WHO2021

Telemedizin bei Kindern: Planung, Durchführung & Triage

Diese Leitlinie stammt aus 2021 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: WHO (2021)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Die WHO-Leitlinie (2021) adressiert die zunehmende Bedeutung von Telekonsultationen in der pädiatrischen und jugendmedizinischen Versorgung. Es wird betont, dass sich diese Zielgruppe aufgrund spezifischer Kommunikationsbedürfnisse und einer schnellen klinischen Verschlechterung deutlich von erwachsenen Patienten unterscheidet.

Laut Leitlinie bieten telemedizinische Ansätze erhebliche Vorteile, wie den Abbau von Zugangsbarrieren und die Reduktion von Infektionsrisiken. Gleichzeitig wird auf Herausforderungen wie die eingeschränkte Möglichkeit zur körperlichen Untersuchung und den erschwerten Schutz der Privatsphäre hingewiesen.

Die Empfehlungen zielen darauf ab, Gesundheitsdienstleister bei der sicheren und effektiven Integration von synchronen Video- und Telefonkonsultationen in den klinischen Alltag zu unterstützen.

Empfehlungen

Die Leitlinie formuliert folgende Kernempfehlungen für die telemedizinische Praxis:

Vorbereitung und Indikationsstellung

Es wird empfohlen, vor jeder Telekonsultation die Eignung des Formats individuell zu prüfen. Dabei rät die Leitlinie, das Alter des Kindes, sprachliche Barrieren sowie die technologische Ausstattung der Familie zu berücksichtigen.

Technische und räumliche Voraussetzungen

Für eine erfolgreiche Videokonsultation wird eine Bandbreite von mindestens 384 Mbp/s empfohlen. Die Leitlinie rät zu folgenden räumlichen und technischen Rahmenbedingungen:

  • Positionierung der Kamera auf Augenhöhe vor einem neutralen Hintergrund

  • Sicherstellung einer angemessenen Beleuchtung ohne störende Schatten

  • Nutzung von Kopfhörern zur Verbesserung der Audioqualität und Wahrung der Diskretion

Durchführung der Konsultation

Zu Beginn der Konsultation wird empfohlen, die Identität aller anwesenden Personen zu verifizieren und das Einverständnis einzuholen. Um die Aufmerksamkeit von Kleinkindern nicht zu überstrapazieren, rät die Leitlinie, diese nur dann vor dem Bildschirm zu platzieren, wenn es klinisch zwingend erforderlich ist.

Zur Wahrung der Privatsphäre bei Jugendlichen wird vorgeschlagen, bei Anwesenheit von Angehörigen auf geschlossene Fragen (Ja/Nein) oder die Chat-Funktion der Plattform zurückzugreifen.

Sicherheitsplanung

Es wird nachdrücklich empfohlen, vorab einen umfassenden Sicherheitsplan zu erstellen. Dieser sollte laut Leitlinie folgende Aspekte abdecken:

  • Aktuelle Kontaktdaten lokaler Notdienste und Krisenhotlines

  • Ein vereinbartes Codewort für Fälle von häuslicher Gewalt oder akuter Gefährdung

  • Klare Protokolle für den Umgang mit Verbindungsabbrüchen bei hochbelasteten Patienten

Kontraindikationen

Die Leitlinie klassifiziert die Eignung von Telekonsultationen je nach klinischem Vorstellungsrund wie folgt:

Klinische SituationEignung für Telekonsultation
Triage und PatientenaufklärungGenerell geeignet
Beurteilung der psychischen GesundheitGenerell geeignet
Verlaufskontrolle chronischer ErkrankungenGenerell geeignet
Verschreibung von MedikamentenMit Vorsicht zu erwägen
Akute medizinische NotfälleNicht geeignet
Notwendigkeit einer körperlichen UntersuchungNicht geeignet
Beurteilung von Genitalien (Bildübertragung)Nicht geeignet

Zudem warnt die Leitlinie vor Telekonsultationen, wenn der Patient ein hohes Risiko für eine schnelle klinische Verschlechterung aufweist. Es wird darauf hingewiesen, dass bei unzureichender Privatsphäre (z. B. bei Jugendlichen mit kontrollierenden Angehörigen) von einer telemedizinischen Beurteilung abgesehen werden sollte.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Die Leitlinie warnt davor, die schnelle klinische Verschlechterung bei Säuglingen und Kleinkindern über den Bildschirm zu unterschätzen, da frühe Warnzeichen ohne körperliche Untersuchung leicht übersehen werden können. Es wird empfohlen, bei unklaren Hautausschlägen oder respiratorischen Symptomen eine sehr niedrige Schwelle für die Einbestellung zu einer persönlichen Untersuchung anzusetzen. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die elektronische Übermittlung von Bildern des Genitalbereichs durch Eltern strikt abzulehnen ist, um rechtliche Risiken bezüglich Kinderpornografie zu vermeiden.

Häufig gestellte Fragen

Laut WHO-Leitlinie wird für eine flüssige Echtzeit-Interaktion eine Bandbreite von mindestens 384 Mbp/s empfohlen. Bei geringeren Raten steigt das Risiko für eingefrorene Bildschirme, was die Beurteilung visueller und auditiver Hinweise erschwert.

Es wird empfohlen, Jugendliche zu ermutigen, Kopfhörer zu verwenden und sich in einem geschlossenen Raum aufzuhalten. Die Leitlinie rät zudem, bei Anwesenheit von Angehörigen Fragen so zu formulieren, dass sie nur mit Ja oder Nein beantwortet werden müssen, oder die Chat-Funktion zu nutzen.

Die Leitlinie rät strikt davon ab, Bilder oder Videos von Genitalien oder anderen sexuellen Körperteilen von Säuglingen, Kindern oder Jugendlichen elektronisch zu empfangen. Dies schützt sowohl den Behandler als auch die Betreuer vor rechtlichen Konsequenzen.

Es wird empfohlen, die Zeit vor dem Bildschirm für Kleinkinder auf das absolute Minimum zu reduzieren. Laut Leitlinie können Anamnese und Aufklärung mit den Betreuern besprochen werden, während das Kind nur für die direkte visuelle Beurteilung ins Bild geholt wird.

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Quelle: How to plan and conduct telehealth consultations with children and adolescents and their families (WHO, 2021). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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