Brentuximab Vedotin: Hodgkin-Lymphom (HL) Therapie
Hintergrund
Das vorliegende Dokument fasst die administrativen Eckdaten der Nutzenbewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aus dem Jahr 2016 zusammen. Gegenstand des Verfahrens ist der Wirkstoff Brentuximab Vedotin (Handelsname Adcetris).
Die Bewertung bezieht sich auf ein neues Anwendungsgebiet des Medikaments. Es geht um die Behandlung des CD30-positiven Hodgkin-Lymphoms bei Personen, die ein erhöhtes Rezidiv- oder Progressionsrisiko nach einer Transplantation aufweisen.
Brentuximab Vedotin ist in diesem Zusammenhang als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) eingestuft. Das formelle Bewertungsverfahren wurde im Januar 2017 mit einem entsprechenden Beschluss abgeschlossen.
Empfehlungen
Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Verfahrensdaten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Das Dokument dokumentiert den Ablauf der frühen Nutzenbewertung und verweist für klinische Details auf externe Anlagen.
Gegenstand der Bewertung
Laut G-BA-Dokumentation umfasst das Verfahren folgende Kernaspekte:
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Wirkstoff: Brentuximab Vedotin (Adcetris)
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Indikation: CD30-positives Hodgkin-Lymphom
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Patientengruppe: Personen mit erhöhtem Rezidiv- oder Progressionsrisiko nach einer Transplantation
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Status: Einstufung als Orphan Drug (Arzneimittel für seltene Leiden)
Ergebnis und Zusatznutzen
Der vorliegende Quelltext ist ein administratives Verzeichnis und benennt das konkrete Ausmaß des Zusatznutzens nicht explizit im Fließtext. Es wird jedoch dokumentiert, dass die Bewertung nach den Sonderregeln für Orphan Drugs (5. Kapitel § 1 Abs. 2 Nr. 2 VerfO) erfolgte.
Bei diesem Verfahrensstatus gilt ein Zusatznutzen durch die Zulassung formal als belegt. Für die genaue Quantifizierung verweist das Dokument auf den finalen Beschlusstext und die Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie vom 19. Januar 2017.
Verfahrensablauf
Das Dokument listet die wesentlichen Meilensteine des Bewertungsverfahrens auf:
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Der Beginn des Verfahrens war der 1. August 2016.
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Die Veröffentlichung der Nutzenbewertung erfolgte am 1. November 2016.
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Die finale Beschlussfassung trat am 19. Januar 2017 in Kraft.
Weitere Verfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass zu diesem Wirkstoff im Laufe der Jahre mehrere weitere Bewertungsverfahren durchgeführt wurden. Einige dieser Verfahren wurden regulär abgeschlossen, während andere zwischen 2020 und 2024 eingestellt oder aufgehoben wurden.
💡Praxis-Tipp
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Orphan Drugs wie Brentuximab Vedotin der Zusatznutzen durch die Zulassung gesetzlich als belegt gilt; das genaue Ausmaß ist jedoch nicht im administrativen Verzeichnis, sondern in den verlinkten G-BA-Beschlussdokumenten zu prüfen.
Häufig gestellte Fragen
Die Bewertung bezieht sich auf das CD30-positive Hodgkin-Lymphom bei Personen mit erhöhtem Rezidiv- oder Progressionsrisiko nach einer Transplantation.
Das Dokument ist rein administrativ und enthält keine direkte Quantifizierung des Zusatznutzens. Es verweist stattdessen auf die Sonderregelungen für Orphan Drugs und die finalen Beschlussdokumente.
Laut G-BA-Dokumentation trat die finale Beschlussfassung am 19. Januar 2017 in Kraft.
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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Brentuximab Vedotin (neues Anwendungsgebiet: Hodgkin-Lymphom, CD30+, erhöhtes Rezidiv- oder Progressionsrisiko nach Transplantation) (G-BA, 2016). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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