G-BA2019

Brigatinib: Therapie bei ALK+ NSCLC nach Crizotinib

Diese Leitlinie stammt aus 2019 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2019)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat 2019 ein Nutzenbewertungsverfahren nach § 35a SGB V für den Wirkstoff Brigatinib (Handelsname Alunbrig®) durchgeführt. Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Rahmendaten dieses Beschlusses.

Das nicht-kleinzellige Lungenkarzinom (NSCLC) ist eine häufige Form von Lungenkrebs. Bei einem Teil der Betroffenen liegt eine Mutation der anaplastischen Lymphomkinase (ALK) vor, die ein gezieltes therapeutisches Vorgehen mit Tyrosinkinase-Inhibitoren ermöglicht.

Brigatinib ist ein solcher zielgerichteter Wirkstoff. Das vorliegende Verfahren bewertet den Einsatz des Medikaments in der Zweitlinientherapie nach einem vorangegangenen Therapieversagen.

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Zugelassenes Anwendungsgebiet

Laut G-BA-Dokument ist Brigatinib als Monotherapie für eine spezifische onkologische Indikation angezeigt. Die Anwendung richtet sich ausschließlich an erwachsene Personen.

Folgende Kriterien müssen für den Einsatz gemäß diesem Beschluss erfüllt sein:

  • Vorliegen eines fortgeschrittenen nicht-kleinzelligen Lungenkarzinoms (NSCLC)

  • Nachweis einer anaplastischen Lymphomkinase (ALK)-Positivität

  • Vorangegangene Behandlung mit dem Wirkstoff Crizotinib

Vergleichstherapie und Zusatznutzen

Das vorliegende Dokument stellt die administrativen Rahmendaten des Bewertungsverfahrens dar. Für die Definition der zweckmäßigen Vergleichstherapie sowie das genaue Ausmaß des Zusatznutzens verweist der G-BA explizit auf den vollständigen Beschlusstext vom 04.07.2019.

Diese spezifischen Ergebnisse (wie etwa die Einstufung als "Zusatznutzen nicht belegt" oder "beträchtlicher Zusatznutzen") sind im vorliegenden Kurzprofil nicht enthalten. Sie müssen der Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie entnommen werden.

Verfahrensstatus

Das Nutzenbewertungsverfahren für diese spezifische Indikation wurde am 04.07.2019 mit einer Beschlussfassung abgeschlossen. Es legt die Grundlage für die Verordnungsfähigkeit und Erstattung in dieser Therapiesituation fest.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Indikationsstellung für Brigatinib (Alunbrig®) die zwingende Vortherapie mit Crizotinib sowie der gesicherte Nachweis der ALK-Positivität dokumentiert werden müssen.

Häufig gestellte Fragen

Die Zulassung umfasst erwachsene Personen mit einem fortgeschrittenen, ALK-positiven nicht-kleinzelligen Lungenkarzinom (NSCLC). Eine vorherige Behandlung mit Crizotinib ist zwingend erforderlich.

Laut G-BA-Dokument sind die genauen Details zur zweckmäßigen Vergleichstherapie und zum Ausmaß des Zusatznutzens im vollständigen Beschlusstext vom 04.07.2019 aufgeführt. Diese finden sich in der Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie.

Der Wirkstoff Brigatinib wird unter dem Handelsnamen Alunbrig® vertrieben.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Brigatinib (nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom, ALK+, nach Crizotinib-Vortherapie) (G-BA, 2019). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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