Unknown Source
Bornaviren (BoDV-1 & VSBV-1): Übersicht & Meldepflicht
KI-generierte Zusammenfassung · Basiert auf Unknown Source Leitlinie · Erstellt: April 2026 · Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung
📋Auf einen Blick
- •Infektionen mit dem Borna Disease Virus 1 (BoDV-1) können beim Menschen eine Bornavirus-Enzephalitis auslösen.
- •Seit 2020 besteht für Bornaviren eine Meldepflicht nach § 7 IfSG.
- •Das Konsiliarlabor für Bornaviren ist am BNITM (Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin) angesiedelt.
- •Ein neues Bornavirus (VSBV-1) wurde bei Bunt- und Schönhörnchen entdeckt und steht wahrscheinlich im Zusammenhang mit humanen Infektionen.
Hintergrund
Bornaviren können beim Menschen schwere Erkrankungen auslösen. Im Fokus stehen dabei insbesondere das Borna Disease Virus 1 (BoDV-1) sowie das Variegated Squirrel Bornavirus 1 (VSBV-1). Infektionen mit BoDV-1 können zu einer Bornavirus-Enzephalitis führen.
Epidemiologie und Vorkommen
Für das BoDV-1 gibt es bekannte Endemiegebiete bei Tieren. Beim Menschen wurden Enzephalitis-Fälle durch das humane Borna-Virus 1 insbesondere im Norden und Osten Deutschlands dokumentiert.
Virus-Varianten und Assoziationen
| Virus | Abkürzung | Assoziierte Tiere | Klinische Relevanz beim Menschen |
|---|---|---|---|
| Borna Disease Virus 1 | BoDV-1 | Tiere in Endemiegebieten | Bornavirus-Enzephalitis |
| Variegated Squirrel Bornavirus 1 | VSBV-1 | Bunt- und Schönhörnchen | Wahrscheinlicher Zusammenhang mit Infektionen |
Diagnostik und Meldepflicht
- Meldepflicht: Seit dem Jahr 2020 besteht für Bornaviren eine Meldepflicht nach § 7 IfSG.
- Diagnostik: Für die Diagnostik und den Umgang mit Probenmaterial ist das Konsiliarlabor für Bornaviren am BNITM zuständig.
- Prävention: Es existiert eine Stellungnahme des Arbeitskreises Blut zum Bornavirus (Stand 2019). Weitere Informationen liefert zudem das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI).
💡Praxis-Tipp
Denken Sie bei unklaren Enzephalitiden, insbesondere in Endemiegebieten (Nord- und Ostdeutschland) oder bei Kontakt zu Bunt- und Schönhörnchen, an eine Bornavirus-Infektion und leiten Sie entsprechende Diagnostik über das BNITM ein.
Häufig gestellte Fragen
Ja, seit dem Jahr 2020 besteht eine Meldepflicht nach § 7 IfSG.
Das Konsiliarlabor für Bornaviren befindet sich am BNITM.
Das Variegated Squirrel Bornavirus 1 (VSBV-1) wurde bei Bunt- und Schönhörnchen entdeckt.
Fälle des humanen Borna-Virus 1 (BoDV-1) wurden insbesondere im Norden und Osten Deutschlands dokumentiert.