G-BA2016

Crizotinib bei ALK+ NSCLC: Nutzenbewertung und Therapie

Diese Leitlinie stammt aus 2016 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2016)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Dieser Artikel basiert auf den Metadaten der Nutzenbewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aus dem Jahr 2016. Da der vorliegende Quelltext lediglich die formalen Rahmendaten des Verfahrens abbildet, wurden allgemeine medizinische Hintergrundinformationen zum besseren Verständnis ergänzt.

Das nicht-kleinzellige Lungenkarzinom (NSCLC) stellt eine der häufigsten Formen von Lungenkrebs dar. Bei einem Teil der Betroffenen liegt eine spezifische genetische Veränderung vor, die als Anaplastische-Lymphom-Kinase (ALK)-Positivität bezeichnet wird.

Crizotinib (Handelsname Xalkori) ist ein zielgerichtetes Therapeutikum, das spezifisch in die Signalwege dieser veränderten Tumorzellen eingreift. Das vorliegende G-BA-Verfahren nach § 35a SGB V (Neubewertung nach Fristablauf) definiert die exakte Zielgruppe für den Einsatz dieses Medikaments im onkologischen Versorgungsalltag.

Empfehlungen

Das G-BA-Dokument definiert die genauen Rahmenbedingungen und das Anwendungsgebiet für den Einsatz des Wirkstoffs.

Zugelassenes Anwendungsgebiet

Laut Dokument wird Crizotinib (Xalkori) für eine sehr spezifische Indikation bewertet. Es müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Die Behandlung richtet sich ausschließlich an Erwachsene.

  • Es muss ein vorbehandeltes, fortgeschrittenes nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom (NSCLC) vorliegen.

  • Der Tumor muss zwingend Anaplastische-Lymphom-Kinase (ALK)-positiv sein.

Verfahrensdetails und Beschlussfassung

Das Dokument skizziert den formalen zeitlichen Ablauf der Neubewertung nach Fristablauf:

  • Das Verfahren wurde am 01.07.2016 eingeleitet.

  • Die Veröffentlichung der Nutzenbewertung durch das IQWiG erfolgte am 04.10.2016.

  • Die finale Beschlussfassung wurde am 15.12.2016 getroffen.

Ausmaß des Zusatznutzens

Der vorliegende Quelltext verweist für die detaillierten Ergebnisse der Bewertung auf externe Dokumente. Die Festlegung der zweckmäßigen Vergleichstherapie sowie das konkrete Ausmaß des Zusatznutzens sind laut Text in den separaten tragenden Gründen und dem Beschlusstext vom 15.12.2016 dokumentiert.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass die Anwendung von Crizotinib gemäß den G-BA-Vorgaben zwingend den vorherigen Nachweis einer ALK-Positivität bei erwachsenen Patienten mit vorbehandeltem, fortgeschrittenem NSCLC erfordert.

Häufig gestellte Fragen

Die Anwendung richtet sich an Erwachsene mit einem vorbehandelten, fortgeschrittenen und ALK-positiven nicht-kleinzelligen Lungenkarzinom (NSCLC).

Das Verfahren dient der formalen Neubewertung des Zusatznutzens von Crizotinib nach Fristablauf. Dabei wird das Medikament mit einer zweckmäßigen Vergleichstherapie verglichen.

Laut dem Dokument sind die detaillierten Ergebnisse zum Ausmaß des Zusatznutzens in den verlinkten Beschlusstexten und tragenden Gründen des G-BA vom 15.12.2016 dokumentiert.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Crizotinib (Neubewertung nach Fristablauf: nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom, ALK+, vorbehandelte Patienten) (G-BA, 2016). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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