G-BA2019

Blinatumomab (B-ALL): Indikation und Therapie (Kinder)

Diese Leitlinie stammt aus 2019 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2019)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Dieser Artikel basiert auf den administrativen Daten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Nutzenbewertung von Blinatumomab (Blincyto). Das Verfahren aus dem Jahr 2019 befasst sich mit einem neuen Anwendungsgebiet des Wirkstoffs.

Blinatumomab ist ein bispezifischer Antikörper, der in der Onkologie eingesetzt wird. Die vorliegende Bewertung bezieht sich auf die Behandlung der akuten lymphatischen B-Zell-Leukämie (ALL).

Spezifisch geht es um den Einsatz bei der pädiatrischen Altersgruppe von 1 Jahr bis unter 18 Jahren. Das Arzneimittel ist in diesem Kontext als Orphan Drug (Arzneimittel für seltene Leiden) eingestuft.

Diese Zusammenfassung basiert auf der administrativen Verfahrensübersicht des G-BA.

Empfehlungen

Da es sich bei dem Quelltext um administrative Verfahrensdaten handelt, werden keine direkten klinischen Therapieempfehlungen ausgesprochen. Die Dokumentation des G-BA umfasst die formalen Rahmenbedingungen der Nutzenbewertung.

Gegenstand der Bewertung

Das Verfahren bezieht sich laut G-BA auf folgende Spezifikationen:

  • Wirkstoff: Blinatumomab (Handelsname Blincyto)

  • Indikation: Akute lymphatische B-Zell-Leukämie (ALL)

  • Altersgruppe: Kinder und Jugendliche von ≥ 1 bis < 18 Jahren

  • Status: Einstufung als Orphan Drug

Verfahrensablauf

Die Dokumentation skizziert den formalen Ablauf der Nutzenbewertung nach § 35a SGB V:

  • Einreichung der Dossiers (Module 1 bis 4) durch den pharmazeutischen Unternehmer

  • Bewertung der Therapiekosten und Patientenzahlen durch das IQWiG

  • Durchführung einer mündlichen Anhörung und eines schriftlichen Stellungnahmeverfahrens

  • Beschlussfassung zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (Anlage XII) am 15.08.2019

Klinische Daten und Zusatznutzen

Die vorliegende administrative Übersicht enthält keine direkten Angaben zum Ausmaß des Zusatznutzens oder zu den zugrundeliegenden klinischen Studiendaten. Es wird darauf hingewiesen, dass die detaillierten Ergebnisse der Nutzenbewertung in den verlinkten Dokumenten zu finden sind.

Laut G-BA sind die spezifischen klinischen Bewertungen im finalen Beschlusstext sowie in den tragenden Gründen zum Beschluss vom 15.08.2019 dokumentiert.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Da es sich bei Blinatumomab in dieser Indikation um ein Orphan Drug handelt, wird darauf hingewiesen, dass im G-BA-Verfahren besondere formale Kriterien für die Feststellung des medizinischen Zusatznutzens gelten.

Häufig gestellte Fragen

Das Verfahren bezieht sich auf Kinder und Jugendliche im Alter von 1 Jahr bis unter 18 Jahren.

Der Wirkstoff ist laut G-BA als Orphan Drug (Arzneimittel für seltene Leiden) eingestuft.

Die detaillierten klinischen Daten und das Ausmaß des Zusatznutzens sind in den finalen Beschlusstexten und tragenden Gründen des G-BA vom 15.08.2019 dokumentiert.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Blinatumomab (neues Anwendungsgebiet: Akute lymphatische B-Zell-Leukämie, ≥ 1 bis <18 Jahre) (G-BA, 2019). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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