G-BA2012

Vemurafenib: Therapie bei BRAF-V600-mutiertem Melanom

Diese Leitlinie stammt aus 2012 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2012)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Das vorliegende Dokument fasst das administrative Verfahren zur Nutzenbewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aus dem Jahr 2012 für den Wirkstoff Vemurafenib (Zelboraf®) zusammen.

Vemurafenib wird in der Onkologie zur Behandlung des malignen Melanoms eingesetzt. Das Dokument dient primär als Übersicht der Verfahrensschritte und Fristen, beginnend mit dem Verfahrensstart am 15.03.2012 bis zur Beschlussfassung am 06.09.2012.

Empfehlungen

Das G-BA-Dokument beschreibt die formalen Rahmenbedingungen und das zugelassene Anwendungsgebiet für den Einsatz von Vemurafenib.

Zugelassenes Anwendungsgebiet

Laut Dokument ist Vemurafenib gemäß Fachinformation für folgende Indikation angezeigt:

  • Als Monotherapie

  • Für erwachsene Patienten

  • Bei Vorliegen eines BRAF-V600 Mutation-positiven Melanoms

  • Wenn das Melanom nicht resezierbar oder metastasiert ist

Klinische Endpunkte und Zusatznutzen

Das vorliegende administrative Dokument des G-BA enthält keine spezifischen klinischen Daten zu Endpunkten wie dem Gesamtüberleben oder dem progressionsfreien Überleben. Ebenso wird das konkrete Ausmaß des Zusatznutzens gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie im Quelltext nicht beziffert.

Für diese detaillierten Ergebnisse verweist das Dokument auf die verlinkten, separaten Beschlusstexte und die IQWiG-Nutzenbewertung vom 15.06.2012.

Verfahrensstatus und Gültigkeit

Der G-BA weist auf folgende administrative Besonderheiten des Bewertungsverfahrens hin:

  • Der ursprüngliche Beschluss vom 06.09.2012 war zunächst befristet bis zum 06.09.2013.

  • Die in diesem Verfahren gefassten Beschlüsse wurden aufgehoben.

  • Sie wurden durch eine Neubewertung nach Fristablauf (Verfahren vom 15.09.2013) ersetzt.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass die G-BA-Beschlüsse aus dem Jahr 2012 zu Vemurafenib aufgehoben und durch das Verfahren vom 15.09.2013 ersetzt wurden, weshalb für aktuelle Therapieentscheidungen die neuere Bewertung herangezogen werden sollte.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA ist Vemurafenib als Monotherapie für erwachsene Patienten mit nicht resezierbarem oder metastasiertem Melanom und einer BRAF-V600-Mutation angezeigt.

Nein, das Dokument gibt an, dass die Beschlüsse dieses Verfahrens aufgehoben und durch eine Neubewertung vom 15.09.2013 ersetzt wurden.

Das vorliegende administrative Dokument des G-BA enthält keine detaillierten klinischen Endpunkte oder Angaben zum Ausmaß des Zusatznutzens. Diese Informationen befinden sich in den verlinkten, aber hier nicht abgebildeten Volltexten der IQWiG-Bewertung.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Vemurafenib (G-BA, 2012). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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