Rettungsdienst am Tatort: Beweissicherung & Versorgung
Hintergrund
Wenn Rettungsdienst und Polizei an einem potenziellen Tatort eintreffen, verfolgen sie unterschiedliche primäre Ziele. Während die Polizei die Gefahrenabwehr und Beweissicherung fokussiert, steht für den Rettungsdienst die medizinische Notfallversorgung im Vordergrund.
Ein Tatort umfasst jeden Ort, an dem eine Straftat stattgefunden hat oder Beweise gefunden werden könnten. Dazu zählen laut StatPearls-Leitlinie neben Gewalttaten auch Drogenlabore, Brände sowie gemeldete Suizide oder Unfälle.
Eine erfolgreiche Zusammenarbeit erfordert gegenseitiges Verständnis der jeweiligen Aufgabenbereiche. Durch ein strukturiertes Vorgehen kann die medizinische Versorgung sichergestellt werden, ohne die forensische Beweisführung für spätere Ermittlungen zu gefährden.
Empfehlungen
Die StatPearls-Leitlinie formuliert folgende Kernempfehlungen für das Verhalten am Tatort:
Eigenschutz und Betreten des Tatorts
Bei Einsätzen mit Verdacht auf ein Verbrechen wird empfohlen, das Eintreffen der Polizei abzuwarten, bis der Ort als sicher freigegeben ist.
Für das Betreten und Verlassen des Tatorts sollte ein einziger, festgelegter Weg genutzt und dokumentiert werden. Es wird geraten, auf Blutspuren oder Fußabdrücke zu achten und diese nicht zu betreten.
Umgang mit Beweismitteln und Leichen
Die Leitlinie betont, dass Gegenstände am Tatort nur bewegt werden dürfen, wenn dies für die Patientenversorgung zwingend erforderlich ist. Waffen oder Patronenhülsen haben keinen medizinischen Nutzen und dürfen nicht transportiert werden.
Bei Verstorbenen wird empfohlen, den Körper nur so weit zu bewegen, wie es für die sichere Feststellung des Todes notwendig ist. Wenn die Umstände eine Todesfeststellung ohne EKG-Ableitung erlauben, sollte der Leichnam vollständig unberührt bleiben.
Kleiderentfernung und Asservierung
Bei der Entfernung von Kleidung bei Gewaltopfern wird empfohlen, folgende Grundsätze zu beachten:
-
Nicht durch Einschusslöcher, Stichlöcher oder blutgetränkte Bereiche schneiden.
-
Kleidung stattdessen an sauberen Stellen auftrennen.
-
Die genaue Methode der Kleiderentfernung in der Einsatzdokumentation festhalten.
-
Asservierte Kleidung in Papiertüten, sauberen Plastiktüten oder auf einem sauberen Laken für die Polizei sichern.
Bei Opfern von mutmaßlichen Sexualdelikten sollte die Entkleidung auf ein Minimum reduziert werden. Die Haut darf nur gereinigt werden, wenn dies für die direkte medizinische Versorgung unerlässlich ist, um DNA-Spuren zu erhalten.
Dokumentation
Die Leitlinie fordert eine rein sachliche Dokumentation ohne persönliche Meinungen. Auffälligkeiten wie Aufbruchspuren, die Position von Körpern, Lichtverhältnisse oder offene Türen sollten notiert werden.
Aussagen von Patienten oder Zeugen zum Tathergang sind als wörtliche Zitate in Anführungszeichen zu dokumentieren. Dies ist besonders bei Opfern häuslicher Gewalt von hoher Bedeutung, da diese später aus Angst vor Repressalien oft nicht mehr aussagen möchten.
💡Praxis-Tipp
Die Leitlinie warnt davor, feuchte oder flüssigkeitsgetränkte Beweismittel direkt in Plastiktüten zu verpacken. Es wird empfohlen, solche Gegenstände zunächst in eine Papiertüte und erst danach in eine Plastiktüte zu geben. Zudem wird betont, dass medizinische Abwurfbeutel aufgrund möglicher Kontaminationen aus vorherigen Einsätzen nicht für die Asservierung von Beweismitteln verwendet werden dürfen.
Häufig gestellte Fragen
Laut Leitlinie sollten Aussagen von Patienten oder Zeugen zum Tathergang exakt und in wörtlicher Rede mit Anführungszeichen dokumentiert werden. Diese präzise Dokumentation kann für spätere polizeiliche Ermittlungen und Gerichtsverfahren entscheidend sein.
Die Kleidung darf zur medizinischen Versorgung zerschnitten werden, jedoch wird dringend empfohlen, nicht durch Einschusslöcher, Stichwunden oder blutige Bereiche zu schneiden. Die Leitlinie rät dazu, intakte und saubere Stellen für die Schnitte zu wählen und das Vorgehen genau zu dokumentieren.
Es wird empfohlen, den Körper nur so weit zu bewegen, wie es für die sichere Todesfeststellung zwingend erforderlich ist. Wenn die Umstände eine Feststellung ohne EKG-Ableitung zulassen, sollte der Leichnam gemäß Leitlinie überhaupt nicht berührt werden.
Medikamentenflaschen oder Medikamentenpläne gehören zu den wenigen Gegenständen, die vom Rettungsdienst für die optimale Patientenversorgung mitgenommen werden dürfen. Die Leitlinie empfiehlt, diese bei Mitnahme in einer braunen Papiertüte zu transportieren.
War diese Zusammenfassung hilfreich?
Quelle: StatPearls: EMS Crime Scene Responsibility (StatPearls, 2026). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
Verwandte Leitlinien
ClariMed durchsucht alle medizinischen Leitlinien
AWMF, NVL, NICE, WHO, ESC, KDIGO - Quellenzitiert, kostenlos. Speichern Sie Ihren Verlauf auf allen Geräten mit einem kostenlosen Konto.
Kostenloses Konto erstellen