G-BA2020

Mogamulizumab: Therapie bei Mycosis fungoides & Sézary

Diese Leitlinie stammt aus 2020 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2020)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat ein Nutzenbewertungsverfahren nach § 35a SGB V für den Wirkstoff Mogamulizumab durchgeführt. Das Verfahren wurde im Dezember 2020 mit einem entsprechenden Beschluss abgeschlossen.

Mogamulizumab ist zur Behandlung von onkologischen Erkrankungen zugelassen. Das spezifische Anwendungsgebiet umfasst die Mycosis fungoides und das Sézary-Syndrom.

Das Medikament ist als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens eingestuft. Dieser Orphan-Drug-Status hat besondere formale Auswirkungen auf das Verfahren der frühen Nutzenbewertung in Deutschland.

Empfehlungen

Der vorliegende Beschluss dokumentiert den formalen Ablauf und die Einstufung des Wirkstoffs im Rahmen der frühen Nutzenbewertung.

Klassifikation des Arzneimittels

Laut G-BA-Dokumentation wird das bewertete Arzneimittel wie folgt eingestuft:

EigenschaftSpezifikation
WirkstoffMogamulizumab
HandelsnamePoteligeo
Therapeutisches GebietMycosis fungoides; Sézary-Syndrom (onkologische Erkrankungen)
SonderstatusArzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug)

Verfahrensablauf und Beschlussfassung

Das Nutzenbewertungsverfahren umfasste mehrere gesetzlich vorgeschriebene Schritte, beginnend mit der Einreichung des Dossiers durch den pharmazeutischen Unternehmer. Darauf folgten die Veröffentlichung der Nutzenbewertung und die Einleitung des Stellungnahmeverfahrens.

Der abschließende Beschluss über das Ausmaß des Zusatznutzens wurde am 03.12.2020 gefasst und in Kraft gesetzt. Die genauen Details zum festgestellten Zusatznutzen und den tragenden Gründen sind in den offiziellen Beschlussdokumenten der Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie hinterlegt.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass Mogamulizumab als Orphan Drug eingestuft ist, was besondere formale Rahmenbedingungen für die Verordnung und die Dokumentation des Zusatznutzens mit sich bringt.

Häufig gestellte Fragen

Das Medikament wird zur Behandlung von onkologischen Erkrankungen eingesetzt. Spezifisch umfasst das Anwendungsgebiet die Mycosis fungoides und das Sézary-Syndrom.

Ja, der Wirkstoff ist als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens eingestuft. Dies wird auch als Orphan-Drug-Status bezeichnet.

Die abschließende Beschlussfassung durch den G-BA erfolgte am 03.12.2020. An diesem Tag trat der Beschluss zur Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie auch in Kraft.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Mogamulizumab (Mycosis Fungoides; Sézary Syndrom) (G-BA, 2020). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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