Lernbehinderung & herausforderndes Verhalten: Therapie
Hintergrund
Die NICE-Leitlinie NG93 befasst sich mit der Gestaltung und Bereitstellung von Dienstleistungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Lernbehinderungen und herausforderndem Verhalten. Ziel ist es, den Betroffenen ein selbstbestimmtes Leben in ihrer Gemeinde zu ermöglichen.
Ein zentraler Ansatz der Leitlinie ist die Verlagerung des Fokus auf Prävention und frühzeitige Intervention. Dadurch soll die Notwendigkeit reduziert werden, dass Menschen für Pflege, Bildung oder Behandlung ihr häusliches Umfeld verlassen müssen.
Herausforderndes Verhalten wird definiert als ein Verhalten von solcher Intensität, Häufigkeit oder Dauer, dass die physische Sicherheit der Person oder anderer gefährdet ist. Es umfasst auch Verhaltensweisen, die den Zugang zu gewöhnlichen Gemeindeeinrichtungen stark einschränken.
Empfehlungen
Die NICE-Leitlinie formuliert folgende Kernempfehlungen zur Versorgungsstruktur:
Strategische Planung und Koordination
Es wird empfohlen, dass lokale Behörden und klinische Vergabestellen gemeinsam einen Hauptverantwortlichen (Lead Commissioner) benennen. Dieser soll die strategische Planung für Gesundheits-, Sozial- und Bildungsdienste leiten.
Die Leitlinie empfiehlt, Budgets und Ressourcen über verschiedene Sektoren hinweg zusammenzulegen. Die Planung sollte auf einer detaillierten Analyse des aktuellen und zukünftigen Bedarfs basieren.
Personenzentrierte Betreuung
Laut Leitlinie wird die Zuweisung eines festen Ansprechpartners (Named Worker) für die Koordination der langfristigen Unterstützung empfohlen. Dieser sollte regelmäßige Treffen mit dem Unterstützungsnetzwerk der Person organisieren.
Bei der Erstellung von Pflege- und Unterstützungsplänen formuliert die Leitlinie folgende Kernpunkte:
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Einbeziehung der Betroffenen und ihrer Familien in alle Entscheidungen
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Berücksichtigung der schwankenden mentalen Kapazität
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Fokus auf einen lebenslangen Ansatz zur Unterstützung reibungsloser Übergänge
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Frühzeitige Entwicklung eines Verhaltensunterstützungsplans bei ersten Anzeichen von herausforderndem Verhalten
Gemeindenahe Dienste und Krisenintervention
Die Leitlinie betont die Wichtigkeit spezialisierter gemeindenaher Dienste als Alternative zur stationären Aufnahme. Diese Dienste sollten Prävention, Kurzzeitbewertungen und Kriseninterventionen umfassen.
Für Krisensituationen wird eine lokale, personalisierte Reaktion empfohlen:
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Bereitstellung einer Notfall-Helpline außerhalb der regulären Arbeitszeiten
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Schnelle Reaktionsfähigkeit innerhalb von 1 Stunde nach Eingang der Meldung
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Möglichkeit der persönlichen Unterstützung vor Ort innerhalb von 4 Stunden nach initialer Triage
Wohnen und stationäre Unterbringung
Erwachsenen sollte gemäß Leitlinie die Möglichkeit gegeben werden, in der Nähe ihrer Familie und Gemeinde zu leben. Die Option, alleine mit entsprechender Unterstützung zu leben, sollte aktiv angeboten werden.
Eine stationäre Aufnahme wird laut Leitlinie nur als letztes Mittel empfohlen. Dies gilt unter folgenden Bedingungen:
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Eine Bedarfsermittlung zeigt, dass eine sichere Versorgung in der Gemeinde nicht möglich ist
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Alle anderen Alternativen wurden geprüft und ausgeschöpft
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Eine multidisziplinäre Fallbesprechung unter Einbeziehung von Experten hat stattgefunden
Bei einer unvermeidbaren stationären Aufnahme wird die sofortige Erstellung eines Entlassungsplans empfohlen. Dieser sollte mindestens alle 3 Monate überprüft werden.
💡Praxis-Tipp
Die Leitlinie warnt davor, bei herausforderndem Verhalten vorschnell eine stationäre Aufnahme oder einen Wohnortwechsel zu veranlassen. Es wird nachdrücklich empfohlen, Risiken und Schwierigkeiten primär durch intensivierte, gemeindenahe Kriseninterventionen und spezialisierte Verhaltensunterstützung im gewohnten Umfeld zu managen.
Häufig gestellte Fragen
Die Leitlinie empfiehlt die Benennung eines festen Ansprechpartners (Named Worker), beispielsweise eines Sozialarbeiters oder einer psychiatrischen Pflegekraft. Dieser koordiniert die langfristige Unterstützung und organisiert regelmäßige Netzwerktreffen.
Laut Leitlinie wird eine stationäre Aufnahme nur empfohlen, wenn alle gemeindenahen Versorgungsoptionen vollständig ausgeschöpft sind. Zuvor sollte zwingend eine multidisziplinäre Fallbesprechung stattfinden.
Es wird eine telefonische Erreichbarkeit mit einer Reaktionszeit von unter einer Stunde empfohlen. Bei Bedarf sollte gemäß Leitlinie innerhalb von vier Stunden eine persönliche Unterstützung vor Ort erfolgen.
Die Leitlinie verweist auf die Kompetenzen des Positive Behavioural Support-Rahmenwerks. Es wird empfohlen, dass Mitarbeiter im direkten Kontakt entsprechende Basiskompetenzen aufweisen und Zugang zu spezialisierten Beratern haben.
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Quelle: NG93: Learning disabilities and behaviour that challenges: service design and delivery (NICE). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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