DGKJ-Stellungnahme 2023: Kritik am geplanten Cannabisgesetz (CanG)
Wichtigste Änderungen
- Strikte Ablehnung des CanG-Referentenentwurfs durch die pädiatrischen und kinderpsychiatrischen Fachgesellschaften.
- Warnung vor irreversiblen Schäden der Hirnreifung, da diese bis über das 25. Lebensjahr hinaus andauert.
- Geplante Jugendschutzmaßnahmen (z. B. 200-Meter-Abstandsregeln) werden als praxisfern und kaum kontrollierbar eingestuft.
- Die verpflichtende Frühintervention statt Strafverfolgung bei minderjährigen Konsumenten wird als richtungsweisend begrüßt.
Was hat sich geaendert?
Da es sich um eine Erstveröffentlichung bzw. eine aktuelle gemeinsame Stellungnahme zum neuen Gesetzesentwurf handelt, stehen folgende Kernaussagen im Fokus:
- Strikte Ablehnung: Die pädiatrischen und kinder- und jugendpsychiatrischen Fachgesellschaften (u.a. DGKJ, DGKJP, BVKJ) lehnen den Referentenentwurf zum Cannabisgesetz (CanG) entschieden ab.
- Gefährdung der Hirnreifung: Es wird vor irreversiblen Schäden der Gehirnentwicklung gewarnt, da diese bis über das 25. Lebensjahr hinaus andauert.
- Unzureichender Jugendschutz: Die geplanten Maßnahmen (z. B. Abstandsregelungen und Heimsicherung) werden als praxisfern und behördlich nicht kontrollierbar bewertet.
- Paradigmenwechsel bei Strafverfolgung: Die Überführung minderjähriger Konsumenten in Frühinterventionsprogramme anstelle einer rein strafrechtlichen Verfolgung wird ausdrücklich begrüßt.
Neue Empfehlungen im Detail
Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht weitreichende Änderungen im Umgang mit Cannabis vor. Die Fachgesellschaften haben diese Pläne detailliert analysiert und aus medizinischer Sicht scharf kritisiert.
Medizinische Risiken für Heranwachsende
Die Fachgesellschaften betonen, dass die gesundheitlichen Risiken weit über einfache Aufmerksamkeitsstörungen hinausgehen. Experimentelle und klinische Studien belegen:
- Störungen der Myelinisierung durch epigenetische Effekte der Cannabinoide.
- Ungünstige Einflüsse auf Gedächtnis, Problemlösung, Denkleistung und Intelligenz.
- Ein dosisabhängiger Zusammenhang mit depressiven Störungen, Suizidalität, bipolaren Störungen und Angsterkrankungen bei vulnerablen Personen.
- Ein erhöhtes Risiko, Psychosen auszulösen oder den Verlauf schizophrener Psychosen deutlich zu verschlechtern.
Kritik an den gesetzlichen Rahmenbedingungen
Die im Gesetz vorgesehenen Abgabemengen und Altersgrenzen werden als unzureichend und wissenschaftlich nicht fundiert kritisiert.
| Aspekt | Gesetzesentwurf (CanG) | Medizinische Bewertung |
|---|---|---|
| Abgabemenge | Bis 25 g/Tag, max. 50 g/Monat | Deckt den Bedarf von behandlungsbedürftigen Abhängigen (1-2 g/Tag); senkt das Suchtrisiko nicht. |
| Altersgrenzen | Ab 18 Jahren (unter 21: max. 30 g/Monat, max. 10 % THC) | Aus entwicklungsbiologischer Sicht unplausibel, da die Hirnreifung bis Mitte der 3. Lebensdekade andauert. |
| Schutzzonen | Konsumverbot im Umkreis von 200 m um Schulen/Kitas | Schwer kontrollierbar; Alltagspräsenz des Konsums "überstrahlt" diese Zonen. |
| Eigenanbau | 3 Pflanzen pro Erwachsenem, gesichert vor Kindern | Heimsicherung (z. B. Grow-Boxen) ist behördlich kaum überprüfbar. |
Forderungen zur Prävention
Um Kinder und Jugendliche wirksam zu schützen, fordern die Experten einen massiven Ausbau der frühen Präventionsangebote. Besonders Kinder unter 12 Jahren aus suchtbelasteten Familien benötigen fortlaufende Interventionen, da ihr Risiko für einen frühen Konsumbeginn (vor dem 14. Lebensjahr) verzehnfacht ist. Zudem wird eine verbesserte aufsuchende Aufklärungsarbeit (Peer-Education) und eine verlässliche finanzielle Basis für Frühinterventionen gefordert.
Was bleibt gleich?
Trotz der geplanten Legalisierung für Erwachsene bleiben wichtige Schutzmechanismen für Minderjährige bestehen:
- Konsum und Besitz für Minderjährige: Bleiben weiterhin strikt verboten.
- Essbare Cannabisprodukte ("Edibles"): Bleiben verboten. Dies wird von den Fachgesellschaften ausdrücklich begrüßt, um akute Intoxikationen bei Kleinkindern im häuslichen Umfeld zu verhindern.
- Strafverfolgung bei Weitergabe: Die Abgabe von Cannabis an Kinder und Jugendliche bleibt weiterhin strafbar.
Praxis-Tipp
Klären Sie Jugendliche und deren Eltern in der Praxis aktiv über die anhaltenden Gefahren des Cannabiskonsums für die Hirnreifung auf, um der gesellschaftlichen Verharmlosung durch die Legalisierungsdebatte entgegenzuwirken.
Häufig gestellte Fragen
KI-generierte Zusammenfassung basierend auf Inhalten von DGKJ. Alle Rechte liegen beim Herausgeber. Originaldokument ansehen →
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