G-BA2013

Enzalutamid: Indikation bei mCRPC nach Docetaxel-Gabe

Diese Leitlinie stammt aus 2013 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2013)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Eckdaten des Nutzenbewertungsverfahrens des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aus dem Jahr 2013/2014. Der bewertete Wirkstoff ist Enzalutamid (Handelsname Xtandi).

Das metastasierte kastrationsresistente Prostatakarzinom (mCRPC) stellt ein fortgeschrittenes Stadium der Erkrankung dar. In dieser Phase schreitet das Tumorwachstum trotz eines medikamentösen oder chirurgischen Testosteronentzugs weiter fort.

Das vorliegende Verfahren fokussiert sich auf den Einsatz von Enzalutamid in einer späten Therapielinie. Es greift bei Patienten, bei denen eine vorherige Chemotherapie versagt hat.

Empfehlungen

Der G-BA-Beschluss definiert die formalen Rahmenbedingungen für die Nutzenbewertung von Enzalutamid.

Zugelassenes Anwendungsgebiet

Gemäß der Fachinformation wird Enzalutamid für folgende Zielgruppe eingesetzt:

  • Erwachsene Männer

  • Vorliegen eines metastasierten kastrationsresistenten Prostatakarzinoms

  • Krankheitsprogression während oder nach einer Chemotherapie mit Docetaxel

Vergleichstherapie und Zusatznutzen

Das vorliegende administrative Dokument verweist für die konkrete Benennung der zweckmäßigen Vergleichstherapie (ZVT) auf den vollständigen Beschlusstext vom 20.02.2014.

Auch die zentralen Ergebnisse der Nutzenbewertung, insbesondere das Ausmaß des Zusatznutzens, sind laut Dokument in den detaillierten Tragenden Gründen des Beschlusses hinterlegt. Diese spezifischen Ergebnisse werden im vorliegenden administrativen Kurztext nicht explizit aufgeführt.

Weitere Verfahren

Das Dokument weist darauf hin, dass in den Folgejahren weitere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff durchgeführt wurden. Diese fanden in den Jahren 2015, 2018, 2020 und 2021 statt.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass für die vollständige Erfassung der zweckmäßigen Vergleichstherapie und des genauen Zusatznutzens die detaillierten Beschlusstexte und Tragenden Gründe des G-BA herangezogen werden müssen, da das administrative Basisdokument diese nicht explizit nennt.

Häufig gestellte Fragen

Das Dokument nennt erwachsene Männer mit metastasiertem kastrationsresistentem Prostatakarzinom. Voraussetzung ist eine Krankheitsprogression während oder nach einer Docetaxel-Chemotherapie.

Laut dem administrativen Dokument sind das Ausmaß des Zusatznutzens und die zweckmäßige Vergleichstherapie in den detaillierten Tragenden Gründen des Beschlusses vom 20.02.2014 hinterlegt.

Ja, das Dokument listet weitere abgeschlossene Bewertungsverfahren für den Wirkstoff auf. Diese fanden in den Jahren 2015, 2018, 2020 und 2021 statt.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Enzalutamid (Prostatakarzinom, Progredienz während oder nach Docetaxel-haltiger Chemotherapie) (G-BA, 2013). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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