Ivacaftor/Tezacaftor/Elexacaftor: Nutzenbewertung (CF)
Hintergrund
Die IQWiG-Dossierbewertung A23-125 befasst sich mit der Kombinationstherapie aus Ivacaftor, Tezacaftor und Elexacaftor (zusammen mit Ivacaftor). Sie wird zur Behandlung der zystischen Fibrose (Mukoviszidose) eingesetzt.
Die Zielgruppe dieser Bewertung sind Kinder im Alter von 2 bis 5 Jahren. Voraussetzung ist, dass diese heterozygot für die F508del-Mutation im CFTR-Gen sind und auf dem zweiten Allel eine Restfunktions-Mutation (RF-Mutation) aufweisen.
Zystische Fibrose ist eine genetische Erkrankung, die zu einer gestörten Funktion von Chloridkanälen führt. Es besteht ein hoher medizinischer Bedarf an kausalen Therapien, welche die CFTR-Funktion verbessern und die Morbiditätslast verringern.
Empfehlungen
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legte als zweckmäßige Vergleichstherapie die Best supportive Care (BSC) fest. Diese umfasst eine patientenindividuell optimierte Behandlung zur Linderung von Symptomen.
Dazu gehören laut Bericht unter anderem:
-
Antibiotika bei pulmonalen Infektionen
-
Mukolytika und Pankreasenzyme
-
Physiotherapie und diätetische Maßnahmen
Bewertung der Evidenz
Das IQWiG stellt fest, dass keine randomisierten kontrollierten Studien vorliegen, die die Dreifachkombination direkt mit der BSC bei der spezifischen Zielgruppe vergleichen. Der pharmazeutische Unternehmer versuchte, den Zusatznutzen von älteren Patientengruppen oder solchen mit anderen Mutationen zu übertragen.
Dieses Vorgehen wird vom Institut als nicht geeignet eingestuft. Es liegen keine Daten zu patientenrelevanten Endpunkten für die exakte Fragestellung vor.
Fazit zum Zusatznutzen
Aufgrund der fehlenden geeigneten Datenlage kommt der Bericht zu einem eindeutigen Ergebnis. Für die untersuchte Patientengruppe ist ein Zusatznutzen nicht belegt.
Dosierung
Die Dosierung erfolgt gewichtsadaptiert bei Kindern von 2 bis unter 6 Jahren. Die Einnahme sollte im Abstand von etwa 12 Stunden zusammen mit einer fetthaltigen Mahlzeit erfolgen.
| Körpergewicht | Morgendosis (IVA/TEZ/ELX) | Abenddosis (IVA) |
|---|---|---|
| 10 bis < 14 kg | 1 Beutel (60 mg / 40 mg / 80 mg) | 1 Beutel (59,5 mg) |
| ab 14 kg | 1 Beutel (75 mg / 50 mg / 100 mg) | 1 Beutel (75 mg) |
Bei gleichzeitiger Anwendung von moderaten oder starken CYP3A-Inhibitoren ist eine Dosisreduktion erforderlich.
Kontraindikationen
Laut Fachinformation bestehen folgende Kontraindikationen und Warnhinweise:
-
Überempfindlichkeit gegen die Wirkstoffe oder sonstige Bestandteile.
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Bei schwerer Leberfunktionsstörung (Child-Pugh C) sollen die Betroffenen nicht mit dem Medikament behandelt werden.
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Bei moderater Leberfunktionsstörung (Child-Pugh B) wird die Behandlung nicht empfohlen und sollte nur bei klarem medizinischem Bedarf in reduzierter Dosis erfolgen.
-
Für Kinder unter 2 Jahren ist die Sicherheit und Wirksamkeit bisher nicht erwiesen.
💡Praxis-Tipp
Laut IQWiG-Bericht ist die Übertragung von Studienergebnissen älterer Kinder oder solcher mit anderen CFTR-Mutationen auf 2- bis 5-Jährige mit RF-Mutation methodisch nicht zulässig. Es wird darauf hingewiesen, dass die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) aufgrund von Unklarheiten bezüglich des optimalen Therapiebeginns weitere vergleichende Evidenz für diese Altersgruppe angefordert hat.
Häufig gestellte Fragen
Laut IQWiG-Dossierbewertung ist für diese spezifische Patientengruppe ein Zusatznutzen gegenüber der Best supportive Care nicht belegt. Es liegen keine direkt vergleichenden Studien für diese Alters- und Mutationsgruppe vor.
Der gesamte Inhalt eines Beutels wird mit einem Teelöffel weicher Nahrung oder Flüssigkeit vermischt. Die Einnahme sollte unmittelbar vor oder nach einer fetthaltigen Mahlzeit erfolgen.
Bei leicht bis mäßig eingeschränkter Nierenfunktion ist laut Bericht keine Dosisanpassung erforderlich. Für Personen mit stark eingeschränkter Nierenfunktion liegen keine Erfahrungen vor.
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Quelle: IQWiG A23-125: Ivacaftor/Tezacaftor/Elexacaftor (zystische Fibrose, 2 bis 5 Jahre, F508del-Mutation, RF-Mutation, heterozygot) – Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (IQWiG, 2024). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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