G-BA Nutzenbewertung: Regorafenib bei GIST (2014)
Wichtigste Änderungen
- Keine inhaltlichen Änderungen im Vergleich zur Vorversion.
- Verfahrensstatus bleibt unverändert auf 'abgeschlossen' (Beschluss vom 19.02.2015).
- Es wurde weiterhin kein oder ein unvollständiges Dossier vom pharmazeutischen Unternehmer eingereicht.
Was hat sich geändert?
Beim Abgleich der Dokumente zur G-BA-Nutzenbewertung von Regorafenib (Stivarga®) im Anwendungsgebiet der gastrointestinalen Stromatumore (GIST) zeigen sich keine inhaltlichen Änderungen. Das Verfahren bleibt mit dem Beschluss vom 19.02.2015 abgeschlossen.
Neue Empfehlungen im Detail
Da keine neuen Daten oder Beschlüsse vorliegen, bleibt der bisherige Status quo bestehen.
| Aspekt | Bisher | Neu |
|---|---|---|
| Verfahrensstatus | Abgeschlossen (19.02.2015) | Unverändert |
| Dossier-Einreichung | Kein/unvollständiges Dossier | Unverändert |
| Anwendungsgebiet | GIST (nach Imatinib/Sunitinib) | Unverändert |
Was bleibt gleich?
Regorafenib (Stivarga®) ist weiterhin angezeigt zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit nicht resezierbaren oder metastasierten gastrointestinalen Stromatumoren (GIST), die unter einer früheren Behandlung mit Imatinib und Sunitinib progredient waren oder diese nicht vertragen haben. Die Feststellung, dass vom pharmazeutischen Unternehmer kein oder ein unvollständiges Dossier eingereicht wurde, hat weiterhin Bestand.
Praxis-Tipp
Für die Verordnung von Regorafenib bei GIST nach Versagen von Imatinib und Sunitinib ergeben sich aktuell keine neuen G-BA-Vorgaben.
Häufig gestellte Fragen
KI-generierte Zusammenfassung basierend auf Inhalten von G-BA. Alle Rechte liegen beim Herausgeber. Originaldokument ansehen →
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