G-BA Nutzenbewertung: Regorafenib (Kolorektalkarzinom)
Wichtigste Änderungen
- Keine inhaltlichen Änderungen im Vergleich zur Vorversion.
- Der Beschluss vom 17.03.2016 bleibt weiterhin gültig.
- Das Anwendungsgebiet umfasst weiterhin das metastasierte Kolorektalkarzinom nach Vortherapie.
Was hat sich geändert?
Ein Vergleich der vorliegenden Dokumente zeigt keine inhaltlichen Änderungen. Der G-BA-Beschluss zur Nutzenbewertung von Regorafenib (Stivarga®) beim metastasierten Kolorektalkarzinom (KRK) bleibt in der vorliegenden Fassung unverändert bestehen.
Neue Empfehlungen im Detail
Da keine Aktualisierungen vorgenommen wurden, gelten die bisherigen Festlegungen des G-BA unverändert fort. Das Verfahren (Vorgangsnummer: 2015-10-01-D-189) ist abgeschlossen.
| Aspekt | Bisher | Neu |
|---|---|---|
| Anwendungsgebiet | Metastasiertes Kolorektalkarzinom nach Vortherapie | Unverändert |
| Verfahrensstatus | Abgeschlossen (Beschluss vom 17.03.2016) | Unverändert |
Was bleibt gleich?
Alle bisherigen Regelungen zur Nutzenbewertung von Regorafenib beim Kolorektalkarzinom gelten weiterhin. Das Medikament ist angezeigt für erwachsene Patienten mit metastasiertem Kolorektalkarzinom, die zuvor mit verfügbaren Therapien (Fluoropyrimidin-basierte Chemotherapie, Anti-VEGF-Therapie, Anti-EGFR-Therapie) behandelt wurden oder für diese nicht geeignet sind.
Praxis-Tipp
Für die Verordnung von Regorafenib (Stivarga) beim metastasierten Kolorektalkarzinom ergeben sich aktuell keine neuen Vorgaben durch den G-BA.
Häufig gestellte Fragen
KI-generierte Zusammenfassung basierend auf Inhalten von G-BA. Alle Rechte liegen beim Herausgeber. Originaldokument ansehen→
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