G-BA2018

Caplacizumab (aTTP): Indikation und Therapieempfehlung

Diese Leitlinie stammt aus 2018 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2018)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat ein Nutzenbewertungsverfahren nach § 35a SGB V für den Wirkstoff Caplacizumab (Handelsname Cablivi) durchgeführt. Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Übersichtsdaten des G-BA-Beschlusses.

Caplacizumab wird im therapeutischen Gebiet der erworbenen thrombotisch-thrombozytopenischen Purpura (aTTP) eingesetzt. Die aTTP ist eine seltene, lebensbedrohliche Erkrankung des Blutes und der blutbildenden Organe, die durch eine systemische Mikrothrombenbildung charakterisiert ist.

Der Wirkstoff ist offiziell als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) klassifiziert. Pharmazeutischer Unternehmer und Zulassungsinhaber ist die Sanofi-Aventis Deutschland GmbH.

Empfehlungen

Die vorliegenden Dokumente des G-BA beschreiben den formalen Ablauf der Nutzenbewertung. Es werden folgende Eckpunkte zum Verfahrensstand festgehalten:

Orphan-Drug-Status und klinische Daten

Laut G-BA ist Caplacizumab offiziell als Orphan Drug eingestuft. Bei Arzneimitteln zur Behandlung seltener Leiden gilt ein medizinischer Zusatznutzen bereits durch die Zulassung formal als belegt.

Die vorliegende administrative Übersicht enthält keine spezifischen klinischen Details zur Wirksamkeit und Sicherheit von Caplacizumab. Das genaue Ausmaß des Zusatznutzens für die Patientengruppen ist in den verlinkten Volltexten der Beschlüsse hinterlegt.

Verfahrensablauf und Beschlüsse

Der G-BA dokumentiert folgende abgeschlossene Verfahrensschritte für die initiale Nutzenbewertung:

  • Einleitung des Verfahrens am 01.10.2018.

  • Veröffentlichung der Nutzenbewertung und Beginn des Stellungnahmeverfahrens am 02.01.2019.

  • Finale Beschlussfassung zur Nutzenbewertung am 22.03.2019.

  • Ergänzender Beschluss zu den Therapiekosten am 07.05.2019.

Weitere Bewertungen

Es wird in den Dokumenten darauf hingewiesen, dass neben dem initialen Verfahren ein weiteres Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff durchgeführt wurde. Dieses startete am 15.07.2020 und ist laut Dokumentation mittlerweile ebenfalls abgeschlossen.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass die vorliegende G-BA-Übersicht rein administrativer Natur ist und für spezifische klinische Daten zur Wirksamkeit sowie zum genauen Ausmaß des Zusatznutzens von Caplacizumab die verlinkten Volltexte der Beschlüsse konsultiert werden sollten.

Häufig gestellte Fragen

Caplacizumab wird im therapeutischen Gebiet der erworbenen thrombotisch-thrombozytopenischen Purpura (aTTP) eingesetzt. Dies ist eine seltene Erkrankung des Blutes und der blutbildenden Organe.

Ja, laut G-BA ist Caplacizumab offiziell als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) klassifiziert.

Der pharmazeutische Unternehmer und Zulassungsinhaber für Caplacizumab (Cablivi) ist die Sanofi-Aventis Deutschland GmbH.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Caplacizumab (Thrombotisch-thrombozytopenische Purpura) (G-BA, 2018). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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