Acalabrutinib bei CLL: Indikation und Zusatznutzen
Hintergrund
Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat den Zusatznutzen von Acalabrutinib bei erwachsenen Patientinnen und Patienten mit nicht vorbehandelter chronischer lymphatischer Leukämie (CLL) bewertet.
Die Bewertung unterteilt die Zielpopulation in drei Gruppen. Diese basieren auf der Eignung für eine Therapie mit Fludarabin, Cyclophosphamid und Rituximab (FCR) sowie dem Vorliegen einer 17p-Deletion oder TP53-Mutation.
Für jede dieser Patientengruppen wurde Acalabrutinib mit der vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegten zweckmäßigen Vergleichstherapie verglichen.
💡Praxis-Tipp
Laut Bericht ist bei der Verordnung von Acalabrutinib auf die Begleitmedikation zu achten, da die Löslichkeit des Wirkstoffs pH-abhängig ist. Es wird darauf hingewiesen, dass Protonenpumpeninhibitoren vermieden werden sollten und bei der Gabe von Antazida oder H2-Rezeptor-Antagonisten strikte zeitliche Abstände einzuhalten sind.
Häufig gestellte Fragen
Laut IQWiG gibt es bei nicht vorbehandelter CLL ohne Eignung für eine FCR-Therapie einen Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen. Für FCR-geeignete Patienten oder solche mit 17p-Deletion/TP53-Mutation ist mangels Daten kein Zusatznutzen belegt.
Der Bericht gibt die empfohlene Dosis mit 100 mg zweimal täglich an. Dies entspricht einer Tagesgesamtdosis von 200 mg, wobei das Dosierungsintervall etwa 12 Stunden betragen sollte.
Der Bericht nennt unter anderem schwerwiegende Blutungen, schwere Infektionen sowie Zytopenien. Im Vergleich zur Kontrolltherapie zeigte sich jedoch ein geringerer Schaden bei bestimmten Nebenwirkungen wie febriler Neutropenie und Tumorlysesyndrom.
Gemäß den zitierten Fachinformationen sollte die gleichzeitige Anwendung mit Protonenpumpeninhibitoren vermieden werden. Bei der Nutzung von Antazida oder H2-Rezeptor-Antagonisten wird ein zeitlicher Abstand von mindestens zwei Stunden empfohlen.
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Quelle: IQWiG A20-103: Acalabrutinib (chronische lymphatische Leukämie) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (IQWiG, 2021). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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