Autismus-Spektrum-Störung (ASS): Therapie bei Kindern
Hintergrund
Die NICE-Leitlinie CG170 befasst sich mit der Unterstützung und dem Management von Autismus-Spektrum-Störungen bei Kindern und Jugendlichen unter 19 Jahren. Autismus ist durch qualitative Unterschiede in der sozialen Interaktion und Kommunikation sowie durch eingeschränkte, repetitive Verhaltensweisen gekennzeichnet.
Aktuelle Studien gehen von einer Prävalenz von mindestens 1 % bei Kindern und Jugendlichen aus, wobei Jungen häufiger diagnostiziert werden. Etwa 70 % der autistischen Personen erfüllen die Kriterien für mindestens eine weitere psychiatrische Begleiterkrankung, wie beispielsweise ADHS oder Angststörungen.
Zudem liegt bei etwa 50 % der betroffenen Kinder und Jugendlichen eine intellektuelle Beeinträchtigung vor. Obwohl es keine Heilung für Autismus gibt, können gezielte Interventionen die Kernsymptome lindern und Familien im Umgang mit herausforderndem Verhalten unterstützen.
Empfehlungen
Die Leitlinie formuliert folgende Kernempfehlungen für die Betreuung autistischer Kinder und Jugendlicher:
Anpassung der Umgebung und Prozesse
Es wird empfohlen, die physische Umgebung an die sensorischen Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen anzupassen. Dies umfasst die Reduzierung von störenden Reizen wie grellem Licht oder hohem Lärmpegel.
Zudem rät die Leitlinie zu prozessualen Anpassungen im Gesundheitswesen. Dazu gehören Termine am Rand der Sprechstundenzeiten zur Vermeidung von Wartezeiten oder die Bereitstellung von Einzelzimmern im Krankenhaus.
Interventionen für Kernsymptome
Für die Kernsymptome des Autismus wird eine spezifische soziale Kommunikationsintervention empfohlen. Diese sollte spielbasierte Strategien mit Eltern, Betreuern oder Lehrern umfassen, um die gemeinsame Aufmerksamkeit und reziproke Kommunikation zu fördern.
Die Strategien sollten an das Entwicklungsniveau angepasst sein und Techniken wie Therapeuten-Modellierung sowie Video-Interaktions-Feedback beinhalten.
Management von herausforderndem Verhalten
Laut Leitlinie müssen zunächst Faktoren bewertet werden, die das Risiko für herausforderndes Verhalten erhöhen. Dazu zählen Kommunikationsdefizite, physische Schmerzen, Begleiterkrankungen oder Veränderungen in der Routine.
Wenn keine spezifischen Auslöser identifiziert werden, wird als Erstlinientherapie eine psychosoziale Intervention empfohlen, die auf einer funktionalen Verhaltensanalyse basiert.
Eine medikamentöse Therapie mit Antipsychotika sollte nur erwogen werden, wenn psychosoziale Interventionen unzureichend sind oder aufgrund der Schwere des Verhaltens nicht durchgeführt werden können. Die Verordnung muss durch einen Spezialisten erfolgen und die Wirksamkeit nach 3 bis 4 Wochen überprüft werden.
Begleiterkrankungen und Schlafprobleme
Bei autistischen Kindern mit Angststörungen wird eine kognitive Verhaltenstherapie (CBT) empfohlen, sofern die verbalen und kognitiven Fähigkeiten dies zulassen. Die Leitlinie rät dazu, die CBT durch visuelle Hilfen, strukturierte Arbeitsblätter und die Einbeziehung von Spezialinteressen anzupassen.
Bei Schlafproblemen wird zunächst die Entwicklung eines spezifischen Schlafplans mit den Eltern empfohlen. Eine medikamentöse Unterstützung mit Melatonin sollte nur durch einen Spezialisten erfolgen, wenn nicht-pharmakologische Maßnahmen versagen.
Transition in die Erwachsenenversorgung
Die Leitlinie empfiehlt eine Neubewertung der Behandlungsbedürfnisse im Alter von etwa 14 Jahren. Der Übergang in die Erwachsenenmedizin sollte strukturiert geplant und in der Regel bis zum 18. Lebensjahr abgeschlossen sein.
Kontraindikationen
Die Leitlinie rät ausdrücklich von der Verwendung folgender Interventionen zur Behandlung der Kernsymptome von Autismus ab:
-
Antipsychotika, Antidepressiva und Antikonvulsiva
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Ausschlussdiäten (wie gluten- oder kaseinfreie Diäten)
Zudem wird betont, dass folgende spezifische Therapien in keinem Kontext zur Behandlung von Autismus bei Kindern und Jugendlichen angewendet werden dürfen:
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Neurofeedback oder auditorisches Integrationstraining bei Sprachproblemen
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Omega-3-Fettsäuren bei Schlafproblemen
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Sekretin, Chelat-Therapie oder hyperbare Sauerstofftherapie
💡Praxis-Tipp
Die Leitlinie betont, dass bei neu auftretendem herausforderndem Verhalten immer zuerst nach zugrunde liegenden Auslösern gesucht werden sollte. Es wird empfohlen, physische Ursachen wie Schmerzen, unerkannte Begleiterkrankungen oder störende Umweltfaktoren auszuschließen, bevor verhaltensmodifizierende oder medikamentöse Maßnahmen ergriffen werden.
Häufig gestellte Fragen
Die Leitlinie empfiehlt Antipsychotika nur dann, wenn psychosoziale Interventionen nicht ausreichen oder aufgrund der Schwere des herausfordernden Verhaltens nicht anwendbar sind. Die Einstellung und Überwachung muss durch einen Spezialisten erfolgen, wobei die Wirksamkeit nach 3 bis 4 Wochen kontrolliert werden sollte.
Laut Leitlinie sollen Ausschlussdiäten, wie beispielsweise gluten- oder kaseinfreie Diäten, nicht zur Behandlung der Kernsymptome von Autismus eingesetzt werden. Es wird jedoch empfohlen, auf Fütterungsstörungen und einseitige Ernährung zu achten, da diese zu ernsthaften Nährstoffmangelerscheinungen führen können.
Es wird primär die Erstellung eines strukturierten Schlafplans in Zusammenarbeit mit den Eltern empfohlen. Eine medikamentöse Behandlung mit Melatonin sollte gemäß Leitlinie nur durch einen Spezialisten erfolgen, wenn nicht-pharmakologische Maßnahmen erfolglos bleiben.
Die Leitlinie rät dazu, die CBT durch den verstärkten Einsatz von visuellen Informationen, strukturierten Arbeitsblättern und Emotionserkennungstraining anzupassen. Zudem wird empfohlen, regelmäßige Pausen einzuplanen und die Spezialinteressen des Kindes in die Therapie zu integrieren.
Es wird empfohlen, die Bedürfnisse der Jugendlichen bereits im Alter von etwa 14 Jahren neu zu bewerten. Der eigentliche Übergang in die Erwachsenenversorgung sollte strukturiert geplant und in der Regel bis zum 18. Lebensjahr abgeschlossen sein.
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Quelle: CG170: Autism spectrum disorder in under 19s (NICE, 2024). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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