Atogepant (Aquipta): Indikation zur Migräne-Prophylaxe
Hintergrund
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Jahr 2025 ein Nutzenbewertungsverfahren nach § 35a SGB V für den Wirkstoff Atogepant (Handelsname Aquipta) durchgeführt. Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Eckdaten des abgeschlossenen Verfahrens.
Atogepant wird im therapeutischen Gebiet der Krankheiten des Nervensystems eingesetzt. Die spezifische Indikation umfasst die medikamentöse Prophylaxe der Migräne.
Eine prophylaktische Therapie der Migräne zielt allgemein darauf ab, die Häufigkeit, Schwere und Dauer von Migräneattacken zu reduzieren. Dies ist besonders bei einer hohen Krankheitslast von klinischer Bedeutung.
Empfehlungen
Die vorliegende Dokumentation fasst die administrativen Eckdaten des G-BA-Beschlusses zusammen:
Anwendungsgebiet
Gemäß der Fachinformation, die dem G-BA-Beschluss zugrunde liegt, wird Atogepant (Aquipta) für folgende Indikation eingesetzt:
-
Prophylaxe von Migräne
-
Zielgruppe sind erwachsene Personen
-
Voraussetzung sind mindestens 4 Migränetage pro Monat
Verfahrensstatus und Beschluss
Das Nutzenbewertungsverfahren wurde laut G-BA offiziell abgeschlossen. Der finale Beschluss zur Arzneimittel-Richtlinie (Anlage XII) trat am 21.08.2025 in Kraft.
Zusatznutzen und Vergleichstherapie
Die spezifische Ausprägung des Zusatznutzens sowie die namentlich benannte zweckmäßige Vergleichstherapie sind im vorliegenden administrativen Kurzbericht nicht explizit aufgeführt. Für diese inhaltlichen Details verweist der G-BA auf die zugehörigen Volltext-Dokumente.
Dazu gehören insbesondere die Tragenden Gründe, der Beschlusstext vom 21.08.2025 sowie die Nutzenbewertung des IQWiG.
💡Praxis-Tipp
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verordnung von Atogepant (Aquipta) zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung an die Voraussetzung von mindestens 4 Migränetagen pro Monat gebunden ist.
Häufig gestellte Fragen
Der G-BA bewertete Atogepant (Aquipta) für die Prophylaxe von Migräne bei Erwachsenen. Voraussetzung für die Anwendung sind mindestens 4 Migränetage pro Monat.
Der Beschluss zur Arzneimittel-Richtlinie (Anlage XII) trat am 21.08.2025 in Kraft. Das Nutzenbewertungsverfahren ist damit offiziell abgeschlossen.
Die genauen Informationen zur zweckmäßigen Vergleichstherapie und zum Ausmaß des Zusatznutzens sind in den Tragenden Gründen und dem Beschlusstext des G-BA vom 21.08.2025 dokumentiert. Der administrative Kurzbericht enthält diese spezifischen klinischen Details nicht.
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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Atogepant (Migräne-Prophylaxe) (G-BA, 2025). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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