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Zufüttern & Allergieprävention: DGKJ-Stellungnahme

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: DGKJ (2026)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Muttermilch gilt als der Goldstandard für die Ernährung von Säuglingen. In der klinischen Praxis können jedoch in der ersten Lebenswoche Situationen auftreten, in denen bei reifen Neugeborenen eine medizinische Indikation zum Zufüttern besteht, beispielsweise bei starkem Gewichtsverlust oder Hypoglykämie-Risiko.

Für Säuglinge, die nicht oder nicht ausschließlich gestillt werden können, spielt die Wahl der Säuglingsanfangsnahrung eine wichtige Rolle. Ein besonderer Fokus liegt hierbei historisch auf der alimentären Allergieprävention bei Kindern mit familiärer Atopie-Vorbelastung.

Diese Zusammenfassung basiert auf den Metadaten einer gemeinsamen Stellungnahme der Ernährungskommissionen der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e. V. (DGKJ) und der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde e. V. (ÖGKJ) vom März 2023. Da der vorliegende Quelltext lediglich den Titel des Dokuments umfasst, wird im Folgenden der thematische Rahmen der Stellungnahme skizziert.

Empfehlungen

Da der zugrundeliegende Quelltext ausschließlich aus dem Titel und den Publikationsdaten besteht, können keine spezifischen Empfehlungen der Fachgesellschaften wiedergegeben werden. Das Dokument der DGKJ und ÖGKJ gliedert sich thematisch in zwei klinische Schwerpunkte:

Zufüttern in der ersten Lebenswoche

Die Stellungnahme adressiert das Vorgehen beim Zufüttern von reifen Neugeborenen, die primär gestillt werden. Im klinischen Alltag erfordert dies eine sorgfältige Abwägung:

  • Vermeidung von Komplikationen wie Dehydratation, Hyperbilirubinämie oder Hypoglykämie durch rechtzeitige Nahrungszufuhr.

  • Gleichzeitiger Schutz und Förderung des ausschließlichen Stillens.

  • Vermeidung unnötiger Zufütterung, die den langfristigen Stillerfolg gefährden könnte.

Alimentäre Allergieprävention

Der zweite Schwerpunkt der Stellungnahme widmet sich der Ernährung von nichtgestillten Säuglingen. Hierbei steht die alimentäre Allergieprävention im Fokus, was in der pädiatrischen Praxis typischerweise die Beratung zur Auswahl geeigneter Säuglingsnahrungen (wie Standard-Formula versus hydrolysierte Nahrungen) bei familiärem Allergierisiko umfasst.

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💡Praxis-Tipp

Da der Quelltext keine spezifischen Handlungsanweisungen enthält, wird allgemein darauf hingewiesen, dass die Indikation zum Zufüttern bei gestillten Neugeborenen stets streng und individuell gestellt werden sollte. Bei Fragen zur Allergieprävention durch Säuglingsnahrungen wird empfohlen, die vollständige und aktuelle Stellungnahme der DGKJ zu konsultieren, da sich die Evidenzlage in diesem Bereich in den letzten Jahren gewandelt hat.

Häufig gestellte Fragen

Das Dokument ist eine gemeinsame Stellungnahme der Ernährungskommissionen der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) und der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde (ÖGKJ) aus dem Jahr 2023.

Die Stellungnahme fokussiert sich auf reife Neugeborene in der ersten Lebenswoche, die gestillt werden, sowie auf nichtgestillte Säuglinge im Hinblick auf die Allergieprävention.

Das Zufüttern bei gestillten Neugeborenen erfordert eine sorgfältige medizinische Abwägung. Es gilt, einerseits Komplikationen wie Dehydratation zu vermeiden und andererseits den langfristigen Stillerfolg nicht durch unnötige Interventionen zu beeinträchtigen.

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Quelle: DGKJ: Zufüttern zum Stillen bei reifen Neugeborenen in der ersten Lebenswoche und alimentäre Allergieprävention bei nichtgestillten Säuglingen (DGKJ, 2026). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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