IQWiG2021Onkologie

Acalabrutinib bei CLL: IQWiG-Nutzenbewertung

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KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2021)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Das vorliegende Addendum des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) bewertet ergänzende Berechnungen zur Zielpopulationsgröße für Acalabrutinib. Es bezieht sich auf die Monotherapie bei erwachsenen Patientinnen und Patienten mit chronischer lymphatischer Leukämie (CLL), die mindestens eine Vorbehandlung erhalten haben.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) forderte diese Bewertung an, nachdem der pharmazeutische Unternehmer im Stellungnahmeverfahren neue Daten vorgelegt hatte. Ziel ist die Quantifizierung der Patientenzahlen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgeteilt in drei spezifische Teilpopulationen.

Die endgültige Festlegung der Patientenzahlen in der GKV-Zielpopulation obliegt dem G-BA.

Empfehlungen

Der IQWiG-Bericht strukturiert die GKV-Zielpopulation für Acalabrutinib bei vorbehandelter CLL in drei Teilpopulationen. Die Gesamtzahl der infrage kommenden Patientinnen und Patienten für das Jahr 2020 wird auf 2.010 bis 7.536 geschätzt.

Definition der Teilpopulationen

Die Einteilung basiert auf der Anzahl der Vorbehandlungen, genetischen Markern und der Eignung für eine Chemoimmuntherapie (bzw. Rituximab plus Venetoclax).

TeilpopulationKriterienGeschätzte Patientenzahl
Teilpopulation 11 Vorbehandlung, keine 17p-Deletion/TP53-Mutation, Chemoimmuntherapie angezeigt655 – 2.455
Teilpopulation 21 Vorbehandlung, mit 17p-Deletion/TP53-Mutation oder Chemoimmuntherapie nicht angezeigt806 – 3.023
Teilpopulation 3Mindestens 2 Vorbehandlungen549 – 2.057

Bewertung der Datenbasis

Das IQWiG bewertet die vorgelegten Berechnungen des pharmazeutischen Unternehmers als rechnerisch weitgehend nachvollziehbar. Es wird positiv hervorgehoben, dass aktuelle deutsche Daten aus einer Datenbankanalyse herangezogen wurden.

Dennoch weist der Bericht auf methodische Unsicherheiten hin:

  • Die Verteilung von Patienten mit fehlenden Informationen zu chromosomalen Defekten auf die Teilpopulationen 1 und 2 ist unsicher.

  • Der Ausschluss von Patienten in klinischen Studien könnte die Anteilswerte verzerren.

  • Die genauen Gründe, warum eine Chemoimmuntherapie bei Patienten der Teilpopulation 2 als ungeeignet eingestuft wurde, sind nicht vollständig dokumentiert.

Zudem wird angemerkt, dass laut aktueller Leitlinien eine erneute Chemoimmuntherapie in der Rezidivtherapie eher nachrangig ist. Dies könnte den Anteil der Teilpopulation 1 zukünftig verringern.

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💡Praxis-Tipp

Bei der Einordnung von CLL-Patienten für eine Therapie mit Acalabrutinib wird laut Bericht eine genaue Stratifizierung anhand der Vorbehandlungen sowie des Vorliegens einer 17p-Deletion oder TP53-Mutation vorgenommen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine erneute Chemoimmuntherapie in der Rezidivsituation gemäß aktuellen Leitlinien oft nur noch eine nachrangige Alternative darstellt.

Häufig gestellte Fragen

Der Bericht bezieht sich auf die Monotherapie mit Acalabrutinib bei erwachsenen Patienten mit chronischer lymphatischer Leukämie (CLL). Voraussetzung ist, dass die Patienten bereits mindestens eine Vorbehandlung erhalten haben.

Laut den Berechnungen im IQWiG-Addendum wird die Gesamtzahl der vorbehandelten CLL-Patienten in der gesetzlichen Krankenversicherung für das Jahr 2020 auf 2.010 bis 7.536 Personen geschätzt. Die endgültige Festlegung dieser Zahl obliegt dem G-BA.

Diese genetischen Marker dienen der Zuordnung in spezifische Teilpopulationen. Patienten mit einer 17p-Deletion oder TP53-Mutation nach einer Vorbehandlung werden einer separaten Gruppe zugeordnet, für die eine Chemoimmuntherapie in der Regel nicht angezeigt ist.

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Quelle: IQWiG G21-13: Acalabrutinib (vorbehandelte chronische lymphatische Leukämie) - 2. Addendum zum Auftrag A20-105 (IQWiG, 2021). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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