Herzschrittmacher: Indikation bei AV-Block und SSS
Hintergrund
Herzschrittmacher sind elektronische Geräte, die das Herz mit elektrischen Impulsen stimulieren, um einen funktionellen Herzschlag aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen. Die häufigsten Indikationen für eine permanente Implantation sind das Sinusknotensyndrom und hochgradige atrioventrikuläre (AV) Blöcke.
Diese Zusammenfassung basiert auf dem StatPearls-Artikel zu Herzschrittmacher-Indikationen, der sich auf die Richtlinien des American College of Cardiology (ACC), der American Heart Association (AHA) und der Heart Rhythm Society (HRS) stützt.
Die Leitlinie unterteilt die Indikationen in spezifische Empfehlungsklassen, um die Notwendigkeit einer Implantation zu bewerten:
| Empfehlungsklasse | Definition | Nutzen-Risiko-Verhältnis |
|---|---|---|
| Klasse I | Implantation ist notwendig und vorteilhaft | Nutzen überwiegt Risiko deutlich |
| Klasse IIa | Gewicht der Evidenz spricht für Wirksamkeit | Nutzen überwiegt Risiko |
| Klasse IIb | Wirksamkeit ist weniger gut belegt | Nutzen ist größer oder gleich Risiko |
| Klasse III | Permanente Stimulation wird nicht empfohlen | Risiko überwiegt Nutzen |
Empfehlungen
Die StatPearls-Übersicht formuliert folgende Kernempfehlungen für die Implantation von Herzschrittmachern:
Sinusknotensyndrom
Laut Leitlinie besteht eine absolute Indikation (Klasse I) bei dokumentierter symptomatischer Sinusbradykardie. Dies schließt häufige Sinuspausen ein, die klinische Symptome verursachen.
Ebenso wird die Implantation bei symptomatischer chronotroper Inkompetenz empfohlen (Klasse I). Eine Klasse-II-Indikation liegt vor bei unerklärlichen Synkopen, wenn in elektrophysiologischen Untersuchungen signifikante Anomalien des Sinusknotens entdeckt oder provoziert werden.
Erworbener AV-Block
Für erworbene atrioventrikuläre Blöcke definiert die Leitlinie folgende Klasse-I-Indikationen:
-
Kompletter AV-Block dritten Grades (mit oder ohne Symptome)
-
Symptomatischer AV-Block zweiten Grades (Mobitz Typ I und II)
-
Belastungsinduzierter AV-Block zweiten oder dritten Grades ohne Myokardinfarkt
-
Mobitz Typ II mit verbreitertem QRS-Komplex
Kardiale Resynchronisationstherapie (CRT)
Bei schwerer systolischer Herzinsuffizienz wird eine CRT (mit oder ohne ICD) unter bestimmten Voraussetzungen empfohlen (Klasse I). Dies gilt für Personen mit einer linksventrikulären Ejektionsfraktion (LVEF) von maximal 35 Prozent und Sinusrhythmus.
Zusätzlich müssen gemäß Leitlinie ein Linksschenkelblock (LBBB), Symptome der NYHA-Klasse II, III oder IV unter optimaler medikamentöser Therapie sowie eine QRS-Dauer von mindestens 150 ms vorliegen.
Nach akutem Myokardinfarkt
Nach einem ST-Hebungs-Myokardinfarkt (STEMI) wird eine permanente ventrikuläre Stimulation empfohlen (Klasse I). Dies gilt bei:
-
Persistierendem AV-Block zweiten Grades im His-Purkinje-System mit alternierendem Schenkelblock
-
AV-Block dritten Grades innerhalb oder unterhalb des His-Purkinje-Systems
-
Passagerem fortgeschrittenem AV-Block zweiten oder dritten Grades mit assoziiertem Schenkelblock
Weitere Indikationen
Bei neurokardiogenen Synkopen wird ein Schrittmacher empfohlen, wenn rezidivierende Synkopen durch Karotissinusstimulation ausgelöst werden und eine Asystolie von mehr als 3 Sekunden vorliegt (Klasse I).
Zudem besteht eine Klasse-I-Indikation bei hypertropher Kardiomyopathie mit Sinusknotensyndrom und AV-Block sowie nach Herztransplantation bei persistierender symptomatischer Bradykardie.
Kontraindikationen
Die Leitlinie definiert spezifische Situationen, in denen eine Schrittmacherimplantation nicht empfohlen wird oder schädlich sein kann (Klasse-III-Indikationen):
-
Sinusbradykardie ohne signifikante Symptome oder asymptomatischer AV-Block ersten Grades
-
AV-Blöcke, die voraussichtlich abklingen und nicht wiederkehren (z. B. durch Medikamententoxizität oder Lyme-Borreliose)
-
Asymptomatischer AV-Block zweiten Grades (Mobitz Typ I)
-
Asymptomatische verlängerte RR-Intervalle bei Vorhofflimmern
-
Langes QT-Syndrom oder Torsade de pointes aufgrund reversibler Ursachen
Zudem wird eine kardiale Resynchronisationstherapie (CRT) nicht empfohlen, wenn der funktionelle Status und die Lebenserwartung hauptsächlich durch nicht-kardiale Erkrankungen eingeschränkt sind.
💡Praxis-Tipp
Laut Leitlinie stellen Sondenkomplikationen den Hauptgrund für eine Neuimplantation von Schrittmachern und CRT-Geräten in den ersten sechs Monaten dar. Es wird dringend empfohlen, vor der Implantation ein kardiologisches Konsil einzuholen, um die optimale Generatorart (Einkammer, Zweikammer oder biventrikulär) für die spezifische Indikation auszuwählen.
Häufig gestellte Fragen
Die Leitlinie empfiehlt eine Implantation als Klasse-I-Indikation bei einem kompletten AV-Block dritten Grades, unabhängig vom Vorliegen von Symptomen. Ebenso wird ein Schrittmacher bei einem symptomatischen AV-Block zweiten Grades (Mobitz Typ I und II) empfohlen.
Eine kardiale Resynchronisationstherapie wird laut Leitlinie bei einer linksventrikulären Ejektionsfraktion von maximal 35 Prozent und Sinusrhythmus empfohlen. Zusätzlich müssen ein Linksschenkelblock, eine QRS-Dauer von mindestens 150 ms und Symptome der NYHA-Klasse II bis IV vorliegen.
Gemäß den Richtlinien stellt eine Sinusbradykardie ohne signifikante Symptome eine Kontraindikation (Klasse III) dar. In diesen Fällen wird von einer Implantation abgeraten, da der Nutzen das Risiko nicht übersteigt.
Die Leitlinie nennt Sondenkomplikationen als häufigste Ursache für Re-Interventionen innerhalb der ersten sechs Monate. Weitere mögliche Komplikationen umfassen Infektionen, Hämatome, Perikardergüsse und Pneumothoraces.
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Quelle: StatPearls: Pacemaker Indications (StatPearls, 2026). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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