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Bornaviren (BoDV-1 & VSBV-1): Übersicht & Meldepflicht

KI-generierte Zusammenfassung · Basiert auf Unknown Source Leitlinie · Erstellt: April 2026 · Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

📋Auf einen Blick

  • Infektionen mit dem Borna Disease Virus 1 (BoDV-1) können beim Menschen eine Bornavirus-Enzephalitis auslösen.
  • Seit 2020 besteht für Bornaviren eine Meldepflicht nach § 7 IfSG.
  • Das Konsiliarlabor für Bornaviren ist am BNITM (Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin) angesiedelt.
  • Ein neues Bornavirus (VSBV-1) wurde bei Bunt- und Schönhörnchen entdeckt und steht wahrscheinlich im Zusammenhang mit humanen Infektionen.
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Hintergrund

Bornaviren können beim Menschen schwere Erkrankungen auslösen. Im Fokus stehen dabei insbesondere das Borna Disease Virus 1 (BoDV-1) sowie das Variegated Squirrel Bornavirus 1 (VSBV-1). Infektionen mit BoDV-1 können zu einer Bornavirus-Enzephalitis führen.

Epidemiologie und Vorkommen

Für das BoDV-1 gibt es bekannte Endemiegebiete bei Tieren. Beim Menschen wurden Enzephalitis-Fälle durch das humane Borna-Virus 1 insbesondere im Norden und Osten Deutschlands dokumentiert.

Virus-Varianten und Assoziationen

VirusAbkürzungAssoziierte TiereKlinische Relevanz beim Menschen
Borna Disease Virus 1BoDV-1Tiere in EndemiegebietenBornavirus-Enzephalitis
Variegated Squirrel Bornavirus 1VSBV-1Bunt- und SchönhörnchenWahrscheinlicher Zusammenhang mit Infektionen

Diagnostik und Meldepflicht

  • Meldepflicht: Seit dem Jahr 2020 besteht für Bornaviren eine Meldepflicht nach § 7 IfSG.
  • Diagnostik: Für die Diagnostik und den Umgang mit Probenmaterial ist das Konsiliarlabor für Bornaviren am BNITM zuständig.
  • Prävention: Es existiert eine Stellungnahme des Arbeitskreises Blut zum Bornavirus (Stand 2019). Weitere Informationen liefert zudem das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI).

💡Praxis-Tipp

Denken Sie bei unklaren Enzephalitiden, insbesondere in Endemiegebieten (Nord- und Ostdeutschland) oder bei Kontakt zu Bunt- und Schönhörnchen, an eine Bornavirus-Infektion und leiten Sie entsprechende Diagnostik über das BNITM ein.

Häufig gestellte Fragen

Ja, seit dem Jahr 2020 besteht eine Meldepflicht nach § 7 IfSG.
Das Konsiliarlabor für Bornaviren befindet sich am BNITM.
Das Variegated Squirrel Bornavirus 1 (VSBV-1) wurde bei Bunt- und Schönhörnchen entdeckt.
Fälle des humanen Borna-Virus 1 (BoDV-1) wurden insbesondere im Norden und Osten Deutschlands dokumentiert.

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