IQWiG2014Nephrologie

Mirabegron: Zusatznutzen bei überaktiver Blase (OAB)

Diese Leitlinie stammt aus 2014 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2014)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Die IQWiG-Nutzenbewertung (A14-19) untersucht den Zusatznutzen des Wirkstoffs Mirabegron gemäß § 35a SGB V. Das Dokument bewertet den Einsatz bei erwachsenen Patienten zur symptomatischen Therapie von imperativem Harndrang, erhöhter Miktionsfrequenz und/oder Dranginkontinenz bei überaktiver Blase (ÜAB).

Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) unter anderem Tolterodin festgelegt. Der pharmazeutische Unternehmer wählte für den direkten Vergleich retardiertes Tolterodin.

Die Datengrundlage der Bewertung bilden fünf randomisierte, kontrollierte Studien (RCTs). Den Kern der Bewertung stellt eine Langzeitstudie über 12 Monate dar, welche durch vier Kurzzeitstudien über jeweils 12 Wochen ergänzt wird.

Empfehlungen

Der IQWiG-Bericht formuliert folgende Kernaussagen zum Zusatznutzen:

Gesamtaussage zum Zusatznutzen

Laut IQWiG ist ein Zusatznutzen von Mirabegron gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie Tolterodin für Patienten mit Symptomen der überaktiven Blase nicht belegt. Eine abschließende Abwägung für die Gesamtpopulation war nicht möglich, da Auswertungen für die relevanten Endpunkte Inkontinenz und Dranginkontinenz fehlten.

Morbidität und Lebensqualität

Der Bericht stellt fest, dass sich für die patientenberichteten Endpunkte kein Vorteil für Mirabegron ableiten lässt. Dies betrifft folgende Parameter:

  • Miktionshäufigkeit

  • Imperativer Harndrang

  • Nykturie

  • Gesundheitsbezogene Lebensqualität und subjektiver Gesundheitszustand

Nebenwirkungen

Das IQWiG leitet einen Beleg für einen geringeren Schaden durch Mirabegron im Vergleich zu Tolterodin ab. Dieser Vorteil zeigt sich spezifisch bei folgendem Endpunkt:

  • Mundtrockenheit trat unter Mirabegron signifikant seltener auf (Ausmaß: beträchtlich).

  • Bei schwerwiegenden unerwünschten Ereignissen (SUE) oder Studienabbrüchen wegen unerwünschter Ereignisse zeigte sich kein statistisch signifikanter Unterschied.

Dosierung

WirkstoffDosierung in den StudienIndikation
Mirabegron50 mg einmal täglichÜberaktive Blase (ÜAB)
Tolterodin (retard)4 mg einmal täglichÜberaktive Blase (ÜAB)

Kontraindikationen

Laut Fachinformation (zitiert im EPAR-Annex des Berichts) sind während der Therapie mit Mirabegron folgende Warnhinweise zu beachten:

  • Eingeschränkte Nieren- und Leberfunktion

  • Hypertonie

  • Kongenitale oder erworbene QT-Verlängerung

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Laut IQWiG-Bericht bietet Mirabegron keinen belegten allgemeinen Zusatznutzen bei der überaktiven Blase, zeigt jedoch einen deutlichen Vorteil beim Nebenwirkungsprofil. Es wird ein geringerer Schaden in Bezug auf das Auftreten von Mundtrockenheit im Vergleich zu Tolterodin belegt. Dies kann bei Patienten, die unter anticholinergen Nebenwirkungen leiden oder diese schlecht tolerieren, ein relevantes Kriterium für die Therapieauswahl darstellen.

Häufig gestellte Fragen

Laut IQWiG ist ein Zusatznutzen von Mirabegron gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie Tolterodin nicht belegt. Es fehlten unter anderem vollständige Daten zur Inkontinenz für die Gesamtpopulation der Studien.

Der IQWiG-Bericht stellt einen Beleg für einen geringeren Schaden durch Mirabegron im Bereich der Nebenwirkungen fest. Konkret trat Mundtrockenheit unter Mirabegron signifikant seltener auf als unter Tolterodin.

Die Bewertung stützt sich auf Daten zu Mortalität, Morbidität (wie Miktionshäufigkeit und Nykturie), gesundheitsbezogener Lebensqualität sowie Nebenwirkungen. Die primäre Datenbasis bildete eine Langzeitstudie über 12 Monate.

In den für die Bewertung relevanten Studienarmen wurde Mirabegron in einer Dosierung von 50 mg einmal täglich untersucht. Als Vergleichstherapie diente Tolterodin retard in einer Dosierung von 4 mg einmal täglich.

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Quelle: IQWiG A14-19: Mirabegron - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (Dossierbewertung) (IQWiG, 2014). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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