Pembrolizumab bei Melanom: Zusatznutzen und Indikation
Hintergrund
Der IQWiG-Bericht A15-33 bewertet den Zusatznutzen des Wirkstoffs Pembrolizumab. Die Bewertung bezieht sich auf erwachsene Patienten mit fortgeschrittenem, nicht resezierbarem oder metastasierendem Melanom.
Die Analyse vergleicht Pembrolizumab mit der vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegten zweckmäßigen Vergleichstherapie. Dabei wird zwischen verschiedenen Patientengruppen unterschieden.
Relevante Kriterien für die Einteilung sind der Vorbehandlungsstatus sowie der BRAF-V600-Mutationsstatus des Tumors. Die Datengrundlage bilden hauptsächlich die Ergebnisse der Zulassungsstudien KEYNOTE 002 und KEYNOTE 006.
Empfehlungen
Die Nutzenbewertung des IQWiG unterteilt die Ergebnisse in drei spezifische Fragestellungen.
Vorbehandelte Patienten
Für Patienten, die bereits systemisch vorbehandelt sind, wird Pembrolizumab mit einer patientenindividuellen Therapie verglichen. Laut Bericht zeigt sich hier ein Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen gegenüber Ipilimumab.
Dieser Vorteil begründet sich durch einen geringeren Schaden in folgenden Bereichen:
-
Schwerwiegende unerwünschte Ereignisse (SUE)
-
Schwere unerwünschte Ereignisse (CTCAE-Grad ≥ 3)
-
Therapieabbrüche wegen unerwünschter Ereignisse
Für Patienten, bei denen Ipilimumab nicht als patientenindividuelle Therapie infrage kommt, ist ein Zusatznutzen laut Bewertung nicht belegt.
Therapienaive Patienten (BRAF-V600-Wildtyp)
Bei nicht vorbehandelten Patienten ohne BRAF-V600-Mutation wird Pembrolizumab mit Ipilimumab verglichen. Der Bericht sieht hier einen Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen.
Dieser stützt sich auf positive Effekte bei folgenden Endpunkten:
-
Gesamtüberleben (Mortalität)
-
Soziale Funktion (gesundheitsbezogene Lebensqualität)
Therapienaive Patienten (BRAF-V600-mutiert)
Für nicht vorbehandelte Patienten mit einer BRAF-V600-Mutation ist Vemurafenib die zweckmäßige Vergleichstherapie. Da hierzu keine verwertbaren Studiendaten vorliegen, gilt ein Zusatznutzen für diese Gruppe als nicht belegt.
Dosierung
Der IQWiG-Bericht bezieht sich auf die zugelassene Dosierung von Pembrolizumab. In den bewerteten Studien wurde teilweise eine abweichende Dosierung (10 mg/kg) verwendet, deren Ergebnisse jedoch als übertragbar eingestuft wurden.
| Wirkstoff | Zugelassene Dosierung | Applikationsintervall |
|---|---|---|
| Pembrolizumab | 2 mg/kg Körpergewicht | Alle 3 Wochen |
Kontraindikationen
Laut den im Bericht zitierten Vorgaben zur qualitätsgesicherten Anwendung ist die Behandlung mit Pembrolizumab in bestimmten Fällen dauerhaft abzusetzen.
Dazu gehören folgende Situationen:
-
Bei Toxizität vom Grad 4 (außer bei kontrollierten Endokrinopathien)
-
Wenn die Kortikosteroid-Dosis innerhalb von 12 Wochen nicht auf ≤ 10 mg Prednison-Äquivalent/Tag reduziert werden kann
-
Wenn eine behandlungsbedingte Toxizität nicht innerhalb von 12 Wochen auf Grad 0-1 abklingt
-
Wenn ein Ereignis erneut mit einem Schweregrad ≥ 3 auftritt
💡Praxis-Tipp
Laut IQWiG-Bericht ist bei der Interpretation der Studiendaten zu beachten, dass in der Schlüsselstudie KEYNOTE 006 eine nicht zulassungskonforme Dosierung von 10 mg/kg Körpergewicht verwendet wurde. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass diese Ergebnisse auf die zugelassene Dosierung von 2 mg/kg übertragbar sind. Dennoch führt dies laut Bewertung zu einer gewissen Unsicherheit bei der Interpretierbarkeit der Daten.
Häufig gestellte Fragen
Laut IQWiG-Bericht gibt es einen Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen gegenüber Ipilimumab. Dieser basiert primär auf einem geringeren Risiko für schwerwiegende und schwere Nebenwirkungen sowie weniger Therapieabbrüchen.
Die zugelassene Dosierung beträgt gemäß den im Bericht zitierten Dokumenten 2 mg/kg Körpergewicht. Die Gabe erfolgt als intravenöse Infusion alle drei Wochen.
Für therapienaive Patienten mit einer BRAF-V600-Mutation konnte das IQWiG keinen Zusatznutzen feststellen. Es lagen keine geeigneten Studiendaten für den Vergleich mit der zweckmäßigen Vergleichstherapie Vemurafenib vor.
Die zitierten Dokumente empfehlen einen dauerhaften Abbruch bei Toxizitäten vom Grad 4 oder wenn sich behandlungsbedingte Toxizitäten nicht innerhalb von 12 Wochen zurückbilden. Auch ein erneutes Auftreten von Nebenwirkungen ab Grad 3 erfordert ein Absetzen.
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Quelle: IQWiG A15-33: Pembrolizumab - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (Dossierbewertung) (IQWiG, 2015). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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