Emicizumab bei Hämophilie A: IQWiG-Nutzenbewertung
Hintergrund
Die IQWiG-Dossierbewertung untersucht den Zusatznutzen von Emicizumab zur Routineprophylaxe von Blutungsereignissen bei Patienten mit Hämophilie A und Faktor-VIII-Hemmkörpern. Die Bewertung basiert auf dem Dossier des pharmazeutischen Unternehmers aus dem Jahr 2018.
Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) eine Routineprophylaxe mit plasmatischen oder rekombinanten Blutgerinnungsfaktor-VIII-Präparaten in höherer Dosis oder mit einem Bypassing-Präparat festgelegt. Eine alleinige Bedarfsbehandlung wird für das Therapieziel einer Routineprophylaxe nicht als adäquat erachtet.
Der pharmazeutische Unternehmer reichte Daten aus direkten und indirekten Vergleichen ein. Diese wurden vom IQWiG jedoch als ungeeignet eingestuft, da sie die festgelegte Vergleichstherapie nicht adäquat abbilden oder methodische Mängel aufweisen.
Empfehlungen
Der IQWiG-Bericht formuliert folgende Kernaussagen zur Datenlage und zum Zusatznutzen:
Direkter Vergleich
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Die vorgelegte Zulassungsstudie HAVEN 1 vergleicht die Routineprophylaxe mit Emicizumab mit einer Bedarfsbehandlung mit Bypassing-Präparaten.
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Laut Bericht adressiert dieser Vergleich nicht die Fragestellung der Nutzenbewertung, da eine Bedarfsbehandlung keine angemessene Vergleichstherapie für eine Routineprophylaxe darstellt.
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Die Studie ist daher nicht geeignet, um Aussagen zum Zusatznutzen im direkten Vergleich zu treffen.
Indirekter Vergleich
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Der eingereichte adjustierte indirekte Vergleich basierte auf den Studien HAVEN 1, PROOF und ProFEIBA.
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Der Bericht bemängelt eine fehlende Ähnlichkeit der eingeschlossenen Studien, insbesondere hinsichtlich erheblicher Unterschiede bei den Gelenkblutungsraten und dem Basisrisiko der Patienten.
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Zudem fehlen in den Vergleichsstudien wichtige Patientencharakteristika (z.B. Zeit seit Hemmkörper-Diagnose, vorherige Immuntoleranzinduktion), weshalb die Ähnlichkeit der Populationen nicht nachgewiesen werden kann.
Fazit zum Zusatznutzen
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Aufgrund der ungeeigneten Datenlage aus direkten und indirekten Vergleichen sowie methodisch unzureichenden Vorher-nachher-Vergleichen liegen keine relevanten Daten vor.
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Ein Zusatznutzen von Emicizumab gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie gilt für Patienten aller Altersgruppen mit Hämophilie A und Faktor-VIII-Hemmkörpern als nicht belegt.
Kontraindikationen
Der Bericht weist auf schwerwiegende unerwünschte Ereignisse in der Studie HAVEN 1 hin, konkret auf thrombotische Mikroangiopathien (TMA) und Thromboembolien.
Laut Bericht sollte die Anwendung von FEIBA in Kombination mit Emicizumab nach Möglichkeit komplett vermieden werden. Eine kombinierte Anwendung ist gemäß Fachinformation nur in Ausnahmefällen vorgesehen, wenn keine anderen Therapieoptionen zur Behandlung von Blutungen zur Verfügung stehen.
💡Praxis-Tipp
Der Bericht warnt vor der kombinierten Anwendung von Emicizumab und FEIBA aufgrund des Risikos für thrombotische Mikroangiopathien und Thromboembolien. Es wird darauf hingewiesen, dass Bypassing-Präparate in Kombination mit Emicizumab nur in einer möglichst geringen Dosierung eingesetzt werden sollten, sofern keine anderen Therapieoptionen verfügbar sind.
Häufig gestellte Fragen
Laut IQWiG-Bericht ist ein Zusatznutzen von Emicizumab zur Routineprophylaxe bei Hämophilie A mit Hemmkörpern nicht belegt. Der Grund hierfür ist das Fehlen geeigneter Studiendaten, die das Medikament mit der zweckmäßigen Vergleichstherapie vergleichen.
Der G-BA hat als Vergleichstherapie eine Routineprophylaxe mit Faktor-VIII-Präparaten in höherer Dosis oder mit Bypassing-Präparaten festgelegt. Eine reine Bedarfsbehandlung wird für eine Prophylaxe nicht als adäquat erachtet.
Die Studie vergleicht die Routineprophylaxe mit Emicizumab lediglich mit einer Bedarfsbehandlung. Da die Fragestellung der Nutzenbewertung jedoch den Vergleich zweier Prophylaxe-Regime fordert, wurde die Studie als ungeeignet eingestuft.
Der Bericht weist darauf hin, dass die Kombination von Emicizumab und FEIBA aufgrund schwerwiegender Nebenwirkungen wie Thromboembolien möglichst vermieden werden sollte. Sie ist nur für Ausnahmefälle vorgesehen, wenn keine anderen Therapieoptionen zur Verfügung stehen.
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Quelle: IQWiG A18-20: Emicizumab (Hämophilie A) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (IQWiG, 2018). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.