G-BA2020

Enzalutamid bei nmCRPC: Indikation und Therapie

Diese Leitlinie stammt aus 2020 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2020)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Dieser Artikel basiert auf der administrativen Zusammenfassung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Nutzenbewertung von Enzalutamid aus dem Jahr 2020. Es handelt sich um eine Neubewertung nach Fristablauf gemäß § 35a SGB V.

Das Prostatakarzinom ist eine der häufigsten Krebserkrankungen bei Männern. Ein kastrationsresistentes Stadium (CRPC) liegt vor, wenn der Tumor trotz Testosteronentzug weiter wächst.

Beim nicht-metastasierten Hochrisiko-Stadium (nmCRPC) ist das primäre therapeutische Ziel, das Auftreten von Metastasen zu verzögern. Der Wirkstoff Enzalutamid (Handelsname Xtandi) ist für dieses spezifische Anwendungsgebiet zugelassen.

Empfehlungen

Die G-BA-Dokumentation legt die formalen Rahmenbedingungen für die Nutzenbewertung von Enzalutamid fest.

Da der vorliegende Quelltext lediglich die administrativen Eckdaten zusammenfasst, wird darauf hingewiesen, dass detaillierte klinische Ergebnisse (wie das genaue Ausmaß des Zusatznutzens oder spezifische Studiendaten) in den verlinkten Volltexten des G-BA zu finden sind.

Zugelassenes Anwendungsgebiet

Laut G-BA ist das Medikament (Xtandi) für folgende Indikation angezeigt:

  • Behandlung von erwachsenen Männern

  • Vorliegen eines nicht-metastasierten, kastrationsresistenten Hochrisiko-Prostatakarzinoms (CRPC)

Verfahrensdetails und Vergleichstherapie

Das Dokument beschreibt folgende Eckdaten des Bewertungsverfahrens:

  • Es handelt sich um eine Neubewertung nach Fristablauf.

  • Der entsprechende Beschluss zur Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie trat am 05.11.2020 in Kraft.

  • Die Festlegung der zweckmäßigen Vergleichstherapie wird laut Dokumentation in den Tragenden Gründen des Beschlusses detailliert aufgeführt.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass für die Verordnung von Enzalutamid (Xtandi) die spezifischen Vorgaben zur zweckmäßigen Vergleichstherapie in der Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie (Beschluss vom 05.11.2020) maßgeblich sind.

Häufig gestellte Fragen

Das Medikament ist für erwachsene Männer mit einem nicht-metastasierten, kastrationsresistenten Hochrisiko-Prostatakarzinom (CRPC) angezeigt.

Es handelt sich um eine Neubewertung nach Fristablauf gemäß § 35a SGB V.

Laut der administrativen Zusammenfassung sind die genauen Informationen zur zweckmäßigen Vergleichstherapie in den Tragenden Gründen des G-BA-Beschlusses vom 05.11.2020 aufgeführt.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Enzalutamid (Neubewertung nach Fristablauf: Prostatakarzinom, nicht metastasiert, Hochrisiko) (G-BA, 2020). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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