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STIKO (Robert Koch-Institut)2024AllgemeinmedizinPädiatrieInfektiologie

STIKO-Impfempfehlung: Masern-Mumps-Röteln (MMR) 2024

KI-generierte Zusammenfassung · Basiert auf STIKO (Robert Koch-Institut) Leitlinie · Erstellt: April 2026 · Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

📋Auf einen Blick

  • Die Grundimmunisierung bei Kindern erfolgt in zwei Dosen im 11. und 15. Lebensmonat.
  • Erwachsene, die nach 1970 geboren sind, erhalten bei unklarem oder fehlendem Status eine einmalige Nachholimpfung.
  • Die Schwangerschaft ist eine absolute Kontraindikation für den MMR-Lebendimpfstoff.
  • Eine Post-Expositions-Prophylaxe (PEP) ist innerhalb von 72 Stunden nach Kontakt möglich.
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Hintergrund

Die aktuelle STIKO-Empfehlung regelt die Immunisierung gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR). Gemäß dem Masernschutzgesetz ist ein entsprechender Nachweis für den Besuch von Kindertagesstätten und Schulen sowie für medizinisches Personal und Personal in Gemeinschaftseinrichtungen verpflichtend.

Impfschema und Nachholimpfung

Die Grundimmunisierung erfolgt im Kindesalter in zwei Dosen. Für bestimmte Erwachsenengruppen wird eine Nachholimpfung empfohlen.

ZielgruppeZeitpunkt / IndikationBemerkung
Kinder (1. Impfung)11. LebensmonatGrundimmunisierung
Kinder (2. Impfung)15. LebensmonatFrühestens 4 Wochen nach der 1. Impfung
ErwachseneNach 1970 geboren1x MMR bei fehlendem oder unklarem Impfstatus
Frauen mit KinderwunschVor KonzeptionRöteln-Status prüfen, ggf. impfen

Kontraindikationen

Da es sich bei der MMR-Impfung um einen Lebendimpfstoff handelt, gelten spezifische Kontraindikationen:

  • Schwangerschaft (Nach der Impfung wird eine Kontrazeption für 4 Wochen empfohlen)
  • Schwere Immunsuppression
  • Anaphylaxie auf Bestandteile des Impfstoffs
  • Zustand nach Immunglobulingabe (Hier muss ein Abstand von 3 Monaten eingehalten werden)

Besondere Personengruppen und Postexpositionsprophylaxe

Für bestimmte Berufsgruppen gelten besondere Vorgaben. Zudem kann der Impfstoff reaktiv eingesetzt werden:

Maßnahme / GruppeEmpfehlung / Vorgabe
Medizinisches PersonalMasern-Impfpflicht
Personal in GemeinschaftseinrichtungenImpfpflicht (seit 2020)
Post-Expositions-Prophylaxe (PEP)Impfung innerhalb von 72 Stunden nach Kontakt möglich

💡Praxis-Tipp

Prüfen Sie bei Frauen mit Kinderwunsch routinemäßig den Röteln-Status. Weisen Sie Patientinnen darauf hin, nach einer MMR-Impfung für 4 Wochen eine sichere Kontrazeption anzuwenden.

Häufig gestellte Fragen

Die 1. Impfung erfolgt im 11. Lebensmonat, die 2. Impfung im 15. Lebensmonat (frühestens 4 Wochen nach der ersten Dosis).
Alle nach 1970 geborenen Erwachsenen, die keinen oder einen unklaren Impfschutz haben, sollten eine einmalige MMR-Impfung erhalten.
Nein, da es sich um einen Lebendimpfstoff handelt, ist die Schwangerschaft eine absolute Kontraindikation.
Eine Postexpositionsprophylaxe kann innerhalb von 72 Stunden nach dem Kontakt erfolgen.

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