterblichkeit: Prävention und Risikogruppen
Hintergrund
Die NICE-Leitlinie NG6 befasst sich mit der Reduzierung von Gesundheitsrisiken und Todesfällen, die mit dem Leben in kalten Wohnungen assoziiert sind. Das Ziel ist es, vulnerable Gruppen zu schützen, der Energiearmut entgegenzuwirken und den Druck auf das Gesundheits- und Sozialwesen zu verringern.
Gesundheitliche Probleme durch Kälte treten nicht erst bei extremen Wetterbedingungen auf, sondern bereits bei normalen Wintertemperaturen unter 6 °C. Daher wird eine ganzjährige Planung und sektorübergreifende Zusammenarbeit zwischen Gesundheitswesen, Sozialdiensten und Wohnungsbaugesellschaften als essenziell erachtet.
Zu den vulnerablen Gruppen zählen unter anderem Personen mit kardiovaskulären oder respiratorischen Erkrankungen, ältere Menschen ab 65 Jahren sowie Haushalte mit kleinen Kindern. Auch schwangere Frauen, Menschen mit psychischen Erkrankungen und Personen mit geringem Einkommen weisen laut Leitlinie ein erhöhtes Risiko auf.
Empfehlungen
Die NICE-Leitlinie formuliert folgende Kernempfehlungen zur Prävention kältebedingter Gesundheitsrisiken:
Strategie und Koordination
Es wird empfohlen, dass Gesundheitsbehörden eine lokale Strategie entwickeln, um die gesundheitlichen Folgen kalter Wohnungen zu bekämpfen. Dabei sollte ein zentraler Ansprechpartner für Überweisungen im Bereich Gesundheit und Wohnen eingerichtet werden.
Dieser Service soll maßgeschneiderte Lösungen für Betroffene anbieten. Dazu gehören laut Leitlinie:
-
Programme zur Verbesserung von Isolierung und Heizung
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Beratung zu Energietarifen und finanziellen Hilfen
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Kurzfristige Notfallunterstützung bei Heizungsausfällen
Identifikation und Bewertung
Es wird empfohlen, dass Primärversorger bestehende Daten nutzen, um Personen in schwer beheizbaren Wohnungen zu identifizieren. Der Heizbedarf dieser Personen sollte mindestens einmal jährlich beurteilt werden.
Bei Hausbesuchen oder Konsultationen sollte evaluiert werden, ob Schwierigkeiten bestehen, die Wohnung ausreichend warm zu halten. Die Leitlinie weist darauf hin, dass Betroffene dies aus Scham oft verbergen.
Entlassungsmanagement
Bei der Entlassung aus einer Gesundheits- oder Pflegeeinrichtung muss sichergestellt werden, dass die Zielwohnung ausreichend warm ist. Diese Beurteilung sollte ganzjährig und frühzeitig vor der Entlassung erfolgen.
Bei Bedarf wird eine Überweisung an den zentralen Wohnungs- und Gesundheitsservice empfohlen. Heizungsprobleme sollten zeitnah gelöst werden, um die Entlassung nicht zu verzögern.
Aufklärung und Gebäudestandards
Es wird empfohlen, weit verbreitete Irrtümer aufzuklären, wie etwa die Annahme, dass Alkohol wärmt oder ein kaltes Schlafzimmer gesundheitsfördernd sei.
Zudem sollten Gebäude mindestens auf eine SAP-Bewertung der Klasse C, idealerweise auf Klasse B, angehoben werden. Die Leitlinie definiert die Energieeffizienz anhand des Standard Assessment Procedure (SAP):
| SAP-Klasse | Punktewert | Effizienz |
|---|---|---|
| A | 92-100 | Am höchsten |
| B | 81-91 | Sehr hoch (Idealziel) |
| C | 69-80 | Hoch (Mindestziel) |
| D | 55-68 | Mittel |
| E | 39-54 | Niedrig |
| F | 21-38 | Sehr niedrig |
| G | 1-20 | Am niedrigsten |
💡Praxis-Tipp
Die Leitlinie warnt davor, dass Betroffene aus Scham häufig verbergen, wenn sie sich das Heizen nicht leisten können. Es wird darauf hingewiesen, dass die Heizung oft nur gezielt vor einem angekündigten Hausbesuch eingeschaltet wird. Daher wird empfohlen, bei Hausbesuchen proaktiv und sensibel auf indirekte Anzeichen einer unzureichend beheizten Wohnung zu achten.
Häufig gestellte Fragen
Laut Leitlinie treten gesundheitliche Probleme nicht erst bei extremem Frost auf. Ein signifikanter Anstieg der kältebedingten Erkrankungen und Todesfälle wird bereits beobachtet, wenn die Außentemperaturen auf etwa 6 °C fallen.
Die Leitlinie identifiziert Personen mit kardiovaskulären oder respiratorischen Erkrankungen als besonders vulnerabel. Ebenso gelten Menschen über 65 Jahre, Schwangere sowie Haushalte mit kleinen Kindern als Risikogruppen.
Das Standard Assessment Procedure (SAP) ist ein Index für die Energieeffizienz und die Heizkosten eines Gebäudes. Es wird empfohlen, dass Wohnungen mindestens die SAP-Klasse C (69 bis 80 Punkte) erreichen sollten, um Gesundheitsrisiken zu minimieren.
Es wird empfohlen, vor jeder Entlassung zu prüfen, ob die Wohnung der betroffenen Person ausreichend warm ist. Diese Überprüfung sollte laut Leitlinie ganzjährig und nicht nur in den Wintermonaten stattfinden.
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Quelle: NG6: Excess winter deaths and illness and the health risks associated with cold homes (NICE). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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