Misoprostol (Cytotec): Risiken bei Geburtseinleitung

Diese Leitlinie stammt aus 2020 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: AkdÄ (2020)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) informiert in einem Rote-Hand-Brief aus dem Jahr 2020 über die Risiken von Cytotec (Misoprostol). Diese Zusammenfassung basiert auf der entsprechenden Drug Safety Mail.

Cytotec enthält das Prostaglandin-E1-Derivat Misoprostol und ist in Deutschland regulär als Ulkustherapeutikum zugelassen. Gemäß der offiziellen Produktinformation besteht eine Kontraindikation für die Anwendung bei Schwangeren.

Dennoch kam es in der Vergangenheit zu einem Off-Label-Use des Präparats zur Geburtseinleitung. In diesem Zusammenhang wurden schwere Nebenwirkungen gemeldet, die eine behördliche Warnung erforderlich machten.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Es wird ausdrücklich davor gewarnt, Cytotec-Tabletten zur Dosisanpassung zu teilen, da dies zu unkalkulierbaren Dosierungen und in der Folge zu schweren Komplikationen wie Uterusrupturen führen kann.

Häufig gestellte Fragen

Das Präparat ist für diese Indikation nicht zugelassen und es fehlen ausreichende Daten zum Nutzen-Risiko-Verhältnis. Zudem wurden bei Off-Label-Anwendungen schwere Nebenwirkungen wie Uterusrupturen und exzessive uterine Tachysystolien gemeldet.

Es wird von einer Teilung abgeraten. Die Tabletten sind dafür nicht konzipiert, weshalb eine korrekte Dosierung bei einer Stückelung nicht gewährleistet werden kann.

In Deutschland stehen andere zugelassene Wirkstoffe zur Geburtseinleitung zur Verfügung. Zudem können speziell für diese Indikation zugelassene Misoprostol-Präparate unter bestimmten Voraussetzungen aus dem EU-Ausland importiert werden.

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Quelle: AkdÄ: Rote-Hand-Brief zu Cytotec® (Misoprostol): Risiken im (AkdÄ, 2020). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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