Spirometrie Durchführung und Auswertung: DGP-Leitlinie

Diese Leitlinie stammt aus 2015 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: DGP (2015)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Die DGP-Leitlinie (2015) beschreibt die Standardisierung und Befundinterpretation der Spirometrie. Diese einfache, nicht-invasive Untersuchung dient der Messung von Lungenvolumina und Atemstromstärken.

Ein besonderer Fokus liegt auf der Diagnostik obstruktiver Ventilationsstörungen und der Objektivierung therapeutischer Effekte. Aussagen über den Gasaustausch oder die Funktion der Atempumpe sind hingegen nur eingeschränkt möglich.

Die Leitlinie empfiehlt die Nutzung der GLI-2012-Referenzwerte zur Bestimmung des unteren Grenzwertes (LLN) und zur Abschätzung des Schweregrades. Diese Werte berücksichtigen die altersabhängige Streuung besser als ältere Normwerte.

Empfehlungen

Die Leitlinie formuliert folgende Kernempfehlungen zur Durchführung und Auswertung:

Indikationen und Vorbereitung

Laut Leitlinie ist die Spirometrie unter anderem zur Diagnostik von Atemwegserkrankungen, zur Therapiekontrolle und in der arbeitsmedizinischen Vorsorge indiziert. Die Messung erfolgt standardmäßig im Sitzen mit einer Nasenklemme.

Qualitätskriterien der Durchführung

Es wird empfohlen, mindestens drei akzeptable Versuche aufzuzeichnen, um die Reproduzierbarkeit zu beurteilen. Die Differenz zwischen dem größten und zweitgrößten Wert darf für FEV1 und FVC nicht mehr als 5 Prozent und weniger als 150 ml betragen.

Für eine akzeptable Messung bei Erwachsenen nennt die Leitlinie folgende Kriterien:

  • Steiler Anstieg des Spitzenflusses (PEF) innerhalb von 120 ms

  • Exspirationszeit von länger als 6 Sekunden

  • Keine Artefakte wie Husten, Glottisschluss oder Leckagen

  • Erreichen eines Plateaus am Ende der Ausatmung

Obstruktive Ventilationsstörung

Eine obstruktive Ventilationsstörung ist definiert durch eine Verminderung des Tiffeneau-Index (FEV1/FVC) auf Werte unterhalb des 5. Perzentils (Z-Score kleiner als -1,645). Zur Quantifizierung des Schweregrades wird das FEV1 in Prozent des Sollwertes herangezogen.

Restriktive Ventilationsstörung

Eine verminderte Vitalkapazität bei normalem FEV1/FVC-Quotienten lässt gemäß Leitlinie eine restriktive Störung vermuten. Der sichere Nachweis erfordert jedoch eine ganzkörperplethysmografische Messung der totalen Lungenkapazität (TLC).

Schweregradeinteilung

Die Leitlinie empfiehlt eine dreistufige Einteilung der Schweregrade für Ventilationsstörungen:

SchweregradBezeichnungFEV1 (% Soll) bei ObstruktionFVC (% Soll) bei Restriktion
Ileicht> 60 %> 60 %
IImittelschwer40 - 60 %40 - 60 %
IIIschwer< 40 %< 40 %

Reversibilitätstestung

Zur Prüfung der Reversibilität bei Obstruktion wird ein Bronchodilatationstest empfohlen. Eine sicher positive Reaktion liegt vor bei einem Anstieg der FEV1 um mehr als 12 Prozent des Ausgangswertes und mehr als 200 ml.

Dosierung

Die Leitlinie beschreibt folgende Dosierungsschemata für die Reversibilitätstestung bei Obstruktion:

TestartMedikamentDosisMesszeitpunkt
Einfache AkutreversibilitätSalbutamol oder Fenoterol2 Hübenach 15 Minuten
Einfache AkutreversibilitätIpratropiumbromid160 µgnach 30 Minuten
Maximale AkutreversibilitätSalbutamol + Ipratropiumbromid400 µg + 160 µgnach 45 Minuten
Langzeit-ReversibilitätPrednisolon (oral)20 - 30 mg/Tagfür 7 - 10 Tage

Kontraindikationen

Die Leitlinie nennt folgende absolute Kontraindikationen für forcierte Manöver:

  • Akuter Myokardinfarkt

  • Akute fulminante Lungenembolie

  • Großes aszendierendes Aortenaneurysma

  • Spannungspneumothorax

Als relative Kontraindikationen werden ausgedehnte Pneumothoraces (innerhalb der ersten Wochen), frische Abdomen-, Thorax-, Augen-, Hirn- oder Ohrenoperationen sowie Hämoptysen unklarer Genese aufgeführt.

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💡Praxis-Tipp

Die Leitlinie weist darauf hin, dass eine verminderte Vitalkapazität allein nicht den Nachweis einer restriktiven Ventilationsstörung erbringt, da sie auch durch eine Lungenüberblähung bedingt sein kann. Es wird betont, dass zur sicheren Differenzialdiagnose einer Restriktion die Bestimmung der totalen Lungenkapazität (TLC) mittels Ganzkörperplethysmografie erforderlich ist. Zudem wird davor gewarnt, bei älteren Personen feste Prozentgrenzen (wie FEV1/FVC unter 70 Prozent) zu verwenden, da dies zu falsch-positiven COPD-Diagnosen führen kann.

Häufig gestellte Fragen

Laut Leitlinie sollte das Exspirationsmanöver bei Erwachsenen mindestens 6 Sekunden betragen. Bei Kindern unter 10 Jahren wird eine Ausatemzeit von mindestens 3 Sekunden als ausreichend angesehen.

Die Leitlinie definiert eine sicher positive Reaktion als einen Anstieg der Einsekundenkapazität (FEV1) um mehr als 12 Prozent des Ausgangswertes. Zusätzlich muss der absolute Anstieg mehr als 200 ml betragen.

Es wird die Verwendung der GLI-2012-Referenzwerte empfohlen. Diese berücksichtigen die altersabhängige Streuung der Messwerte besser als ältere Normwerte wie die EGKS-Werte.

Gemäß Leitlinie erfolgt die Einteilung in drei Stufen basierend auf dem FEV1 in Prozent des Sollwertes. Ein FEV1 über 60 Prozent gilt als leicht, 40 bis 60 Prozent als mittelschwer und unter 40 Prozent als schwer.

Die Leitlinie fordert, dass das Messsystem mindestens einmal täglich vor der ersten Untersuchung kalibriert beziehungsweise verifiziert wird. Hierfür wird eine Kalibrierpumpe mit einem Volumen von vorzugsweise 3 Litern empfohlen.

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KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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