S3-Leitlinie Rauchen und Tabakabhängigkeit (2021): Erstveröffentlichung

DGPPNPsychiatrie20. April 2026
KI-generierter Artikel · Basiert auf DGPPN Leitlinie · Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Wichtigste Änderungen

  • Systematisches Screening und Dokumentation des Rauchstatus bei jedem Patientenkontakt.
  • Stufenschema: Von Kurzinterventionen bis hin zu intensiver Verhaltenstherapie.
  • Klare medikamentöse Algorithmen: Nikotinersatztherapie als erste Wahl, gefolgt von Vareniclin, Bupropion oder Cytisin.
  • Spezifische Kontraindikationen für Medikamente bei Schwangeren, Kindern und Jugendlichen.

Was hat sich geaendert?

Da es sich um die erste S3-Leitlinie in diesem Umfang handelt, etabliert sie grundlegende neue Standards für die Versorgung:

  • Systematisches Screening: Der Rauchstatus soll bei jedem Patientenkontakt erfragt und dokumentiert werden.
  • Niederschwellige Angebote: Kurzberatungen, Telefonberatung und digitale Verfahren sollen flächendeckend angeboten werden.
  • Verhaltenstherapie: Bei höherem Bedarf soll eine verhaltenstherapeutische Einzel- oder Gruppenbehandlung erfolgen.
  • Pharmakotherapie: Klare Algorithmen zur medikamentösen Unterstützung bei Entzugssymptomatik.

Neue Empfehlungen im Detail

Die Leitlinie definiert einen klaren klinischen Algorithmus zur Entwöhnung. Die Diagnostik der Abhängigkeitsschwere soll standardisiert mittels Fagerström-Test (FTCD/FTZA) erfolgen. Wenn eine Entzugssymptomatik den Rauchstopp behindert, sollen Medikamente angeboten werden.

AspektBisherNeu
DiagnostikKeine einheitliche S3-VorgabeFagerström-Test (FTCD/FTZA) zur Bestimmung der Abhängigkeitsschwere
Medikamente 1. WahlKeine einheitliche S3-VorgabeNikotinersatztherapie (z.B. Pflaster + schnell wirksames Präparat)
Medikamente 2. WahlKeine einheitliche S3-VorgabeVareniclin oder Bupropion (bei unzureichender NET-Wirkung)
Schwangere & JugendlicheKeine einheitliche S3-VorgabeKeine Medikamente (NET nur in strengen Ausnahmefällen)

Besondere Patientengruppen

  • Kinder, Jugendliche und Schwangere: Sollen keine Medikamente zur Unterstützung erhalten. Nur in streng spezifizierten Ausnahmefällen kann eine Nikotinersatztherapie erwogen werden.
  • Psychiatrische Komorbidität & somatische Erkrankungen: Patienten mit tabakassoziierten Erkrankungen oder psychischen Störungen soll aktiv eine leitliniengerechte Behandlung angeboten werden. Dies gilt ebenso bei Krankenhausaufenthalten vor Operationen.

Was bleibt gleich?

Da es sich um eine Erstveröffentlichung handelt, definiert die Leitlinie den neuen Goldstandard. Grundlegend bleibt die medizinische Tatsache bestehen: Jeder Tabakkonsum ist schädlich, und die Inhalation von Verbrennungsprodukten stellt das größte Gesundheitsrisiko dar. Ein unassistierter Rauchstopp ist möglich, jedoch sind die Erfolgsquoten gering, weshalb professionelle Unterstützung indiziert ist.

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Praxis-Tipp

Erfragen und dokumentieren Sie den Rauchstatus bei jedem Patienten systematisch und bieten Sie aufhörwilligen Rauchern aktiv eine Kombination aus Verhaltenstherapie und Nikotinersatztherapie an.

Häufig gestellte Fragen

Die Schwere der Abhängigkeit soll mit dem Fagerström-Test für Zigarettenabhängigkeit (FTCD/FTZA) festgestellt werden.
Die Nikotinersatztherapie (z.B. eine Kombination aus Pflaster und einem schnell wirksamen Nikotinpräparat) ist die medikamentöse Therapie der ersten Wahl.
Nein, Schwangere sollten keine Medikamente einnehmen. Nur in sehr genau spezifizierten Ausnahmefällen kann ein Nikotinersatz eingesetzt werden.
Nach Prüfung von Indikationen und Kontraindikationen sollen Vareniclin oder Bupropion angeboten werden; alternativ kann Cytisin vorgeschlagen werden.

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