RSV-Prophylaxe: Indikation, Nirsevimab und Palivizumab
Hintergrund
Das Respiratory Syncytial Virus (RSV) ist der häufigste Erreger von schweren unteren Atemwegsinfektionen bei Neugeborenen und Säuglingen. Insbesondere Risikokinder, wie Frühgeborene oder Kinder mit chronischen Herz- und Lungenerkrankungen, sind von schweren Verläufen bedroht, die häufig eine stationäre Behandlung erfordern.
Die aktualisierte AWMF-Leitlinie (Amendment 2024) berücksichtigt die neue Empfehlung der STIKO, alle Neugeborenen und Säuglinge in ihrer ersten RSV-Saison mit dem monoklonalen Antikörper Nirsevimab zu immunisieren.
Darüber hinaus definiert die Leitlinie detailliert spezifische Risikogruppen. Dies dient dazu, bei eventuellen Lieferengpässen eine Priorisierung vornehmen zu können und jene Kinder zu identifizieren, die auch in ihrer zweiten RSV-Saison eine medikamentöse Prophylaxe erhalten sollten.
💡Praxis-Tipp
Die Leitlinie betont, dass eine RSV-Erkrankung im ersten Lebensjahr zwar nicht zur Bildung von schützenden Antikörpern führt, eine erneute RSV-Erkrankung mit Hospitalisierung in derselben Saison jedoch sehr selten ist. Daher wird dringend empfohlen, nach einer labordiagnostisch gesicherten RSV-Infektion keine weitere passive Immunisierung in der laufenden Saison durchzuführen und laufende Palivizumab-Gaben sofort zu beenden.
Häufig gestellte Fragen
Laut Leitlinie wird eine Nirsevimab-Gabe vor der zweiten RSV-Saison primär für Kinder mit schwerer, therapiepflichtiger bronchopulmonaler Dysplasie (BPD) empfohlen. Bei anderen schweren Grunderkrankungen wie Herzfehlern oder Immundefekten kann sie individuell erwogen werden.
Es wird empfohlen, bei Nicht-Verfügbarkeit von Nirsevimab auf Palivizumab auszuweichen. Dabei sollten Risikokinder wie extrem Frühgeborene oder Säuglinge mit schweren Herz- und Lungenerkrankungen gemäß den Definitionen der Leitlinie priorisiert werden.
Ja, gemäß der Leitlinie kann die Prophylaxe mit Nirsevimab oder Palivizumab zeitgleich mit aktiven Impfungen verabreicht werden.
Nein, die Leitlinie spricht hier eine starke Empfehlung dagegen aus. Kinder, die zu Beginn der RSV-Saison zwei Jahre oder älter sind, sollen keine Prophylaxe mit monoklonalen Antikörpern erhalten.
Die Leitlinie empfiehlt, dass Kinder mit hohem Risiko (z.B. extreme Frühgeborene, schwere Herzfehler) trotz maternaler Impfung zusätzlich eine Prophylaxe mit Nirsevimab erhalten sollen. Bei gesunden Neugeborenen ist dies laut STIKO in der Regel nicht erforderlich, sofern die mütterliche Impfung mindestens zwei Wochen vor der Entbindung stattfand.
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Quelle: Prophylaxe von schweren Erkrankungen durch Respiratory Syncytial Virus (RSV) bei Risikokindern (AWMF). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
Verwandte Leitlinien
RKI: PM 2024-06-27
IQWiG A24-82: Nirsevimab (Sekundärprophylaxe von RSV-Erkrankungen der unteren Atemwege, 2. RSV-Saison) – Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V
IQWiG A24-27: Nirsevimab (Prävention RSV-Erkrankungen) – Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V
IQWiG A24-75: Nirsevimab (Sekundärprophylaxe von RSV-Erkrankungen der unteren Atemwege) - Addendum zum Projekt A24-27
RKI: RSV
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