NICE

Betäubungsmittel (BtM): Verordnung und Dokumentation

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: NICE|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Die NICE-Leitlinie NG46 bietet umfassende Empfehlungen für den sicheren Umgang und das Management von Betäubungsmitteln (kontrollierten Substanzen) in Gesundheitseinrichtungen. Ziel ist es, einen rechtlich sicheren und patientenorientierten Rahmen für den klinischen Alltag zu schaffen.

Der Fokus liegt auf der Minimierung von Risiken wie Missbrauch, Überdosierung und unbefugter Weitergabe. Gleichzeitig soll sichergestellt werden, dass Personen, die diese Medikamente benötigen, einen angemessenen und zeitnahen Zugang zur Therapie erhalten.

Die Leitlinie richtet sich an alle Organisationen und medizinischen Fachkräfte, die in die Verschreibung, Lagerung, Verabreichung oder Entsorgung von Betäubungsmitteln involviert sind.

Empfehlungen

Die Leitlinie formuliert folgende Kernempfehlungen für den Umgang mit Betäubungsmitteln:

Governance und Standardarbeitsanweisungen (SOPs)

Laut Leitlinie müssen Organisationen klare Verantwortlichkeiten festlegen und einen Verantwortlichen für Betäubungsmittel (Accountable Officer) benennen. Dieser überwacht die Qualitätssicherung der internen Prozesse.

Es wird empfohlen, detaillierte Standardarbeitsanweisungen (SOPs) für alle Schritte des Betäubungsmittel-Managements zu entwickeln. Dies umfasst die Lagerung, den Transport, die Verschreibung und die Entsorgung.

Verschreibung von Betäubungsmitteln

Bei der Verschreibung wird empfohlen, stets den klinischen Nutzen gegen die Risiken wie Abhängigkeit, Überdosierung und Zweckentfremdung abzuwägen. Die Indikation und das genaue Dosierungsschema sind laut Leitlinie klar in der Krankenakte zu dokumentieren.

Die Leitlinie empfiehlt für die Verschreibung folgende Grundsätze:

  • Die verschriebene Menge sollte den klinischen Bedarf für maximal 30 Tage nicht überschreiten.

  • Bei der Umstellung von Opioiden ist ein anerkannter Leitfaden zur Dosisumrechnung zu verwenden, um die Gesamt-Opioidlast zu berücksichtigen.

  • Bei Bedarfsmedikation müssen klare Anweisungen zur Einnahme und zur maximalen Tagesdosis dokumentiert werden.

Dokumentation und Aufbewahrungsfristen

Es wird betont, dass für jede Einrichtung, in der Betäubungsmittel gelagert werden, ein separates Betäubungsmittelbuch (Register) geführt werden muss.

Die Leitlinie empfiehlt spezifische Aufbewahrungsfristen für verschiedene Dokumentenarten:

DokumentenartEmpfohlene Aufbewahrungsfrist
Betäubungsmittelbücher (Register)2 Jahre ab dem letzten Eintrag
Bestellanforderungen2 Jahre ab Ausstellungsdatum
Rechnungen für Betäubungsmittel6 Jahre
Vernichtungsprotokolle (patienteneigene BTM)Mindestens 7 Jahre

Lagerung und Bestandskontrollen

Es wird empfohlen, regelmäßige Bestandskontrollen durchzuführen, deren Häufigkeit auf einer Risikobewertung basieren sollte. Für die meisten Organisationen wird eine mindestens wöchentliche Kontrolle empfohlen.

Laut Leitlinie sollten Bestandskontrollen nach Möglichkeit von zwei Personen gemeinsam durchgeführt und mit Datum sowie Unterschrift dokumentiert werden.

Entsorgung und Vernichtung

Die Leitlinie schreibt vor, dass die Vernichtung von Betäubungsmittelbeständen durch eine autorisierte Person bezeugt werden muss.

Es wird empfohlen, bei der Vernichtung folgende Daten zu dokumentieren:

  • Name, Stärke und Darreichungsform des Betäubungsmittels

  • Vernichtete Menge und Datum der Vernichtung

  • Unterschriften der vernichtenden Person und des Zeugen

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Die Leitlinie warnt davor, Betäubungsmittel standardmäßig für lange Zeiträume zu verordnen, und empfiehlt eine maximale Verschreibungsmenge für 30 Tage. Zudem wird bei einem Wechsel des Opioidpräparats dringend die Nutzung eines anerkannten Umrechnungsleitfadens empfohlen, um eine unbeabsichtigte Überdosierung durch eine falsche Einschätzung der Gesamt-Opioidlast zu vermeiden.

Häufig gestellte Fragen

Die Leitlinie empfiehlt, Betäubungsmittelbücher für mindestens zwei Jahre ab dem Datum des letzten Eintrags aufzubewahren. Vernichtungsprotokolle für patienteneigene Betäubungsmittel sollten hingegen für mindestens sieben Jahre archiviert werden.

Laut Leitlinie sollte die Häufigkeit der Bestandskontrollen auf einer lokalen Risikobewertung basieren. Für die meisten klinischen Einrichtungen wird jedoch eine mindestens wöchentliche Kontrolle durch zwei Personen empfohlen.

Es wird empfohlen, nur eine Menge zu verschreiben, die den klinischen Bedarf des Patienten für maximal 30 Tage deckt. Ausnahmen für größere Mengen sind laut Leitlinie möglich, müssen aber in der Krankenakte ausführlich begründet werden.

Die Leitlinie schreibt vor, dass die Vernichtung von Lagerbeständen zwingend von einer autorisierten Person bezeugt werden muss. Dabei müssen Name, Menge, Datum sowie die Unterschriften beider Personen genau dokumentiert werden.

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Quelle: NG46: Controlled drugs: safe use and management (NICE). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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