Metamizol i.v.: Hypotonie-Risiko und Kontraindikationen
Hintergrund
Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) warnt in einer Bekanntgabe vor lebensbedrohlichen hypotensiven Reaktionen durch Metamizol. Es wird betont, dass die Substanz einen nicht allergisch bedingten Blutdruckabfall bis hin zum Schock auslösen kann.
Metamizol ist ein Pyrazolonderivat mit analgetischen, antipyretischen und spasmolytischen Eigenschaften. Laut AkdÄ ist die Indikation streng auf akute starke Schmerzen (nach Verletzungen, Operationen, bei Koliken oder Tumoren) sowie hohes Fieber beschränkt, sofern andere Maßnahmen wirkungslos oder kontraindiziert sind.
Die parenterale Anwendung ist laut Bekanntgabe nur dann indiziert, wenn eine enterale Applikation nicht infrage kommt. Es wird auf einen restriktiven Einsatz hingewiesen, da nebenwirkungsärmere Alternativen wie Paracetamol zur Verfügung stehen.
💡Praxis-Tipp
Ein kritischer Hinweis der AkdÄ betrifft die intravenöse Gabe von Metamizol bei Patienten mit hohem Fieber und Exsikkose (beispielsweise im Rahmen einer schweren Diarrhö). In solchen Fällen besteht ein deutlich erhöhtes Risiko für einen lebensbedrohlichen, nicht-allergischen Schock. Die Bekanntgabe betont die Wichtigkeit einer strengen Indikationsstellung zur parenteralen Gabe bei diesen Risikopatienten sowie die Notwendigkeit einer engmaschigen hämodynamischen Überwachung.
Häufig gestellte Fragen
Die Indikation beschränkt sich auf akute starke Schmerzen nach Verletzungen, Operationen, bei Koliken oder Tumorschmerzen sowie auf hohes Fieber. Dies gilt laut AkdÄ nur, wenn andere Maßnahmen kontraindiziert oder wirkungslos sind.
Die intravenöse Applikation kann einen plötzlichen, nicht allergisch bedingten Blutdruckabfall bis hin zum lebensbedrohlichen Schock auslösen. Das Risiko ist bei parenteraler Gabe deutlich höher als bei enteraler Verabreichung.
Eine sorgfältige hämodynamische Überwachung wird bei Patienten empfohlen, bei denen eine Blutdrucksenkung unbedingt vermieden werden muss. Dazu zählen laut Bekanntgabe Personen mit schwerer KHK oder relevanten Stenosen der hirnversorgenden Gefäße.
Nein, die AkdÄ stellt klar, dass Metamizol bei bestehender Hypotonie und instabiler Kreislaufsituation kontraindiziert ist.
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Quelle: AkdÄ Bekanntgabe: Lebensbedrohliche hypotensive Reaktionen nach Metamizol (UAW - Aus Fehlern lernen) (AkdÄ, 2009). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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